<?xml version="1.0" encoding="utf-8" standalone="yes"?><rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"><channel><title>Ordnungswidrigkeit on Natenoms Blog</title><link>https://natenom.de/tags/ordnungswidrigkeit/</link><description>Recent content in Ordnungswidrigkeit on Natenoms Blog</description><generator>Hugo -- gohugo.io</generator><language>de</language><copyright/><lastBuildDate>Wed, 14 Apr 2021 19:12:57 +0000</lastBuildDate><atom:link href="https://natenom.de/tags/ordnungswidrigkeit/index.xml" rel="self" type="application/rss+xml"/><item><title>Ermittlungsverfahren im Fall des „ganz normalen Überholvorgangs“ wurde eingestellt, keine konkrete Gefahr</title><link>https://natenom.de/2021/04/ermittlungsverfahren-im-fall-des-ganz-normalen-ueberholvorgangs-wurde-eingestellt-keine-konkrete-gefahr/</link><pubDate>Wed, 14 Apr 2021 19:12:57 +0000</pubDate><guid>https://natenom.de/2021/04/ermittlungsverfahren-im-fall-des-ganz-normalen-ueberholvorgangs-wurde-eingestellt-keine-konkrete-gefahr/</guid><description>Ende 2019 gab es einen für mich sehr beängstigenden Vorfall. Jemand hatte mich mit einem Fahrzeug mit sehr wenig Abstand, hoher Geschwindigkeit und trotz Gegenverkehr auf einer Landstraße (bergauf) überholt. Der Abstand wäre noch geringer gewesen, wenn ich nicht ausgewichen wäre. Ich veröffentlichte das Video und bekam von der Polizei Brandenburg auf Twitter den Hinweis, ich möge den Vorfall wegen Nötigung und Gefährdung bei der örtlichen Polizei anzeigen.
Das wollte ich tun, doch der Polizist, bei dem ich den Vorfall am 12.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Ende 2019 gab es einen für mich sehr beängstigenden Vorfall. Jemand hatte mich mit einem Fahrzeug mit sehr wenig Abstand, hoher Geschwindigkeit und trotz Gegenverkehr auf einer Landstraße (bergauf) überholt. Der Abstand wäre noch geringer gewesen, wenn ich nicht ausgewichen wäre. Ich veröffentlichte das Video und bekam von der Polizei Brandenburg auf Twitter den Hinweis, ich möge den Vorfall wegen Nötigung und Gefährdung bei der örtlichen Polizei anzeigen.</p>
<p>Das wollte ich tun, doch der Polizist, bei dem ich den Vorfall am 12. Dezember 2019 anzeigen wollte, verweigerte sowohl eine Strafanzeige als auch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige mit den Worten (Zitat):</p>
<blockquote class="wp-block-quote">
  <p>
    Das ist ein ganz normaler Überholvorgang.
  </p>
<p><cite>Zitat des Polizisten, der die Annahme einer Strafanzeige UND einer Ordnungswidrigkeitenanzeige verweigerte.</cite></p>
</blockquote>
<p>Hier das Video dazu:</p>

<figure class="shortcode-video">
    <video preload="metadata" controls>
    <source src="https://f.natenom.de/nidx/shv/vorfaelle/alltagserlebnisse/2019/12/2019-12_knapp_gegenverkehr.mp4" type="video/mp4" poster="">
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    </video>

<figcaption>(<a href="https://f.natenom.de/nidx/shv/vorfaelle/alltagserlebnisse/2019/12/2019-12_knapp_gegenverkehr.mp4">Link zum Video</a>)</figcaption>
</figure>

<p>Eine CD mit Videos und Screenshots und einer Textdatei mit meiner Aussage nahm er jedoch an, denn er wollte zumindest mit dem Fahrzeughalter sprechen. Hier ist der <a href="/2020/01/erlebnisse-eines-radfahrers-bei-der-polizei-in-pforzheim-2/" data-type="post" data-id="47615">Blogbeitrag zu dieser Geschichte</a> zu finden. Spoiler: Er hat sein Versprechen nicht gehalten, weil der Halter nicht im Zuständigkeitsbereich der Polizei wohne und angeblich kein Telefon habe. Damit war die Angelegenheit für den Polizisten erledigt.</p>
<p>Nachdem ich öffentlich gemacht hatte, was bei der Polizei passiert war und mich auch bei der Polizei darüber beschwerte, teilte mir die Polizei Pforzheim im April 2020, man habe den Vorfall an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Seitdem hatte ich nichts mehr davon gehört und ging davon aus, dass es eingestellt wurde.</p>

<h2 id="update-im-märz-2021" data-numberify>Update im März 2021<a class="anchor ms-1" href="#update-im-märz-2021"></a></h2>
<p>Anfang März 2021 bekam ich Besuch von zwei Beamten der Polizei Pforzheim, einer von ihnen war der Beamte, der damals die Annahme der Anzeige(n) verweigerte.</p>
<p>Er bat mich im Namen der Staatsanwaltschaft darum, dass ich in ein paar Sätzen den damaligen Vorfall schriftlich schildern möge. Ich war einverstanden und sagte, dass ich das zuschicken würde. Er gab mir das Aktenzeichen dazu. Das war es dann auch schon.</p>

<h2 id="alte-notizen--aussage-gab-es-bereits" data-numberify>Alte Notizen – Aussage gab es bereits<a class="anchor ms-1" href="#alte-notizen--aussage-gab-es-bereits"></a></h2>
<p>Als ich später meine Notizen zu den Vorgängen von damals durchsah, bemerkte ich, dass ich bereits damals dem Polizisten, der die Anzeige(n) verweigerte, eine CD übergab. Dort war auch eine Textdatei drauf, die meine schriftliche Aussage enthielt. Ich bin mir sicher, dass ich das damals auch erwähnte.</p>
<p>Statt eine neue Aussage zu formulieren, schrieb ich die alte nur ab und machte einen Vermerk, dass diese bereits auf der CD ist, die auch in der Akte zu finden ist. Dazu dann noch einen Vermerk, dass ich erfahren habe, dass nur zwei Menschen in Betracht kommen, gefahren zu sein und, dass es möglich sein sollte, aufgrund der erkennbaren Statur herauszufinden, wer von beiden gefahren sei.</p>

<h2 id="verfahrenseinstellung-im-april--brief-der-staatsanwaltschaft" data-numberify>Verfahrenseinstellung im April – Brief der Staatsanwaltschaft<a class="anchor ms-1" href="#verfahrenseinstellung-im-april--brief-der-staatsanwaltschaft"></a></h2>
<p>Am 14. April 2021 bekam ich Post von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim): Das Ermittlungsverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung wurde eingestellt.</p>
<p>Hier der Brief und dazu direkt meine Anmerkungen:</p>
<blockquote class="wp-block-quote">
  <p>
    Ermittlungsverfahren gegen Vorname Nachname<br />wegen Straßenverkehrsgefährdung
  </p>
  <p>
    Sehr geehrter Herr Natenom,
  </p>
  <p>
    in dem oben genannten Verfahren hab ich mit Verfügung vom xx.03.2021 folgende Entscheidung getroffen:
  </p>
  <p>
    Das Ermittlungsverfahren wird gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.<br />Hinsichtlich der Ordnungswidrigkeit(en) wird das verfahren nach § 46 OWiG, § 170 Abs 2 StPO eingestellt.
  </p>
  <p>
    Gründe:
  </p>
  <p>
    Augenscheinlich der Videoaufzeichnung und der Lichtbilder ist ein/e Fahrzeugführer/in nicht hinreichend erkennbar. Die Beschuldigte sei zwar Halterin des Pkw […], mit welchem augenscheinlich der Aufzeichnung und der Lichtbilder und dessen Angaben der Radfahrer Natenom am xx.12.2019 auf der L 574 zwischen Huchenfeld und Hohenwart unter Unterschreitung des seitlichen Abstandes überholt worden sei. Nach den unwiderlegten Angaben der Fahrzeughalterin komme dieses und auch deren Ehemann als regelmäßige Nutzer des Fahrzeugs in Betracht. Wer Fahrzeugführer war, ist daher nicht festzustellen, […]
  </p>
<p><cite>Schreiben der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim) zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Straßenverkehrsgefährdung.</cite></p>
</blockquote>
<p>Anmerkung: Diese Information, dass nur zwei Menschen in Betracht kommen, gefahren zu sein, bekam ich bereits beim Besuch der Polizei Anfang März. Die Videoaufnahmen sind zwar nicht so gut, als dass man jemanden direkt erkennen könnte, aber doch so ausreichend, dass man meiner Ansicht nach über die Statur oder andere Merkmale zuordnen könnte, wer von beiden gefahren ist. Das habe ich in meine „neue“ Aussage auch geschrieben.</p>
<blockquote class="wp-block-quote">
  <p>
    […] zumal die Befragung der Fahrzeughalterin erst zum xx.03.2021 durchgeführt wurde, mithin über ein Jahr nach der zur Anzeige gebrachten Fahrt, und daher nachvollziehbar erscheint, dass dieser Tag nicht mehr erinnerlich ist.
  </p>
<p><cite>Schreiben der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim) zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Straßenverkehrsgefährdung.</cite></p>
</blockquote>
<p>Anmerkung: So ist das halt, wann der Natenom 10 Tage nach dem Vorfall bei der Polizei vorstellig wird, der Polizist die Annahme einer Strafanzeige UND auch einer Ordnungswidrigkeitenanzeige komplett verweigert und schließlich nach mehreren Monaten wegen einer Beschwerde von mir und Kritik auf sozialen Medien hin die Polizei selbst den Vorfall nach ungefähr weiteren vier Monaten erst an die Staatsanwaltschaft weiterleitet, man dann aber nicht sofort beim Halter anfragt, sondern erst nach fast einem weiteren Jahr.</p>
<blockquote class="wp-block-quote">
  <p>
    Ein Eintritt einer für den Straftatbestand des § 315 c StGB &#8211; falsches Überholen &#8211; erforderlichen <span style="text-decoration: underline;">konkreten</span> Gefahrenlage ist zudem nach Augenscheinnahme der Videoaufzeichnung und nach den Angaben des Anzeigeerstatters selbst nicht festzustellen. Zwar befanden sich bei Geschwindigkeiten außerorts zum Zeitpunkt des Überholens des am rechten Fahrbahnrand fahrenden Radfahrers zwei PKW links neben dem Radfahrer auf gleicher Höhe nebeneinander, nämlich der überholende PKW […] und ein entgegenkommender PKW […]. Nachdem aber keine durch den Überholvorgang veranlasste Unsicherheit des Radfahrers, etwa ein Ausweichen oder Schwanken, zu erkennen ist oder dies von dem Anzeigeerstatter behauptet wird, […]
  </p>
<p><cite>Schreiben der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim) zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Straßenverkehrsgefährdung.</cite></p>
</blockquote>
<p>Anmerkung: Das hier ist ein Teil meiner selbst geschriebenen Aussage, die auf der CD enthalten war, welche ich damals dem Polizisten übergab:</p>
<p class="has-small-font-size">
  <em>[…] konnte ich im Rückspiegel sehen, dass ein Autofahrender mit einem Fahrzeug trotz Gegenverkehr nicht bremste und überholen würde. Ich schrie aus Angst auf und der Autofahrende überholte mit für mich hoher Geschwindigkeit und mit nur sehr wenig Abstand. Das Auto auf der Gegenspur, das mich überholende Auto und ich, wir alle befanden uns auf derselben Höhe auf der Straße. Der Abstandshalter (eine Poolnudel) steht ziemlich genau 30 cm weiter ab als der Lenker des Fahrrads auf der linken Seite breit ist. Das waren geschätzt weniger als <strong>40 cm Abstand und auch nur deshalb, weil ich, wie man auch im rückwärtigen Video sehen kann, kurz vor dem Überholtwerden einen Schlenker nach rechts machte.</strong> […]</em>
</p>
<p>Ich ging damals davon aus, dass daraus klar werden sollte, dass ich ausgewichen bin. Okay, die Ausdrucksweise „einen Schlenker nach rechts machte“ ist eine andere als „weil ich ausgewichen bin“, aber aus meiner Sicht sollte das doch klar sein. Zudem ist es im Video erkennbar, dass ich ausgewichen bin.</p>
<p>Ich hatte in die selbst geschriebene Aussage auch geschrieben, dass auf dieser Strecke die ganze Zeit pendle, da bergauf und habe auch ein Beispiel beigelegt, das zeigt, wie deutlich ich Sekunden vor dem Vorfall gependelt bin.</p>
<p>Eine Aufnahme meiner Aussage oder gar eine Befragung durch die Polizei hat es jedoch nie gegeben. Es gab auch keinerlei Rückfragen zum Ablauf, weder durch die Polizei noch durch die Staatsanwaltschaft.</p>
<blockquote class="wp-block-quote">
  <p>
    […] ist zwar von einer abstrakten Gefahrenlage auszugehen, nicht aber von einer vom Gesetzgeber für den Straftatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs geforderten konkreten Gefahrenlage. Zudem wurde der Überholvorgang augenscheinlich der Aufzeichnung ohne Berührung der vom Anzeigeerstatter als &#8222;Abstandshalter&#8220; am Rad seitlich angebrachten &#8222;Poolnudel&#8220; bewerkstelligt.
  </p>
<p><cite>Schreiben der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim) zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Straßenverkehrsgefährdung.</cite></p>
</blockquote>
<p>Anmerkung: Die Poolnudel war zu dem Zeitpunkt 30 cm breiter als mein Lenker links. Es kann also nicht gefährlich sein, weil noch knapp mehr als 30 cm Abstand zum Radfahrer bleiben?</p>
<blockquote class="wp-block-quote">
  <p>
    Ein Vorsatz bezüglich der Herbeiführung einer konkreten Gefahrenlage ist mangels hinreichender Anknüpfungspunkte hierbei nicht zu unterstellen.
  </p>
  <p>
    Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diese Entscheidung nicht berührt.
  </p>
  <p>
    Das Verfahren wegen der Ordnungswidrigkeiten wird eingestellt, weil diese aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht verfolgbar sind.
  </p>
  <p>
    Beschwerdebelehrung […]
  </p>
  <p>
    Zusatz: Die Mitteilung erfolgt aufgrund der nachträglich am xx.03.2021 zur Kenntnis gebrachten Angaben des Geschädigten.
  </p>
  <p>
    Mit freundlichen Grüßen
  </p>
<p><cite>Schreiben der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim) zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Straßenverkehrsgefährdung.</cite></p>
</blockquote>

<h2 id="fazit" data-numberify>Fazit<a class="anchor ms-1" href="#fazit"></a></h2>
<p>Aus einem „ganz normalen Überholvorgang“, der gar keine Ermittlung rechtfertige, kann im Laufe von über 4 Monaten und vielen Beschwerden ein Ermittlungsverfahren nach §315c StGB werden, bei dem der Kreis der Verdächtigen auf zwei Personen schrumpft. Möglicherweise könnte man so mit dem vorhandenen Bildmaterial den Fahrer über im Video erkennbare Statur usw. zuordnen. Stattdessen begründet man das Nichtvorhandensein von konkreter Gefahr damit, dass der Radfahrer nicht ausgewichen sei, was seiner eigenen Aussage widerspricht und auch damit, dass der 30 cm überstehende Abstandshalter nicht getroffen worden ist.</p>
]]></content:encoded></item><item><title>Mit 180 km/h auf Landstraße knapp am Radfahrer vorbei – Verfahren eingestellt</title><link>https://natenom.de/2021/04/mit-180-km-h-auf-landstrasse-knapp-am-radfahrer-vorbei-verfahren-eingestellt/</link><pubDate>Fri, 09 Apr 2021 20:09:09 +0000</pubDate><guid>https://natenom.de/2021/04/mit-180-km-h-auf-landstrasse-knapp-am-radfahrer-vorbei-verfahren-eingestellt/</guid><description>&lt;p>Wieder gab es Post von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim). Das Verfahren gegen den unbekannten Fahrer, der mich 2020 mit um 180 km/h und geringem Abstand auf einer Landstraße überholte wurde eingestellt, da nicht kein sicherer Rückschluss vom Halter auf den Fahrer gemacht werden könne.&lt;/p>
&lt;p>Hier das Video von dem Vorfall:&lt;/p></description><content:encoded><![CDATA[<p>Wieder gab es Post von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim). Das Verfahren gegen den unbekannten Fahrer, der mich 2020 mit um 180 km/h und geringem Abstand auf einer Landstraße überholte wurde eingestellt, da nicht kein sicherer Rückschluss vom Halter auf den Fahrer gemacht werden könne.</p>
<p>Hier das Video von dem Vorfall:</p>
<figure class="shortcode-video">
    <video preload="metadata" controls>
    <source src="https://f.natenom.de/nidx/shv/vorfaelle/alltagserlebnisse/2020/08/2020-08-05%20hohe%20geschwindigkeit.mp4" type="video/mp4" poster="">
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    </video>

<figcaption>(<a href="https://f.natenom.de/nidx/shv/vorfaelle/alltagserlebnisse/2020/08/2020-08-05%20hohe%20geschwindigkeit.mp4">Link zum Video</a>)</figcaption>
</figure>

<p>Hier meine <a href="/2020/08/erlebnisse-eines-radfahrers-bei-der-polizei-in-pforzheim-3/" data-type="post" data-id="49641">Erlebnisse bei der Polizei, als ich das damals anzeigen wollte</a>. Spoiler: Wurde abgelehnt. Ich hatte es dann selbst direkt an die Staatsanwaltschaft geschickt.</p>
<p>Dass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingestellt wird, weil der Halter nicht sagt, wer gefahren sei, das kenne ich. Aber in einem Strafverfahren hätte ich das nicht erwartet.</p>
<p>Vermutlich gibt es nicht einmal die Auflage für ein Fahrtenbuch. Wieso auch, der Halter hat das Fahrzeug ja auch nur jemandem zur Verfügung gestellt, der damit mit einer Geschwindigkeit von um 180 km/h auf der Landstraße entlang bretterte und einen Radfahrer mit deutlich unter einem Meter überholte. Das wäre sicher unverhältnismäßig.</p>
<p>Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des geringen Abstands gab es meines Wissens nach auch nicht.</p>]]></content:encoded></item><item><title>Bußgeldstelle Pforzheim – Wir ignorieren dich erstmal – melde dich, wenn echte Verkehrsteilnehmende gefährdet wurden …</title><link>https://natenom.de/2021/01/bussgeldstelle-pforzheim-wir-ignorieren-dich-erstmal/</link><pubDate>Mon, 11 Jan 2021 12:55:57 +0000</pubDate><guid>https://natenom.de/2021/01/bussgeldstelle-pforzheim-wir-ignorieren-dich-erstmal/</guid><description><![CDATA[<p>Im Dezember hatte ich nach längerer Pause wieder mal ein paar Ordnungswidrigkeitenanzeigen via E-Mail an die zuständige Bußgeldstelle in Pforzheim geschickt und prompt eine Antwort per E-Mail erhalten.</p>
<p>Ich habe lange überlegt, ob ich diesen Sachverhalt überhaupt veröffentlichen soll. Denn gewisse Auto fahrende Gewalttäter werden sich darüber vielleicht freuen und deshalb erst recht gefährlich überholen.</p>
<p>Ich mache es trotzdem, weil es aus meiner Sicht sehr gefährlich ist, was die Verantwortlichen des Amt für öffentliche Ordnung Pforzheim hier machen bzw. nicht machen.</p>]]></description><content:encoded><![CDATA[<p>Im Dezember hatte ich nach längerer Pause wieder mal ein paar Ordnungswidrigkeitenanzeigen via E-Mail an die zuständige Bußgeldstelle in Pforzheim geschickt und prompt eine Antwort per E-Mail erhalten.</p>
<p>Ich habe lange überlegt, ob ich diesen Sachverhalt überhaupt veröffentlichen soll. Denn gewisse Auto fahrende Gewalttäter werden sich darüber vielleicht freuen und deshalb erst recht gefährlich überholen.</p>
<p>Ich mache es trotzdem, weil es aus meiner Sicht sehr gefährlich ist, was die Verantwortlichen des Amt für öffentliche Ordnung Pforzheim hier machen bzw. nicht machen.</p>
<h2 id="vorab--die-anzeigen" data-numberify>Vorab – die Anzeigen<a class="anchor ms-1" href="#vorab--die-anzeigen"></a></h2>
<p>Ich hatte am 20.12.2020 insgesamt 6 Anzeigen verschickt und am 22.12.2020 insgesamt 8 Anzeigen. Sie deckten den Zeitraum vom 30.11. bis zum 21.12. ab. Meiner Ansicht nach waren das, wie sonst auch, nur die schwerwiegenden Abstandsverstöße mit folgenden Überholabständen, die die Seitenspiegel der Fahrzeuge unberücksichtigt lassen:</p>
<ul>
<li>77 cm, innerorts, bergauf, durchgezogene Linie, Fahrer erkennbar</li>
<li>76 cm, innerorts, bergauf, Fahrer erkennbar</li>
<li>85 cm, außerorts, Landstraße, trotz Gegenverkehr, Fahrer erkennbar</li>
<li>85 cm, außerorts, Landstraße, durchgezogene Linie, Fahrer erkennbar</li>
<li>nicht gemessen, außerorts, Landstraße, durchgezogene Linie, Kurve, trotz Bus im Gegenverkehr, Fahrer erkennbar</li>
<li>93 cm, außerorts, Landstraße – Wiederholer, Fahrer erkennbar</li>
<li>84 cm, innerorts, Fahrer erkennbar</li>
<li>111 cm, außerorts, Landstraße, bergauf, Fahrer etwas erkennbar</li>
<li>115 cm, außerorts, Landstraße, bergauf, Fahrer nicht erkennbar</li>
<li>96 cm, außerorts, Landstraße, bergauf, durchgezogene Linie, Fahrer erkennbar</li>
<li>87 cm, außerorts, Landstraße, Kurve, durchgezogene Linie, Fahrer teilweise erkennbar</li>
<li>95 cm, außerorts, Landstraße, bergauf, Fahrer erkennbar</li>
<li>97 cm, außerorts, Landstraße, bergauf, Fahrer nicht erkennbar</li>
<li>~ 100 cm, außerorts, Landstraße, bei Gegenverkehr, Fahrer nicht erkennbar</li>
</ul>
<p>Der letzte Fall in der Liste ist ein Wiederholungstäter, der mich schon seit längerem bei jeder Gelegenheit mit viel zu wenig Abstand überholt. Ich hatte bereits bei einer Anzeige am 1. Juli 2020 darum gebeten, diese Vorfälle mit dem einen Fahrzeug an die Führerscheinstelle weiterzuleiten. Da ich mittlerweile jedoch weiß, welche <a  href="https://wiki.natenom.de/docs/mobilitaet/pforzheimer_mass">Fantasie-Regelungen</a> die Bußgeldstelle in Pforzheim hat, kann ich davon ausgehen, dass man die Anzeige vom 1. Juli 2020 gar nicht bearbeitet hat, da das Fahrzeug damals mittig der Mittellinie gefahren wurde, somit vermutlich in <a  href="/2020/07/antwort-von-der-bussgeldstelle-pforzheim-mit-sehr-detaillierten-einblicken-zu-den-ansichten-zu-rechtsfahrgebot-ueberholabtaenden-und-ermessensspielraum-mit-viel-autoperspektive-un#kategorie_5">Kategorie 5</a> fiel, die generell nicht bearbeitet wird. Dazu habe ich in diesem Fall zum zweiten Mal die bisherigen Ereignisse für die Bußgeldbehörde aufgelistet:</p>
<ul>
<li>2018-08-xx: Sehr knapp überholt (Landstraße) und extrem früh wieder eingeschert/geschnitten.</li>
<li>2019-08-xx: Sehr knapp überholt (Landstraße).</li>
<li>2019-10-xx: Innerorts mit wenig Abstand und hupend überholt.</li>
<li>2020-02-xx: Mit sehr wenig Abstand überholt (Landstraße).</li>
<li>2020-03-xx: Mit sehr wenig Abstand überholt (Landstraße) und sehr früh wieder eingeschert/geschnitten.</li>
<li>aktueller Vorfall, 2020-12-xx</li>
</ul>

<h2 id="e-mail-von-der-bußgeldstelle" data-numberify>E-Mail von der Bußgeldstelle<a class="anchor ms-1" href="#e-mail-von-der-bußgeldstelle"></a></h2>
<p>Die Antwort der Bußgeldstelle kam am Morgen des 22.12.2020 und war per CC auch an den Leiter und eine weitere Person des Amts für öffentliche Ordnung in Pforzheim adressiert:</p>
<blockquote class="shortcode-blockquote">
  <p><p>[…] innerhalb von zwei Tagen sind wieder zahlreiche Anzeigen (14) von Ihnen eingegangen. Die Bearbeitung ist sehr zeitaufwändig (Prüfen, händisches Erfassen, Schriftverkehr auf Äußerungen der Betroffenen, etc.)</p>
<p>Derzeit sind wir infolge der Pandemiebekämpfung […] mehr als ausgelastet.</p>
<p>Wir müssen deshalb Prioritäten setzen und machen gem. <a  class='urlextern'  href="https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__47.html">§ 47 OWiG</a> von unserem Ermessen Gebrauch und werden aktuelle Ihre Anzeigen, die i.d.R. maximal mit einer Verwarnung von 35 € geahndet werden könnten, nicht bearbeiten.</p>
<p>Sollten Sie einen Verstoß feststellen, den Sie als besonders schwerwiegend empfinden (Kategorie 2, z.B. Überholen trotz Gegenverkehr), dann machen Sie dies bitte im Betreff Ihrer Mail kenntlich. […]</p>
</p>
  <p><cite>E-Mail von der Bußgeldstelle Pforzheim vom 22.12.2020</cite></p>
  
</blockquote>


<p>Die &ldquo;zahlreichen Anzeigen (14)&rdquo; sind nur ein ganz kleiner Bruchteil dessen, was in dem Zeitraum an (gefährlichen) Überholmanövern mit zu geringem Abstand passiert war. Ich war im Dezember fast jeden Tag mit dem Fahrrad unterwegs und auf jeder Fahrt gibt es mindestens 10 Vorfälle im Bereich 1,3 m und weniger auf Landstraßen, also außerorts.</p>
<p>Die E-Mail beinhaltet noch einen anderen Sachverhalt, zu dem ich mich aber in einem eigenen Blogbeitrag äußern möchte: <a  href="/2021/02/wie-die-behoerden-in-pforzheim-mit-einer-anzeige-eines-autofahrers-gegen-natenom-umgegangen-sind/">siehe hier</a>.</p>

<h2 id="was-bedeutet-das" data-numberify>Was bedeutet das?<a class="anchor ms-1" href="#was-bedeutet-das"></a></h2>
<p>Vielleicht verstehe ich etwas falsch und man möge mich bitte darauf hinweisen, aber für mich sind das die Konsequenzen:</p>
<ul>
<li>Da für das Überholen eines Radfahrenden mit nicht ausreichenden Abstand nur ein Verwarngeld von 30 € im Bußgeldkatalog definiert ist (Tatbestandsnummer 105112), es keine Erhöhung des Verwarngeldes wegen Gefährdung oder ähnlichem gibt, bedeutet das, dass die Bußgeldstelle Pforzheim aktuell generell keine (von mir angezeigten) Abstandverstöße ahndet. Egal, ob der Überholabstand 100 cm oder 5 cm betrug.</li>
<li>Dass man nur noch Verstöße ahnden will, die ich als &ldquo;besonders schwerwiegend empfinde&rdquo;, z. B. solche trotz Gegenverkehr, verstehe ich so, dass es für die Bußgeldstelle nur noch dann relevant ist, wenn andere Verkehrsteilnehmende (im Gegenverkehr) beeinträchtigt wurden.</li>
</ul>
<p>Man lässt leider offen, welche der 14 Fälle – meiner Ansicht nach schwerwiegenden Fälle – man bearbeitet und welche man nicht als krass genug ansieht.</p>
<div class="shortcode-notice update">
    <div class="shortcode-notice-title update">
        Update</div>
    <div class="notice-content">Monate später erfuhr ich in einem anderen Kontext vom zuständigen Mitarbeiter, dass er alle der 14 Fälle direkt gelöscht und gar nicht erst gesichtet hatte.</div>
</div>


<p>Auch bleibt offen, ob Fälle bearbeitet werden, in denen Fahrzeugführende trotz durchgezogener Linie (im Kurvenbereich) überholten, denn in solchen Fällen sind Bußgelder über 100 € möglich.</p>
<p>Ich weiß nicht einmal, ob man dieses Mal im Fall des angezeigten Wiederholungstäters endlich irgend etwas unternimmt. Vermutlich aber nicht, denn hier geht es auch nur um ein Verwarngeld von maximal 30 €.</p>

<h2 id="habe-verständnis-aber-" data-numberify>Habe Verständnis, aber …<a class="anchor ms-1" href="#habe-verständnis-aber-"></a></h2>
<p>Ich verstehe durchaus, dass es aktuell andere Dinge gibt. Man hat mir bereits vor Monaten seitens der Bußgeldstelle Pforzheim deutlich gemacht, dass das so sei. Ich habe es akzeptiert und nur noch sehr selten Anzeigen gemacht und dann auch nur in sehr eindeutigen Fällen. Bereits vor den &ldquo;Pandemiegründen&rdquo; hat man mich darauf aufmerksam gemacht, dass man viel zu tun habe, weil damals der neue Bußgeldkatalog unwirksam geworden ist. Auch das hatte ich akzeptiert und meine Anzeigen vermindert.</p>
<p>Jedoch ist die Situation auf den Straßen in den letzten Monaten aus meiner Sicht sehr viel schlimmer geworden. Es überholen mehr Fahrzeugführende mit deutlich weniger Abstand. Das könnte u. a. daran liegen, dass nach Ende der sogenannten Fahrradsaison außer mir sehr wenige Radfahrende in Pforzheim unterwegs sind, zumindest auf den Landstraßen. Ich sehe so gut wie keine mehr.</p>
<p>Ich bin jedoch auch als Radfahrer ein Verkehrsteilnehmer und erwarte von den Behörden, dass man auch mich &ldquo;beschützt&rdquo; und nicht nur dann tätig wird, wenn echte Verkehrsteilnehmende beeinträchtigt wurden.</p>

<h2 id="und-nu" data-numberify>Und nu?<a class="anchor ms-1" href="#und-nu"></a></h2>
<p>Vielen Dank an all die lieben Menschen da draußen, die ordentlich fahren und sich bemühen, niemanden zu gefährden. Es tut mir leid, wenn ihr von anderen immer wieder mit den Rücksichtslosen, die euch genauso gefährden, in einen Topf geworfen werdet.</p>
<p>Es wird endlich Zeit, dass sich die Behörden in Pforzheim konsequent um diese gefährdenden Autofahrenden kümmern. Bitte.</p>
<p>PS: Trotz der nach eigenen Angaben weiterhin hohen Belastung der Bußgeldstelle, sind aktuell (Stand 11.01.2021) <a  class='urlextern'  href="https://www.pforzheim.de/stadt/aktuelles/stellenausschreibungen.html">keine Stellen ausgeschrieben</a>.</p>]]></content:encoded></item><item><title>Mit 61 cm (?) Abstand und 180 km/h (?) überholt – Polizei sieht nur Ordnungswidrigkeit wegen Abstand – Erlebnisse eines Radfahrers bei der Polizei in Pforzheim #3</title><link>https://natenom.de/2020/08/erlebnisse-eines-radfahrers-bei-der-polizei-in-pforzheim-3/</link><pubDate>Fri, 14 Aug 2020 09:07:36 +0000</pubDate><guid>https://natenom.de/2020/08/erlebnisse-eines-radfahrers-bei-der-polizei-in-pforzheim-3/</guid><description><![CDATA[<p>&lt;– Update (2021-04-09): Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, <a href="/2021/04/mit-180-km-h-auf-landstrasse-knapp-am-radfahrer-vorbei-verfahren-eingestellt/" data-type="post" data-id="52213">siehe hier</a>. –&gt;</p>
<p>Nachdem ich seit vielen Monaten wegen der schlechten Erfahrungen der letzten Jahre sowohl Strafanzeigen als auch Ordnungswidrigkeiten direkt an die Staatsanwaltschaft oder die Bußgeldstelle schicke, hatte ich es vor ein paar Tagen mal wieder bei der Polizei vor Ort versucht. Zum einen, weil ich mir Hilfe versprochen hatte bei einer Anzeige und auch, weil ich mich nicht damit abgeben wollte, dass es bei motorisierter Gewalt keinen Ansprechpartner bei der Polizei Pforzheim gibt.</p>]]></description><content:encoded><![CDATA[<p>&lt;– Update (2021-04-09): Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, <a href="/2021/04/mit-180-km-h-auf-landstrasse-knapp-am-radfahrer-vorbei-verfahren-eingestellt/" data-type="post" data-id="52213">siehe hier</a>. –&gt;</p>
<p>Nachdem ich seit vielen Monaten wegen der schlechten Erfahrungen der letzten Jahre sowohl Strafanzeigen als auch Ordnungswidrigkeiten direkt an die Staatsanwaltschaft oder die Bußgeldstelle schicke, hatte ich es vor ein paar Tagen mal wieder bei der Polizei vor Ort versucht. Zum einen, weil ich mir Hilfe versprochen hatte bei einer Anzeige und auch, weil ich mich nicht damit abgeben wollte, dass es bei motorisierter Gewalt keinen Ansprechpartner bei der Polizei Pforzheim gibt.</p>
<p>Ich bin wieder mal eines Besseren belehrt worden. Es gab keinen Unterschied zu meinen Erlebnissen, die ich hatte, als die Polizei Pforzheim noch zum Polizeipräsidium Karlsruhe gehörte und es das Polizeipräsidium Pforzheim noch nicht gab. Letzteres existiert seit 01. Januar 2020 und vor allem via Twitter hatte das Social-Media-Team der Polizei Pforzheim immer wieder darauf hingewiesen, dass gewisse Dinge jetzt anders seien.</p>
<p>Es geht um diesen Vorfall vom 04. August 2020, bei dem mich ein Fahrzeugführender mit seinem Fahrzeug mit gemessenen 61 cm und potenziellen 180 km/h überholte. Auf die Geschwindigkeit komme ich, wenn ich vom „hinteren“ Video im Original die Frames zähle, die das Fahrzeug von einem Leitpfosten zum nächsten benötigt.</p>

<figure class="shortcode-video">
    <video preload="metadata" controls>
    <source src="https://f.natenom.de/nidx/shv/vorfaelle/alltagserlebnisse/2020/08/2020-08-05%20hohe%20geschwindigkeit.mp4" type="video/mp4" poster="">
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    </video>

<figcaption>(<a href="https://f.natenom.de/nidx/shv/vorfaelle/alltagserlebnisse/2020/08/2020-08-05%20hohe%20geschwindigkeit.mp4">Link zum Video</a>)</figcaption>
</figure>

<p>Ich hatte das Video veröffentlicht und auch die Polizei Pforzheim via Twitter gebeten, sich der Sache anzunehmen und mir zu helfen:</p>
<blockquote class="wp-block-quote">
  <p>
    Hallo @PolizeiPF. Wenn Sie für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden tätig werden möchten, schicke ich per DM Foto/Video in guter Qualität wg Kennzeichen. Möchte jedoch vermeiden, damit bei Dienststelle aufzulaufen und Zeit damit zu verschwenden.
  </p>
<p><cite>Mein Tweet an die Polizei Pforzheim</cite></p>
</blockquote>
<div class="wp-block-image">
  <figure class="aligncenter size-large"><img loading="lazy" src="/wp-content/uploads/2020/08/2020-08-bitte-an-polizei-pforzheim-twitter.png" alt="" class="wp-image-49648" srcset="/wp-content/uploads/2020/08/2020-08-bitte-an-polizei-pforzheim-twitter.png 498w, /wp-content/uploads/2020/08/2020-08-bitte-an-polizei-pforzheim-twitter-183x300.png 183w, /wp-content/uploads/2020/08/2020-08-bitte-an-polizei-pforzheim-twitter-91x150.png 91w" sizes="(max-width: 498px) 100vw, 498px" /><figcaption>Screenshot meines Tweets an die Polizei Pforzheim.</figcaption></figure>
</div>
<p>Direkt als Antwort gab es von jemandem den folgenden Hinweis:</p>
<blockquote class="wp-block-quote">
  <p>
    Tja, theoretisch sogar ein offizialdelik liebe @PolizeiPF (315c 2. b) & d) StGB). [&#8230;]
  </p>
<p><cite>Antwort auf Twitter (<a href="https://twitter.com/SvenBoemwoellen/status/1290907909094871040">Direktlink</a>)</cite></p>
</blockquote>
<p>Die Antwort der Polizei Pforzheim auf meine Frage:</p>
<blockquote class="wp-block-quote">
  <p>
    Wir können das von hier nicht beurteilen. Wenn eine Anzeige erstattet wird, werden sämtliche Beweiserhebungen vorgenommen. Dies erfolgt nach Anzeigenerstattung in Absprache mit der Verfolgungsbehörde, weil Gutachten von dort angeordnet werden müssen.
  </p>
<p><cite>Antwort der Polizei Pforzheim auf meine Frage (<a href="https://twitter.com/PolizeiPF/status/1290929207393112064">Direktlink</a>)</cite></p>
</blockquote>
<p>Solche Antworten habe ich schon öfter bekommen, auch damals noch von der Polizei Karlsruhe. Vor Ort dann immer wieder dasselbe. Keinerlei Interesse und es sei ja nichts passiert. In einem anderen Beispiel 2019 war der Ablauf so. Da wurde ich auch sehr knapp mit sehr hoher Geschwindigkeit überholt und der Fahrer bekam lediglich eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen zu geringen Abstands in Höhe von 30 €.</p>
<p>Hier das Video des Vorfalls von April 2019 (es ist fast dieselbe Stelle):</p>

<figure class="shortcode-video">
    <video preload="metadata" controls>
    <source src="https://f.natenom.de/nidx/shv/vorfaelle/alltagserlebnisse/2019-04-12_150er.mp4" type="video/mp4" poster="">
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    </video>

<figcaption>(<a href="https://f.natenom.de/nidx/shv/vorfaelle/alltagserlebnisse/2019-04-12_150er.mp4">Link zum Video</a>)</figcaption>
</figure>


<h2 id="bei-der-polizei" data-numberify>Bei der Polizei<a class="anchor ms-1" href="#bei-der-polizei"></a></h2>
<p>Ein paar Tage später ging ich dann zu einer Dienststelle der Polizei Pforzheim und rief zuvor an, um sicherzustellen, dass die Zuständigkeit auch passte und um zu klären, ob ich aktuell einen Termin bräuchte.</p>
<p>Der Polizist sah sich die beiden Videos an. Beim Angucken des vorderen Videos: „Da sind Sie aber nicht gefährdet worden.“, beim Angucken des hinteren Videos: „Da auch nicht.“</p>
<p>Die Geschwindigkeit müsse man messen. Ich habe erklärt, man könne das auch berechnen über die Frames des Videos und die Leitpfosten. Er wüsste nicht, ob StA dafür einen Gutachter bestellen würde.</p>
<p>Er schrieb Teile dessen, was ich sagte, auf ein Blatt Papier und ich sollte das unterschreiben. Die CD mit Videos wollte er erst nicht haben, nahm sie dann aber nach meinem Protest trotzdem. Er meinte zuerst, man würde sich schon bei mir melden, wenn man die Videos bräuchte.</p>
<p>Ich frage mich da schon, wie sich die Staatsanwaltschaft zu etwas ein Bild machen soll, wenn sie nicht einmal die Videos sehen kann. Und wenn sie die nicht zu sehen bekommt, wird vielleicht vorschnell entschieden, dass es mal wieder nichts sei, da die Beschreibung des Polizisten doch sehr harmlos klang.</p>
<p>Ich fragte dann, ob das jetzt eine offizielle Strafanzeige sei und machte ihn auch darauf aufmerksam, dass ich bei sowas immer den Nebensatz „und wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände“ einfüge, was er nicht getan hat. Er schrieb lediglich den kurzen Ablauf auf. Dass ich meiner Ansicht nach zu knapp überholt wurde und dass das Fahrzeug meiner Ansicht nach sehr schnell war. Ich fügte an, dass der Sensor 61 cm gemessen hatte.</p>
<p>Er sagte, er müsse sich den Vorfall nochmal ansehen und würde dann entscheiden, welchen Tatbestand er „nehmen“ würde.</p>
<p>Ob das nicht Sache der StA wäre, das zu beurteilen, fragte ich. Anfangsverdacht sei doch bei der Geschwindigkeit bestimmt schon gegeben.</p>
<p>Er wollte die ganze Zeit auf StGB § 315 c hinaus. Ich verneinte, weil das eh eingestellt würde. Was mir vorschwebe, fragte er. Ich nannte 315d.</p>
<p>Polizist: Was ist d?<br>
Natenom: Sie kennen d nicht?<br>
Polizist: Ich schon, aber ich will wissen, mit was für Sachen Sie jetzt ankommen. Haben Sie das irgendwo gelesen?<br>
Natenom: Illegales Autorennen.<br>
[Polizist lacht laut auf]<br>
Polizist: Jetzt kommen Sie aber mit Sachen an.</p>
<p>Ich erkläre, dass ich es nicht weiß aber doch wohl die Staatsanwaltschaft das entscheiden müsse. Und dass ich hier sei, damit er mir helfen könne und dass ich nicht verstehe, dass er das nicht als Gefährdung ansieht.</p>
<p>Er bot irgendwann an, statt einer Anzeige einen Bericht an die Staatsanwaltschaft zu schicken mit Bitte um Beurteilung. Dann müsse die Polizei je nach Entscheidung der Staatsanwaltschaft ermitteln.</p>

<h2 id="nichts-geändert" data-numberify>Nichts geändert<a class="anchor ms-1" href="#nichts-geändert"></a></h2>
<p>Nach diesem erneuten Erlebnis kann ich leider sagen, dass sich trotz dem neuen Polizeipräsidium Pforzheim in dieser Richtung nichts verändert hat. Ich werde auch in Zukunft Strafanzeigen direkt an die Staatsanwaltschaft schicken, ohne die Polizei zu bemühen.</p>

<h2 id="das-aktenzeichen-oder-doch-nicht" data-numberify>Das Aktenzeichen, oder doch nicht<a class="anchor ms-1" href="#das-aktenzeichen-oder-doch-nicht"></a></h2>
<p>Am nächsten Tag rief ich bei der Polizei an und konnte mit dem Polizisten sprechen, bei dem ich gestern war. Ein Aktenzeichen gab es nicht und aus dem versprochenen Bericht an die Staatsanwaltschaft mit Bitte um Beurteilung wurde auch nichts. Der Polizist sehe keinen Straftatbestand sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit wegen des zu geringen Abstands. Ich fragte zur Sicherheit nochmal, ob er jetzt wirklich 105112 meint (das ist die Tatbestandsnummer für Überholen mit zu wenig Abstand). Mit der Nummer konnte er nichts anfangen, meinte aber diesen Tatbestand.</p>

<h2 id="direkt-zur-staatsanwaltschaft" data-numberify>Direkt zur Staatsanwaltschaft<a class="anchor ms-1" href="#direkt-zur-staatsanwaltschaft"></a></h2>
<p>Ich werde diesen Vorfall also doch wieder direkt an die Staatsanwaltschaft schicken. Es darf nicht sein, dass jemand mit 180 km/h auf der Landstraße fährt, einen Radfahrer mit 61 cm überholt und es letztlich nur 30 € kostet. Vor allem auch deshalb, weil die Szene auf Video ist, das Kennzeichen erkennbar ist und man auch die Geschwindigkeit zumindest in gewissen Grenzen berechnen kann.</p>]]></content:encoded></item><item><title>Antwort der Bußgeldstelle Pforzheim – mit detaillierten Einblicken zu den Ansichten zu Rechtsfahrgebot, Überholabständen und Ermessensspielraum – mit viel Autoperspektive und wenig Fahrradperspektive</title><link>https://natenom.de/2020/07/antwort-von-der-bussgeldstelle-pforzheim-mit-sehr-detaillierten-einblicken-zu-den-ansichten-zu-rechtsfahrgebot-ueberholabtaenden-und-ermessensspielraum-mit-viel-autoperspektive-un/</link><pubDate>Fri, 17 Jul 2020 12:31:08 +0000</pubDate><guid>https://natenom.de/2020/07/antwort-von-der-bussgeldstelle-pforzheim-mit-sehr-detaillierten-einblicken-zu-den-ansichten-zu-rechtsfahrgebot-ueberholabtaenden-und-ermessensspielraum-mit-viel-autoperspektive-un/</guid><description><![CDATA[<p><span class="has-inline-color has-secondary-color">Spoiler: Aus Sicht der Bußgeldstelle Pforzheim gehört der Vorfall im Titelbild zur „Kategorie 5“ – „Geringfügige Unterschreitung oder gar keine Unterschreitung, Grenzfälle“ – und wird deshalb nicht geahndet.</span></p>
<p>Nach ziemlich genau drei Monaten bekam ich gestern die Antwort der Bußgeldstelle auf meine Anfrage von Mitte April 2020.</p>
<p>Am selben Tag bekam ich auch ein paar Rückmeldungen zu meinen angezeigten Vorfällen, die ich auch hier erwähnen werde, da sie das Gesamtbild vervollständigen. Auch in der Antwort werden verschiedene Kennzeichen und Daten der Vorfälle als Beispiele genannt, die ich hier zeigen werde.</p>
<p>Den Anfang dieser Geschichte <a  href="/2020/04/bussgeldstelle-pforzheim-rechtsfahrgebot-und-abstand/">gibt es hier</a>. Dort geht es vor allem um die Sichtweise der Bußgeldstelle Pforzheim zum Rechtsfahrgebot und zu Überholabständen; damals noch vor der StVO-Novelle.</p>
<p>Die jetzige Antwort hat bereits die neuen Regelungen zum Mindestabstand beim Überholen von Fahrradfahrenden als Hintergrund.</p>]]></description><content:encoded><![CDATA[<p><span class="has-inline-color has-secondary-color">Spoiler: Aus Sicht der Bußgeldstelle Pforzheim gehört der Vorfall im Titelbild zur „Kategorie 5“ – „Geringfügige Unterschreitung oder gar keine Unterschreitung, Grenzfälle“ – und wird deshalb nicht geahndet.</span></p>
<p>Nach ziemlich genau drei Monaten bekam ich gestern die Antwort der Bußgeldstelle auf meine Anfrage von Mitte April 2020.</p>
<p>Am selben Tag bekam ich auch ein paar Rückmeldungen zu meinen angezeigten Vorfällen, die ich auch hier erwähnen werde, da sie das Gesamtbild vervollständigen. Auch in der Antwort werden verschiedene Kennzeichen und Daten der Vorfälle als Beispiele genannt, die ich hier zeigen werde.</p>
<p>Den Anfang dieser Geschichte <a  href="/2020/04/bussgeldstelle-pforzheim-rechtsfahrgebot-und-abstand/">gibt es hier</a>. Dort geht es vor allem um die Sichtweise der Bußgeldstelle Pforzheim zum Rechtsfahrgebot und zu Überholabständen; damals noch vor der StVO-Novelle.</p>
<p>Die jetzige Antwort hat bereits die neuen Regelungen zum Mindestabstand beim Überholen von Fahrradfahrenden als Hintergrund.</p>
<h2 id="disclaimer-" data-numberify>Disclaimer :)<a class="anchor ms-1" href="#disclaimer-"></a></h2>
<p>Ein paar Dinge vorweg:</p>
<p>Ich finde es gut, dass sich die Bußgeldstelle Pforzheim auf die Situation einlässt und auch versucht, einen guten Umgang damit zu finden. Sonst hätte man mir nicht so eine detaillierte Beschreibung zukommen lassen, in welchen Fällen und unter welchen Bedingungen Vorfälle bearbeitet werden. Das hilft auch mir bei der Beurteilung, welche Vorfälle ich einsende und bei welchen es nichts bringt. Danke dafür.</p>
<p>Es ist nicht mein Ziel, die Bußgeldstelle mit unnötiger Arbeit zu überschütten oder sie zu überlasten. Leider passieren auf meinen täglichen Fahrradfahrten so viele Vorfälle, dass selbst dann, wenn ich nur einen ganz kleinen Anteil davon zur Anzeige bringe, es bei der Bußgeldstelle den Eindruck erwecken könnte, dass genau das mein Ziel sei.</p>
<p>Ich empfinde jedoch einige der Einordnungen durch die Bußgeldstelle bei manchen Vorfällen als sehr „Auto-lastig“ und es fehlt mir dabei oft die Fahrrad-Perspektive. Manche Kriterien für die Einordnung sind aus meiner Fahrradfahrer-Perspektive auch sehr unrealistisch oder sogar gefährlich.</p>

<h2 id="meine-ursprüngliche-anfrage" data-numberify>Meine ursprüngliche Anfrage<a class="anchor ms-1" href="#meine-ursprüngliche-anfrage"></a></h2>
<blockquote class="wp-block-quote">
  <p>
    [&#8230;]
  </p>
  <p>
    bezüglich des Abstands eines Radfahrenden zum Fahrbahnrand habe ich einen anderen Kenntnisstand.
  </p>
  <p>
    Jagusch/Hentschel, § 2 StVO Rn. 35: [&#8230;]
  </p>
  <p>
    Und Rn. 41: [&#8230;]
  </p>
  <p>
    Die Gesamtbreite meines Fahrrads ist breiter als die Tasche vorne am Lenker. Ich habe Ihnen zur Veranschaulichung ein Foto beigefügt.
  </p>
  <p>
    Von der Mitte nach links inklusive Rückspiegel sind es ca. 46 cm und von der Mitte nach rechts sind es etwa 35 cm.
  </p>
  <p>
    Zudem habe ich vor ein paar Tagen ausgemessen, wieviel Abstand ich meistens zur Fahrbahnbegrenzungslinie bzw. zum Bordstein halte, gemessen ab der rechten äußersten Kante des Lenkers auf der rechten Seite.
  </p>
  <p>
    * Landstraße: 25 &#8211; 40 cm<br />* Innerorts: 25 &#8211; 40 cm<br />* Landstraße, Gegenverkehr, weil sonst trotzdem manche Menschen überholen: 80 &#8211; 100 cm<br />* Wenn parkende Autos rechts: ca. 1,5 m zur linken Außenkante des Fahrzeugs
  </p>
  <p>
    Demnach [Anmerkung: Nach geltender Rechsauslegung nach Jaugusch/Hentschel.] müsste ich innerorts und auf Landstraßen ohne Gegenverkehr noch mehr Abstand nach rechts halten, als es aktuell der Fall ist.
  </p>
  <p>
    Dass Sie schreiben &#8222;Wo auf den Bildern ersichtlich ist, dass Sie selbst während des Überholvorganges mit großem Abstand zur rechten Fahrbahnbegrenzung oder Bordstein (bei parkenden Fahrzeugen entsprechend mehr) fahren, werden wir in beiderseitigem Interesse von der Einleitung eines Verfahrens absehen.&#8220; kann ich deshalb nicht nachvollziehen und bitte Sie, für die bereits angezeigten Vergehen und auch für zukünftige Anzeigen ein Verfahren einzuleiten.
  </p>
  <p>
    Mit freundlichen Grüßen
  </p>
  <p>
    […]
  </p>
<p><cite>Das erste Schreiben an die Bußgeldstelle vom 14.04.2020 zur Sichtweise der Bußgeldstelle, ich müsse möglichst weit rechts fahren.</cite></p>
</blockquote><figure class="wp-block-image size-large">
<p><img loading="lazy" src="/wp-content/uploads/2020/07/fahrrad-breite-600x338.jpg" alt="" class="wp-image-49352" srcset="/wp-content/uploads/2020/07/fahrrad-breite-600x338.jpg 600w, /wp-content/uploads/2020/07/fahrrad-breite-300x169.jpg 300w, /wp-content/uploads/2020/07/fahrrad-breite-150x84.jpg 150w, /wp-content/uploads/2020/07/fahrrad-breite-768x432.jpg 768w, /wp-content/uploads/2020/07/fahrrad-breite-1536x864.jpg 1536w, /wp-content/uploads/2020/07/fahrrad-breite-1200x675.jpg 1200w, /wp-content/uploads/2020/07/fahrrad-breite.jpg 1920w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /> <figcaption>Das Foto von meinem Fahrradlenker, das ich der Bußgeldstelle mitgeschickt hatte.</figcaption></figure></p>
<p>Am 28.04.2020 schrieb ich eine Erinnerungs-E-Mail an die Bußgeldstelle und erhielt nur zwei Stunden später eine Antwort. Man habe aktuell viel mit Corona zu tun und müsse auch erst einmal die neue StVO prüfen, bevor man mir Auskünfte erteile.</p>

<h2 id="die-8222erinnernde8220-anfrage" data-numberify>Die &#8222;erinnernde&#8220; Anfrage<a class="anchor ms-1" href="#die-8222erinnernde8220-anfrage"></a></h2>
<p>Weitere zwei Wochen später schrieb ich am 12.05.2020 erneut eine Erinnerung und konkretisierte die Fragen. Dieses Mal war auch die Leitung des Amts für öffentliche Ordnung im CC:</p>
<blockquote class="wp-block-quote">
  <p>
    Sehr geehrte Damen und Herren,
  </p>
  <p>
    [&#8230;]
  </p>
  <p>
    1. Hat sich Ihr Standpunkt bezüglich des Rechtsfahrgebots aufgrund der durch mich genannten Rechtseinschätzungen (bis zu 1,0 Meter Abstand zum rechten Fahrbahnrand seien in Ordnung) geändert? Wenn ja, inwiefern? Bezüglich des Rechtsfahrgebots wurde in der neuen StVO nichts geändert. Falls sich Ihre Ansicht zum Rechtsfahrgebot geändert hat, werden Sie in den bereits angezeigten Fällen, wo dies bisher strittig war, noch Verfahren einleiten?
  </p>
  <p>
    2. Wie ist der Stand bezüglich der neuen StVO im Hinblick auf den Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden? Welche (zusätzlichen) Angaben benötigen Sie in Zukunft, um einschätzen zu können, ob 1,5 bzw. 2 Meter Mindestabstand eingehalten wurden? Fahrbahnbreite? Selbst bei einer maximalen Breite eines Fahrstreifens ausserorts (Landstraße) von 3,75 Metern, und meiner eigenen Position auf dem Fahrstreifen, muss der Fahrzeugführende das überholende Fahrzeug fast komplett auf den linken Fahrstreifen manövrieren.
  </p>
  <p>
    [&#8230;]
  </p>
<p><cite>Meine Erinnerungs-Anfrage an die Bußgeldstelle Pforzheim vom 12.05.2020</cite></p>
</blockquote>

<h2 id="die-antwort-der-bußgeldstelle" data-numberify>Die Antwort der Bußgeldstelle<a class="anchor ms-1" href="#die-antwort-der-bußgeldstelle"></a></h2>
<p>Die Antwort kam am 15.07.2020 per E-Mail. Als Anhang war eine PDF-Datei beigefügt mit dem eigentlichen Brief – der auch noch per Post kommen wird – und den im Schreiben erwähnten Kommentaren zu Rechtsansichten. Es gibt das komplette Schreiben auch als PDF-Datei bei FragdenStaat, <a  class='urlextern'  href="https://fragdenstaat.de/anfrage/berechnung-des-seitenabstands-zwischen-radfahrer-und-uberholenden-fahrzeug/513948/anhang/scan_4_geschwaerzt.pdf">siehe hier</a>.</p>

<h2 id="teil-1--abstand-und-rechtsfahrgebot" data-numberify>Teil 1 – Abstand und Rechtsfahrgebot<a class="anchor ms-1" href="#teil-1--abstand-und-rechtsfahrgebot"></a></h2>
<blockquote class="wp-block-quote">
  <p>
    [&#8230;]
  </p>
  <p>
    Die Kommentierung Hentschel zum Straßenverkehrsrecht geht aufgrund der Rechtsprechung sogar nur von 0,75 m als richtigem Abstand aus, wenn man sich an das Rechtsfahrgebot als Radfahrer hält. Eine Kopie von der Kommentierung haben wir beigefügt.
  </p>
  <p>
    [&#8230;]
  </p>
<p><cite>Erster Teil der Antwort von der Bußgeldstelle Pforzheim vom 15. Juli 2020.</cite></p>
</blockquote>
<p>Man geht also von einem Abstand bis zu 0,75 m zum Fahrbahnrand aus. Trotzdem schreibt man mir in Rückmeldungen etwas mehr als eine Stunde später in diesem Fall:</p>
<blockquote class="wp-block-quote">
  <p>
    [&#8230;]
  </p>
  <p>
    der Vorwurf ist berechtigt, eine Verwarnung geht raus. Jedoch trotzdem &#8211; orientieren Sie sich bei dichtem Verkehr weiter rechts.
  </p>
  <p>
    [&#8230;]
  </p>
<p><cite>Hinweis der Bußgeldstelle zu meinem Rechtsfahrgebot in einem Fall, in dem ich knapp überholt wurde.</cite></p>
</blockquote>
<p></p><figure class="image-caption"><picture>
                <source type="image/webp" srcset="/2020/07/antwort-von-der-bussgeldstelle-pforzheim-mit-sehr-detaillierten-einblicken-zu-den-ansichten-zu-rechtsfahrgebot-ueberholabtaenden-und-ermessensspielraum-mit-viel-autoperspektive-un/images/0_hu9f18f8a2d8949ec4f7f13b6faf312023_532669_360x0_resize_q95_h2_catmullrom.webp 360w,/2020/07/antwort-von-der-bussgeldstelle-pforzheim-mit-sehr-detaillierten-einblicken-zu-den-ansichten-zu-rechtsfahrgebot-ueberholabtaenden-und-ermessensspielraum-mit-viel-autoperspektive-un/images/0_hu9f18f8a2d8949ec4f7f13b6faf312023_532669_500x0_resize_q95_h2_catmullrom.webp 500w,/2020/07/antwort-von-der-bussgeldstelle-pforzheim-mit-sehr-detaillierten-einblicken-zu-den-ansichten-zu-rechtsfahrgebot-ueberholabtaenden-und-ermessensspielraum-mit-viel-autoperspektive-un/images/0_hu9f18f8a2d8949ec4f7f13b6faf312023_532669_816x0_resize_q95_h2_catmullrom.webp 816w, /2020/07/antwort-von-der-bussgeldstelle-pforzheim-mit-sehr-detaillierten-einblicken-zu-den-ansichten-zu-rechtsfahrgebot-ueberholabtaenden-und-ermessensspielraum-mit-viel-autoperspektive-un/images/0_hu9f18f8a2d8949ec4f7f13b6faf312023_532669_1632x0_resize_q95_h2_catmullrom.webp 1632w"
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</p>
<p></p><figure class="image-caption"><picture>
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</p>
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</p>
<p></p><figure class="image-caption"><picture>
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</p>
<p>Im vierten Bild sieht man, wo ungefähr meine Mitte zu diesem Zeitpunkt ist. Nahe an dem Straßenablauf rechts. Da der Abstand nach rechts nicht von meiner Mitte aus gilt sondern von der meiner rechten Kante, ist das ein Abstand, der aus meiner Sicht völlig in Ordnung ist, wenn man davon ausgeht, dass so ein Straßenablauf 50 cm breit ist.</p>
<p>Würde ich, wie die Bußgeldstelle es möchte, noch weiter rechts fahren, dann würde fast jeder Fahrzeugführende dort mit sehr wenig Abstand überholen.</p>
<p>Hier wünsche ich mir in Zukunft mehr Verständnis für die Perspektive aus Sicht eines Fahrradfahrenden. Eine weitere Rückmeldung zehn Minuten später sagt dann auch etwas über den Abstand beim Überholen aus. Laut StVO müssen außerorts (wie in diesem Fall) mindestens zwei Meter Abstand zu Radfahrenden eingehalten werden.</p>
<p>Doch in diesem Fall schreibt die Bußgeldstelle:</p>
<p></p><figure class="image-caption"><picture>
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</p>
<p></p><figure class="image-caption"><picture>
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</p>
<p></p><figure class="image-caption"><picture>
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</p>
<p></p><figure class="image-caption"><picture>
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</p>
<blockquote class="wp-block-quote">
  <p>
    Sie sind in keinster Weise beeinträchtigt, diesen Verstoß verfolgen wir wegen Geringfügigkeit nicht. Außerdem verstehe ich persönlich nicht, warum Sie auf diesem Teilstück nicht den Weg neben der Fahrbahn benutzen. Ein anderer Radfahrer kann das offensichtlich auch.&nbsp;
  </p>
<p><cite>Hinweis der Bußgeldstelle zu Mindestabstand beim Überholen.</cite></p>
</blockquote>
<p>Gilt denn nun der Mindestabstand von zwei Metern ausserorts oder ist es immer noch Ermessensspielraum der Bußgeldbehörde, ob man eine klare Unterschreitung verfolgt oder wegen „Geringfügigkeit“ nicht verfolgt?</p>
<p>Ich fahre nicht auf diesem Teilstück neben der Fahrbahn, da es kein benutzungspflichtiger Radweg ist, sondern eine ganz normale Straße, die auch mit Kraftfahrzeugen regulär befahren werden darf und die zudem eine höhere Steigung hat als die Fahrbahn.</p>

<h2 id="teil-2--opportunitätsprinzip" data-numberify>Teil 2 – Opportunitätsprinzip<a class="anchor ms-1" href="#teil-2--opportunitätsprinzip"></a></h2>
<p>Im zweiten Teil der Antwort wird das Opportunitätsprinzip beschrieben. Man könne beispielsweise Verfahren einstellen, wenn sich herausstelle, dass der Ermittlungsaufwand (z. B. zur Fahrerermittlung oder zur Beweisführung) in keinem Verhältnis zum Verstoß stehe (Bußgeld- oder Verwarnungstatbestand).</p>
<p>Schwierig sei es, dass man den Abstand der überholenden Fahrzeuge zu mir nur schätzen könne.</p>

<h2 id="teil-3--statistik" data-numberify>Teil 3 – Statistik<a class="anchor ms-1" href="#teil-3--statistik"></a></h2>
<p>Im dritten Teil der Antwort gibt es ein paar Zahlen. Man habe meine Anzeigen mit erheblichem Aufwand ausgewertet und mit Stand 15.07.2020 ergibt sich folgendes Bild:</p>
<ul>
<li>Insgesamt 120 Anzeigen von mir.</li>
<li>32 sind noch in Bearbeitung (noch nicht bewertet).</li>
<li>91 sind bewertet; in 60 Fällen Verwarnungen erteilt und in einem Fall parallel zu mir an die Staatsanwaltschaft weitergegeben.</li>
<li>30 Anzeigen wurden wegen Geringfügigkeit oder zweifelhafter Beweislage nicht verfolgt.</li>
</ul>
<p>Dabei kann Verwarnung in diesem Kontext bedeuten, dass entweder dass ein Verwarngeld (30€) ausgesprochen wurde oder auch, dass lediglich ein kostenfreier Brief mit Hinweis auf Abstand zur „Sensibilisierung“ verschickt wurde. Dazu gibt es weiter unten im Text Details.</p>

<h2 id="teil-4--kategorien" data-numberify>Teil 4 – Kategorien<a class="anchor ms-1" href="#teil-4--kategorien"></a></h2>
<p>In Teil 4 der Antwort wird beschrieben, in welche fünf Kategorien die Bußgeldstelle die Vorfälle einordnet und auch, welche Konsequenzen die Einordnung hat und zusätzlich auch noch, wann die Einordnung trotzdem keine Konsequenzen hat – in Abhängigkeit meines „Verhaltens“.</p>

<h3 id="kategorie-1" data-numberify>Kategorie 1<a class="anchor ms-1" href="#kategorie-1"></a></h3>
<blockquote class="wp-block-quote">
  <p>
    Seitenabstand so deutlich unterschritten, dass eine objektive Beeinträchtigung vorliegt.
  </p>
<p><cite>Kategorie 1 für die Einordung von Überholabständen laut Bußgeldstelle Pforzheim</cite></p>
</blockquote>
<p>Fotos von Vorfällen der von der Bußgeldstelle zur Kategorie 1 genannten Beispiele:<figure class="wp-block-gallery columns-2 is-cropped"></p>
<p></p><figure class="image-caption"><picture>
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</p>
<p></p><figure class="image-caption"><picture>
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</p>
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</p>
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</p>
<p></p><figure class="image-caption"><picture>
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</p>

<h3 id="kategorie-2" data-numberify>Kategorie 2<a class="anchor ms-1" href="#kategorie-2"></a></h3>
<blockquote class="wp-block-quote">
  <p>
    Sicherheitsabstand deutlich unterschritten bei Gegenverkehr (-> Fahrzeug kann nicht mehr nach links ausweichen und überholt trotzdem) […]
  </p>
<p><cite>Kategorie 2 für die Einordung von Überholabständen laut Bußgeldstelle Pforzheim</cite></p>
</blockquote>
<p>Foto von Vorfällen der von der Bußgeldstelle zur Kategorie 2 genannten Beispiele:</p>
<p></p><figure class="image-caption"><picture>
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</p>
<p>Es gibt noch ein gutes Beispiel für Kategorie 2, das will ich aber nicht veröffentlichen, da das Verfahren meiner Info nach noch anhängig ist.</p>
<p>In diesen Fällen käme laut Bußgeldstelle eventuell der Verstoß „Überholen, obwohl eine Behinderung des Gegenverkehrs nicht ausgeschlossen werden kann.“ hinzu, der eine erhöhte Geldbuße mit Punkt zur Folge hat.</p>

<h3 id="kategorie-3" data-numberify>Kategorie 3<a class="anchor ms-1" href="#kategorie-3"></a></h3>
<blockquote class="wp-block-quote">
  <p>
    Sicherheitsabstand deutlich unterschritten und Schneiden beim Wiedereinordnen [&#8230;]
  </p>
<p><cite>Kategorie 3 für die Einordung von Überholabständen laut Bußgeldstelle Pforzheim</cite></p>
</blockquote>
<p>Hierzu wurde keine meiner Anzeigen als Beispiel genannt, weil es so einen Fall bei mir nicht gegeben habe.</p>
<p>Ich habe solche Sachen vermutlich bisher nicht angezeigt, erlebt habe ich das leider schon. Einer davon ist sogar in meiner Kategorie „Top 10 Wiederholungstäter“ dabei.</p>
<p>Das „deutlich unterschritten“ wird direkt konkretisiert.</p>
<blockquote class="wp-block-quote">
  <p>
    Wann liegt eine deutliche Unterschreitung vor?<br />Nach unserer Bewertung ein Abstand geschätzt unter 1m innerorts bei mäßiger Geschwindigkeit, Abstand unter 1,5m auf Landstraßen, i.d.R. hat mit einzufließen, ob bergauf oder in schnellem Tempo abwärts gefahren wird.
  </p>
<p><cite>Konkretisierung von „deutliche Unterschreitung“ für Kategorie 3 der Einordung von Überholabständen laut Bußgeldstelle Pforzheim</cite></p>
</blockquote>
<p>Das ist durchaus interessant, denn die genannten Werte liegen deutlich über dem, das ich bisher als Grenze für „meine“ Anzeigen veranschlagt hatte.</p>
<p>Und trotzdem wurden bisher in 31 von 90 bewerteten Vorfällen wegen Nichtigkeit oder anderer Gründe keine Verfahren eingeleitet. Der Grund könnte Kategorie IV sein.</p>

<h3 id="kategorie-4" data-numberify>Kategorie 4<a class="anchor ms-1" href="#kategorie-4"></a></h3>
<blockquote class="wp-block-quote">
  <p>
    Sicherheitsabstand mit großer Wahrscheinlichkeit unterschritten, aber keine <em>objektive</em> Beeinträchtigung des Radfahrers, es ist noch ausreichend Raum (vielleicht nicht nach der StVO), aber für ein gefahrloses Überholen; […]
  </p>
<p><cite>Kategorie 4 für die Einordung von Überholabständen laut Bußgeldstelle Pforzheim</cite></p>
</blockquote>
<p>Das für diese Kategorie genannt Beispiel (kurz nach der StVO-Novelle passiert) finde ich besonders tragisch. Denn in dieser Situation hatte ich besonders Angst beim Überholtwerden und bin (im Video sichtbar) ausgewichen, da ich das Fahrzeug schon im Rückspiegel sah. Das habe ich bei der Ordnungswidrigkeitenanzeige nicht angegeben, weil meiner Erfahrung und meines Wissens nach eine „Nötigung“ nur dann greift, wenn ein Autofahrender genötigt wurde und auch weil ich annahm, dass die deutliche Unterschreitung des Mindestabstands auf einer Landstraße genügen würde.<figure class="wp-block-image size-large"></p>
<p></p><figure class="image-caption"><picture>
                <source type="image/webp" srcset="/2020/07/antwort-von-der-bussgeldstelle-pforzheim-mit-sehr-detaillierten-einblicken-zu-den-ansichten-zu-rechtsfahrgebot-ueberholabtaenden-und-ermessensspielraum-mit-viel-autoperspektive-un/images/_hu22d86a86c66ecf7687619e4e4b39a487_291694_34b94eeadde9a43ba923a30097fdc87e.webp 360w,/2020/07/antwort-von-der-bussgeldstelle-pforzheim-mit-sehr-detaillierten-einblicken-zu-den-ansichten-zu-rechtsfahrgebot-ueberholabtaenden-und-ermessensspielraum-mit-viel-autoperspektive-un/images/_hu22d86a86c66ecf7687619e4e4b39a487_291694_9206ee46f2c36b86fff7c6fdf1bdb11a.webp 500w,/2020/07/antwort-von-der-bussgeldstelle-pforzheim-mit-sehr-detaillierten-einblicken-zu-den-ansichten-zu-rechtsfahrgebot-ueberholabtaenden-und-ermessensspielraum-mit-viel-autoperspektive-un/images/_hu22d86a86c66ecf7687619e4e4b39a487_291694_add50e3320905af4dc7cdc9ee69d73ac.webp 816w, /2020/07/antwort-von-der-bussgeldstelle-pforzheim-mit-sehr-detaillierten-einblicken-zu-den-ansichten-zu-rechtsfahrgebot-ueberholabtaenden-und-ermessensspielraum-mit-viel-autoperspektive-un/images/_hu22d86a86c66ecf7687619e4e4b39a487_291694_1f715ad5ee32bbed3b20dc92000fc6f5.webp 1632w"
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</p>
<p>Anhand der Fotos, die ich der Bußgeldstelle zusendete, kann man deutlich eine Unterschreitung des Mindestabstands erkennen. In dem Fall von „noch ausreichend Raum“ zu sprechen und dass es keine „objektive“ Beeinträchtigung des Radfahres gab, das alles finde ich sehr kritisch.</p>
<p>Hier das Video zu diesem Vorfall:</p>

<figure class="shortcode-video">
    <video preload="metadata" controls>
    <source src="https://f.natenom.de/nidx/shv/vorfaelle/alltagserlebnisse/2020/07/2020-07-kategorien-bussgeldstelle-pforzheim-kategorie-4-1.mp4" type="video/mp4" poster="">
    Your browser does not seem to support video.
    </video>

<figcaption>(<a href="https://f.natenom.de/nidx/shv/vorfaelle/alltagserlebnisse/2020/07/2020-07-kategorien-bussgeldstelle-pforzheim-kategorie-4-1.mp4">Link zum Video</a>)</figcaption>
</figure>


<h3 id="kategorie_5" data-numberify>Kategorie 5<a class="anchor ms-1" href="#kategorie_5"></a></h3>
<blockquote class="wp-block-quote">
  <p>
    Geringfügige Unterschreitung oder gar keine Unterschreitung, Grenzfälle (z.B. das Fahrzeug ist deutlich über der Mittellinie), …
  </p>
<p><cite>Kategorie 5 für die Einordung von Überholabständen laut Bußgeldstelle Pforzheim</cite></p>
</blockquote>
<p>Diese Kategorie finde ich furchtbar, denn sie berücksichtig überhaupt nicht die Verkehrssituation.</p>
<p>Foto von Vorfällen der von der Bußgeldstelle zur Kategorie 5 genannten Beispiele:</p>
<p></p><figure class="image-caption"><picture>
                <source type="image/webp" srcset="/2020/07/antwort-von-der-bussgeldstelle-pforzheim-mit-sehr-detaillierten-einblicken-zu-den-ansichten-zu-rechtsfahrgebot-ueberholabtaenden-und-ermessensspielraum-mit-viel-autoperspektive-un/images/_hu1f95007ddfdf526c5c298816fd0b68da_490272_f28d1261cf39ff78a6f42b762da3128b.webp 360w,/2020/07/antwort-von-der-bussgeldstelle-pforzheim-mit-sehr-detaillierten-einblicken-zu-den-ansichten-zu-rechtsfahrgebot-ueberholabtaenden-und-ermessensspielraum-mit-viel-autoperspektive-un/images/_hu1f95007ddfdf526c5c298816fd0b68da_490272_4c28032ffdfeb2252b830f7e15e944a0.webp 500w,/2020/07/antwort-von-der-bussgeldstelle-pforzheim-mit-sehr-detaillierten-einblicken-zu-den-ansichten-zu-rechtsfahrgebot-ueberholabtaenden-und-ermessensspielraum-mit-viel-autoperspektive-un/images/_hu1f95007ddfdf526c5c298816fd0b68da_490272_530bf4be7c0815c5ed5bcd47d3e26151.webp 816w, /2020/07/antwort-von-der-bussgeldstelle-pforzheim-mit-sehr-detaillierten-einblicken-zu-den-ansichten-zu-rechtsfahrgebot-ueberholabtaenden-und-ermessensspielraum-mit-viel-autoperspektive-un/images/_hu1f95007ddfdf526c5c298816fd0b68da_490272_c82006d17dc17362c6acd7d7aa00d6cc.webp 1632w"
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</p>
<p></p><figure class="image-caption"><picture>
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</p>
<p></p><figure class="image-caption"><picture>
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</p>
<p>Das erste Foto zeigt einen Vorfall, bei dem ich wegen geparkter Fahrzeuge mit einem gewissen Sicherheitsabstand zu diesen fuhr. Ein Autofahrender überholte (deutlich über die Mittellinie) und trotzdem mit zu wenig Abstand. Für die Bußgeldstelle ist das jedoch ausreichend und fällt in die Kategorie V.</p>
<p>Auch beim dritten Foto hatte ich angenommen, dass es klar sein müsste, dass es keinen Spielraum geben könnte. Leider falsch.</p>
<p>In diesen Beispielen wird sehr deutlich, dass die Fahrradperspektive gänzlich zu fehlen scheint. Wer, wie im dritten Beispielbild, mit so wenig Abstand auf einer Landstraße überholt wird, der auch noch deutlich und sichtbar unter zwei Metern liegt, der würde niemals darauf kommen, das in eine Kategorie „Geringfügige Unterschreitung oder gar keine Unterschreitung“ einzusortieren.</p>

<h2 id="teil-5--konsequenzen-die-sich-aus-den-kategorien-ergeben" data-numberify>Teil 5 – Konsequenzen, die sich aus den Kategorien ergeben<a class="anchor ms-1" href="#teil-5--konsequenzen-die-sich-aus-den-kategorien-ergeben"></a></h2>
<p>Als nächstes steht im Antwortschreiben, welche Konsequenzen aus der Einsortierung in die verschiedenen Kategorien folgen.</p>
<ul>
<li>Kategorien 1 bis 3: Einleitung einer Verwarnung mit Verwarngeld</li>
<li>Kategorien 4 und 5: Eventuell gibt es eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld, „um den Fahrzeugführer zu sensibilisieren“, oder man sieht ganz von einer Sanktion ab.</li>
</ul>
<p>Dann wird es sehr interessant:</p>
<blockquote class="wp-block-quote">
  <p>
    Wir sind uns bewusst, dass wir bei Ziffer 4 und 5 möglicherweise nicht die neuen gesetzlichen Vorgaben abdecken. Hierzu wären aber zur Beweisführung exakte Messwerte erforderlich. Die Beweislage ist mit Ihren Aufnahmen zu unsicher.
  </p>
</blockquote>
<p>Hierzu möchte ich nochmal ein bereits weiter oben gezeigtes Foto nutzen, in dem man mehr als deutlich den unterschrittenen Mindestabstand sehen kann und wo es trotzdem keine Konsequenzen gibt, weil man es bei der Bußgeldstelle Pforzheim in Kategorie 5 – <em>„Geringfügige Unterschreitung oder gar keine Unterschreitung, Grenzfälle (z.B. das Fahrzeug ist deutlich über der Mittellinie), …“</em> – einsortiert.<figure class="wp-block-image size-large"></p>
<p></p><figure class="image-caption"><picture>
                <source type="image/webp" srcset="/2020/07/antwort-von-der-bussgeldstelle-pforzheim-mit-sehr-detaillierten-einblicken-zu-den-ansichten-zu-rechtsfahrgebot-ueberholabtaenden-und-ermessensspielraum-mit-viel-autoperspektive-un/images/_huf76f84ce103ac995bf5fd2db1994b0de_518434_20641e7f32f7424a1ffa044e9bb85bd6.webp 360w,/2020/07/antwort-von-der-bussgeldstelle-pforzheim-mit-sehr-detaillierten-einblicken-zu-den-ansichten-zu-rechtsfahrgebot-ueberholabtaenden-und-ermessensspielraum-mit-viel-autoperspektive-un/images/_huf76f84ce103ac995bf5fd2db1994b0de_518434_42b4c10f82448cbbf72055caacd6b2bd.webp 500w,/2020/07/antwort-von-der-bussgeldstelle-pforzheim-mit-sehr-detaillierten-einblicken-zu-den-ansichten-zu-rechtsfahrgebot-ueberholabtaenden-und-ermessensspielraum-mit-viel-autoperspektive-un/images/_huf76f84ce103ac995bf5fd2db1994b0de_518434_68f9ee0c24b994cafb666434cbab70b7.webp 816w, /2020/07/antwort-von-der-bussgeldstelle-pforzheim-mit-sehr-detaillierten-einblicken-zu-den-ansichten-zu-rechtsfahrgebot-ueberholabtaenden-und-ermessensspielraum-mit-viel-autoperspektive-un/images/_huf76f84ce103ac995bf5fd2db1994b0de_518434_d0b04a9093136cce3121739b447a1cac.webp 1632w"
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</p>

<h2 id="teil-6--weitere-einschränkende-kriterien-für-die-ahndung-von-verstößen--das-verhalten-des-radfahrenden" data-numberify>Teil 6 – Weitere einschränkende Kriterien für die Ahndung von Verstößen – das Verhalten des Radfahrenden<a class="anchor ms-1" href="#teil-6--weitere-einschränkende-kriterien-für-die-ahndung-von-verstößen--das-verhalten-des-radfahrenden"></a></h2>
<blockquote class="wp-block-quote">
  <p>
    Ein weiteres Kriterium ist – erlauben Sie uns die Offenheit – Ihr Verhalten als Radfahrer. Wir sollten Autofahrer und Radfahrer nicht gegeneinander ausspielen, sondern zu einer gegenseitigen Rücksichtnahme animieren.
  </p>
  <p>
    Beispiele:
  </p>
  <p>
    Wenn wir also den Eindruck haben,
  </p>
  <p>
    * dass sie eher mittig der Fahrbahn fahren und somit den Raum zum Überholen noch weiter verringern, anstatt möglichst weit rechts (s.u.) zu fahren,
  </p>
</blockquote>
<p>Ich zähle das hier nicht nochmal alles auf, <a  href="https://wiki.natenom.de/docs/fahrrad/faq/wieso_faehrst_du_nicht_ganz_rechts">siehe hier in meiner Radfahrer-FAQ</a> :)</p>
<blockquote class="wp-block-quote">
  <p>
    * wenn Sie eine Fahrzeugschlange (ab 3 Fahrzeuge oder über eine lange Strecke auch weniger) hinter sich haben und nicht, wo möglich, an den Fahrbahnrand ausweichen oder halten,
  </p>
</blockquote>
<p>Ich frage mich, wie man diesen Punkt anhand von Einzelfotos bewerten können will und würde eher davon ausgegen, dass man das dann einfach nur annimmt für bestimmte Strecken.</p>
<p>Auch dann, wenn ich mehrere Anzeigen von fast derselben Uhrzeit desselben Tages verschicke, kann man daraus keinerlei Rückschlüsse ziehen, ob ich nicht doch mal an geeigneter Stelle die hinter mir fahrenden Fahrzeugführenden vorbei gelassen habe.</p>
<blockquote class="wp-block-quote">
  <p>
    * wenn sie unvorhersehbar oder absichtlich (=Zitat Betroffener) nach links ausschwenken,
  </p>
  <p>
    dann liegt auch ein Fehlverhalten Ihrerseits vor, das wir nicht unberücksichtigs lassen können.
  </p>
</blockquote>
<p>Den letzten Punkt finde ich auch schwierig. Wenn ich jemanden anzeige, der mich wiederholt knapp überholt, dann ist es so gut wie unmöglich, eine Absicht nachzuweisen, soweit mein Wissensstand. Wenn aber jemand, der mich zu knapp überholt hat, einfach mal sagt, ich sei nach links ausgeschert, dann ist das völlig ausreichend, um meine Absicht zu „belegen“ und deshalb nichts zu tun?</p>
<p>Wenn ich bergauf fahre, kann ich nicht kerzengerade die Spur halten.</p>

<h2 id="teil-7--rechtliche-ausführungen" data-numberify>Teil 7 – Rechtliche Ausführungen<a class="anchor ms-1" href="#teil-7--rechtliche-ausführungen"></a></h2>
<p>Und weiter im Text:</p>
<blockquote class="wp-block-quote">
  <p>
    Die Frage, wie weit Sie während des Überholvorgangs nach rechts müssen, hängt von der Beschaffenheit des rechten Fahrbahnrandes ab. Natürlich müssen Sie nicht bis an die Leitplanke, und auch nicht auf unbefestigtes Bankett, aber wo z.B. auch noch neben der weißen Linie Platz und befestigter Boden ist, ist es zumutbar bis zur Linie und auch über die Linie bei Asphalt daneben nach rechts auszuweichen.<br />Seitenstreifen dürfen (und unseres Erachtens sollten) benutzt werden.<br />Bei regem Verkehr innerorts und außerorts müssen Radfahrer scharf rechts fahren. Zu einem Gehweg hin sind 0,75 m lt. Hentschel-Kommentierung richtig, 1,5 m sind definitiv zuviel (§ 2 RNr. 69).<br />Erst recht gilt dies, um ein Überholen zu ermöglichen.
  </p>
</blockquote>
<blockquote class="wp-block-quote">
  <p>
    Zu Ihrer Anfrage vom 14.04.2020 konkret: Wenn Sie die 0,75 m Abstand zum Fahrbahnrand (beim Überholvorgang, ansonsten großzügiger) einhalten und das Fahrzeug 2 m Sicherheitsabstand zu Ihnen auf Landstraßen lt. StVO beachtet, dann sind wir bei 2,75 m. Ein Fahrzeug kann immer noch ca. 1 m innerhalb der rechten Fahrspur sein, ohne dass ein Verstoß vorliegt. Es muss deutlich über der Mittellinie sein, jedoch nicht komplett.<br />Fälle, bei denen, die Fahrzeuge also quasi mittig auf der Mittellinie fahren, fallen noch unter die Kategorie 5.
  </p>
</blockquote>
<blockquote class="wp-block-quote">
  <p>
    Zu parkenden Fahrzeugen müssen Sie aus Eigenschutz Abstand halten. Dies kann bei ersichtlich leeren Fahrzeugen sogar weniger wie 1 m sein (Hentschel § 6 RNr. 7), könnte es besetzt sein, so ist ein etwaiges Türöffnen zu berücksichtigen, d.h. etwas mehr als 1 m.
  </p>
</blockquote>
<p>Ich soll als bei einer Geschwindigkeit von 20 bis 30 km/h, bergab sogar bis zu 50 km/h, in Zehntelsekundenabständen abwägen, ob ein Fahrzeug leer oder besetzt sein könnte, dazu z. B. eingeklappte Rückspiegel als Anhaltspunkt nutzen, mich währenddessen auf den fließenden Verkehr konzentrieren, auf alles vor mir, darauf, ob nicht doch jemand von hinten ein gefährliches Überholmanöver durchführen könnte, …</p>
<p>Und wenn ich dann doch mal in einer Autotüre lande, weil der Abstand zu gering war, dann wird ein findiger Richter entscheiden, dass ich anhand der Umstände davon hätte ausgehen müssen/können, dass ein Fahrzeug belegt war und ich bekomme Mitschuld am Unfall.</p>
<p>Und rein praktisch: Wenn ich bei belegten Fahrzeugen etwas über einen Meter Abstand halten soll, bei leeren Fahrzeugen aber weniger als einen Meter, tja, was mache ich dann in der Folge? Ich fahre Schlangenlinien. Absolut nicht nachvollziehbar für den nachfolgenden Verkehr.</p>
<p>Übrigens ist schon die komplett geöffnete Tür eines Kleinwagens bis zu 1,2 m breit. Dazu lasse ich mir noch einen kleinen Puffer von ca. 30 cm, da ich nicht mit 0 cm an einer geöffneten Türe vorbeirasseln will und deshalb bin ich am Ende bei 1,5 m.</p>
<blockquote class="wp-block-quote">
  <p>
    Nicht nachvollziehbar ist allerdings, wenn Sie bis zur Mittellinie ausweichen.
  </p>
</blockquote>
<ul>
<li>Parkendes Auto am Rand, das komplett auf der Fahrbahn steht: 2 m</li>
<li>Abstand von mir zum parkenden Auto: 1 bis 1,5 m</li>
</ul>
<p>Ergibt nach meiner Rechnung: 3 bis 3,5 m. Ein Fahrstreifen ist in der Regel 3 m breit.</p>
<blockquote class="wp-block-quote">
  <p>
    Bitte bedenken Sie, dass Sie und wir immer nur schätzen können, eine konkrete Messung liegt nicht vor. Deshalb ist bei Unsicherheiten dem Grundsatz nach eher &#8222;im Zweifel für den Betroffenen&#8220; zu entscheiden.<br />Wir können es menschlich nachvollziehen, dass Sie u.U. ein zusätzliches Sicherheitspolster möchten, um ggfs. – wenn der Fahrzeugführer den Abstand nicht einhält – noch ausweichen zu können. Aber die StVO sieht dies nicht vor.
  </p>
</blockquote>

<h2 id="teil-8--natenom-möchte-autofahrende-erziehen-8230-sagt-man" data-numberify>Teil 8 – Natenom möchte Autofahrende erziehen &#8230;, sagt man<a class="anchor ms-1" href="#teil-8--natenom-möchte-autofahrende-erziehen-8230-sagt-man"></a></h2>
<blockquote class="wp-block-quote">
  <p>
    Manche Bilder und vor allem viele Aussagen von Betroffenen weisen darauf hin, dass Sie Autofahrer erziehen möchten. Viele fühlen sich dadurch provoziert. Dies ist zwar keine Entschuldigung für das Verhalten der Autofahrer, aber die eine oder andere überzogene Reaktion (z.B. Hupen, Spritzen) wäre aber in manchen Fällen vermeidbar.
  </p>
</blockquote>
<ul>
<li>Vermeidbar? Wenn jemand ein Arschloch ist und aus sonstigen Gründen das Scheibenwischwasser beim Überholen eines Radfahrenden aktiviert, dann sei das vermeidbar, also durch mich?</li>
<li>Diese „vermeidbaren“ Fälle gab es übrigen schon seit ich angefangen habe, Fahrrad zu fahren, als mich noch gar niemand kannte. Auch andere Menschen erleben das als Radfahrende immer wieder.</li>
<li>Vermeidbar wären diese Vorfälle mit Sicherheit auch für die Zukunft, wenn die Bußgeldstelle diese auch ahnden würde.</li>
</ul>

<h2 id="teil-9--appell-an-meine-einsicht8230" data-numberify>Teil 9 – Appell an meine Einsicht&#8230;<a class="anchor ms-1" href="#teil-9--appell-an-meine-einsicht8230"></a></h2>
<blockquote class="wp-block-quote">
  <p>
    Anschließend appellieren wir an Ihre Einsicht, Radwege zu nutzen, nicht nur die mit Zeichen 237 ff (blau) ausgewiesenen, sondern die des grünen Radnetzes. Es ist für die Bußgeldstelle nicht nachvollziehbar und erst recht den Autofahrern nicht zu vermitteln, wenn es gefahrlose, gut ausgebaute Wege gibt und Sie diese nicht nutzen.
  </p>
</blockquote>
<p>Man hat die Eigenschaften „viel steiler“, „bei Regen total matschig“, „nicht geräumt“, „…“ und „…“ in der Liste vergessen.</p>
<p>Ein Beispiel dafür ist der gut nutzbare und viel steilere „Raaadweeeg“ von Huchenfeld nach Hohenwart, <a  href="/2020/02/raaadweeeg-1-von-huchenfeld-nach-hohenwart/">siehe hier</a>, zu dem ich mal zwei Videos aufnahm, um die Unterschiede zu zeigen zwischen Landstraße und Raaadweeeg.</p>

<h2 id="teil-10--wir-gehen-berechtigten-anzeigen-nach8230" data-numberify>Teil 10 – Wir gehen berechtigten Anzeigen nach&#8230;<a class="anchor ms-1" href="#teil-10--wir-gehen-berechtigten-anzeigen-nach8230"></a></h2>
<p>Der Brief schließt ab mit der Info, dass man selbstverständlich berechtigten Anzeigen (Kategorie 1 bis 3) nachgehe.</p>

<h2 id="fazit" data-numberify>Fazit<a class="anchor ms-1" href="#fazit"></a></h2>
<p>Ich wünsche mir, dass die Menschen – die bei der Bußgeldstelle meine Anzeigen bearbeiten – eine Woche lang mit mir Fahrrad fahren. In Pforzheim, auf meinen Strecken. Wer währenddessen keinen Herzinfarkt bekommt, nicht vor Schreck vom Fahrrad fällt oder nicht sonstwie arbeitsunfähig wird, der wird danach sicherlich eine andere Sichtweise haben.</p>]]></content:encoded><enclosure url="https://natenom.de/2020/07/antwort-von-der-bussgeldstelle-pforzheim-mit-sehr-detaillierten-einblicken-zu-den-ansichten-zu-rechtsfahrgebot-ueberholabtaenden-und-ermessensspielraum-mit-viel-autoperspektive-un/cover-featured.jpg" length="518434" type="image/jpeg"/></item><item><title>Bußgeldstelle Pforzheim – Rechtsfahrgebot und Abstand</title><link>https://natenom.de/2020/04/bussgeldstelle-pforzheim-rechtsfahrgebot-und-abstand/</link><pubDate>Fri, 10 Apr 2020 09:38:33 +0000</pubDate><guid>https://natenom.de/2020/04/bussgeldstelle-pforzheim-rechtsfahrgebot-und-abstand/</guid><description><![CDATA[<p><span class="has-inline-color has-secondary-color">Spoiler: Auf dem Titelbild ist der Überholabstand aus Sicht der Bußgeldstelle in Ordnung; doch ich müsse weiter rechts fahren.</span></p>
<p>Update (17.07.2020): Die Geschichte geht weiter, <a  href="/2020/07/antwort-von-der-bussgeldstelle-pforzheim-mit-sehr-detaillierten-einblicken-zu-den-ansichten-zu-rechtsfahrgebot-ueberholabtaenden-und-ermessensspielraum-mit-viel-autoperspektive-un/">siehe hier</a>.</p>
<p>Vorab: Ich bin dankbar dafür, dass die Mitarbeiter der Bußgeldstelle die Kommunikation mit mir aufgenommen haben. Soweit ich weiß, könnten sie auch einfach gar nicht reagieren; denn es gibt bei Ordnungswidrigkeitenanzeigen keinen Anspruch auf Information an den Anzeigenden. Ich gehe auch davon aus, dass man bei der Bußgeldstelle nach bestem Wissen und Gewissen arbeitet. Ich habe jedoch den Eindruck, dass man dabei auf nicht mehr ganz aktuelle Informationen zurückgreift.</p>]]></description><content:encoded><![CDATA[<p><span class="has-inline-color has-secondary-color">Spoiler: Auf dem Titelbild ist der Überholabstand aus Sicht der Bußgeldstelle in Ordnung; doch ich müsse weiter rechts fahren.</span></p>
<p>Update (17.07.2020): Die Geschichte geht weiter, <a  href="/2020/07/antwort-von-der-bussgeldstelle-pforzheim-mit-sehr-detaillierten-einblicken-zu-den-ansichten-zu-rechtsfahrgebot-ueberholabtaenden-und-ermessensspielraum-mit-viel-autoperspektive-un/">siehe hier</a>.</p>
<p>Vorab: Ich bin dankbar dafür, dass die Mitarbeiter der Bußgeldstelle die Kommunikation mit mir aufgenommen haben. Soweit ich weiß, könnten sie auch einfach gar nicht reagieren; denn es gibt bei Ordnungswidrigkeitenanzeigen keinen Anspruch auf Information an den Anzeigenden. Ich gehe auch davon aus, dass man bei der Bußgeldstelle nach bestem Wissen und Gewissen arbeitet. Ich habe jedoch den Eindruck, dass man dabei auf nicht mehr ganz aktuelle Informationen zurückgreift.</p>
<p>Der Hintergrund ist, dass ich in den vergangenen Tagen einige Ordnungswidrigkeitenanzeigen via E-Mail an die Bußgeldstelle in Pforzheim geschickt hatte. Nach ein paar Tagen bekam ich zuerst eine allgemeine Antwort zu den Anzeigen, aber auch Informationen bezogen auf einzelne Fälle und ob ein Verfahren in diesen eingeleitet wurde oder nicht.</p>
<p>Los gehts mit einer Bitte, dann mit der allgemeinen Antwort auf meine Anzeigen, gefolgt von einem Vergleichsbild aller Fälle. Danach wird jeder Fall einzeln erläutert.</p>

<h2 id="bitte-um-unterstützung" data-numberify>Bitte um Unterstützung<a class="anchor ms-1" href="#bitte-um-unterstützung"></a></h2>
<p>Gibt es für diese Angelegenheit Menschen bei ADFC, VCD oder anderen Organisationen, die sich mit der Bußgeldstelle über den aktuellen rechtlichen Stand zu Rechtsfahrgebot und Mindestabstand auf fachlicher Ebene auseinandersetzen und die aktuelle Rechtslage argumentieren können? Ich bin damit überfordert.</p>

<h2 id="die-allgemeine-antwort" data-numberify>Die allgemeine Antwort<a class="anchor ms-1" href="#die-allgemeine-antwort"></a></h2>
<p>Man habe meine zahlreichen Anzeigen unter großem Zeitaufwand gesichtet, teils Verfahren eingeleitet, bei einigen Anzeigen jedoch nicht.</p>
<p>Es wird ausgeführt, dass bisher nur „ausreichender Seitenabstand definiert sei“, jedoch noch kein Maß vorgegeben sei. In der Regel werde ein Abstand von 1,5 Metern als sinnvoll erachtet, könne jedoch abhängig sein von:</p>
<ul>
<li>der Beschaffenheit des Fahrzeugs (Lkw, Pkw)</li>
<li>der Fahrgeschwindigkeit</li>
<li>der Fahrbahnverhältnisse</li>
<li>der Wetterverhältnisse</li>
<li>der Eigenart des Eingeholten (Kind, Erwachsener)</li>
</ul>
<p>Jetzt kommt der Punkt, denn ich überhaupt nicht nachvollziehen kann: Wo die Fahrzeuge deutlich über der Mittellinie (mit ca. 1/3 der Fahrzeugbreite) ausweichen, scheint der Bußgeldstelle der Abstand generell ausreichend, insbesondere, weil ich möglichst weit rechts zu fahren hätte.</p>
<p>Auch argumentiert die Bußgeldstellt mit dem Rechtsfahrgebot, da auf einigen Bildern erkennbar sei, dass ich manchmal selbst nicht „möglichst weit rechts“ fahre.</p>
<p>Anmerkung von mir: Die Gründe, weshalb man als Fahrradfahrender nicht ganz rechts fahren sollte, <a  href="https://wiki.natenom.de/docs/fahrrad/faq/wieso_faehrst_du_nicht_ganz_rechts">habe ich hier aufgeführt</a>. Und ja, dafür gibt es auch rechtliche Grundlagen. Ich fahre auf Landstraßen meist so, dass von der rechten Kante des Lenkers noch ca. 30 cm Abstand zur rechten Fahrbahnbegrenzungslinie bleibt. Da ich selbst ca. 86 cm breit bin, rage ich somit ca. 1,16 m in den Fahrstreifen hinein. Und ich dürfte nach meinem Verständnis sogar noch weiter links fahren. Wenn allerdings gerade Gegenverkehr kommt, dann fahre ich oftmals noch weiter nach links, damit klar ist, dass nicht überholt werden kann. Auch wenn ich bei Gegenverkehr ganz rechts fahren würde, gäbe es trotzdem nicht ausreichend Platz zum Überholen, ohne dabei den Mindestabstand massiv zu unterschreiten.</p>
<p>Die Bußgeldstelle zitiert § 2 Absatz 2 der StVO:</p>
<blockquote class="wp-block-quote">
  <p>
    Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen in Kurven oder Unübersichtlichkeit.
  </p>
<p><cite>§ 2 Absatz 2 StVO</cite></p>
</blockquote>
<p>Dann wird auf einen Kommentar zum Straßenverkehrsrecht (Hentschel § 2 RNr. 42) verwiesen. Da mir die urheberrechtliche Lage dazu nicht klar ist, will ich das hier nicht abschreiben.</p>
<p>Zusammenfassend hieße dies (der Kommentar), so die Bußgeldstelle, dass auch ich ausweichen müsse, um ein Überholen zu ermöglichen; wenn nicht, beginge ich eine Ordungswidrigkeit.</p>
<p>Man werde demnach in den Fällen, wo zu sehen ist, dass ich mit großem Abstand zur rechten Fahrbahnbegrenzung oder Bordstein fahre (bei parkenden Fahrzeugen entsprechend mehr), in „beiderseitigem“ Interesse von der Einleitung eines Verfahrens einsehen.</p>

<h2 id="alle-fälle-im-bildvergleich" data-numberify>Alle Fälle im Bildvergleich<a class="anchor ms-1" href="#alle-fälle-im-bildvergleich"></a></h2>
<p>Hier die Screenshots der Fälle zum Vergleich.</p>
<div class="wp-block-image">
  <figure class="aligncenter size-full"><img loading="lazy" src="/wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-scaled.jpg" alt="" class="wp-image-48396" srcset="/wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-scaled.jpg 759w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-89x300.jpg 89w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-455x1536.jpg 455w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-607x2048.jpg 607w" sizes="(max-width: 759px) 100vw, 759px" /></figure>
</div>

<h2 id="erläuterungen-zu-den-fällen" data-numberify>Erläuterungen zu den Fällen<a class="anchor ms-1" href="#erläuterungen-zu-den-fällen"></a></h2>

<h3 id="fall-a-kein-verfahrenfigure-classwp-block-image-size-large" data-numberify>Fall A (kein Verfahren)<a class="anchor ms-1" href="#fall-a-kein-verfahrenfigure-classwp-block-image-size-large"></a></h3>
<p><a  href="/wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-a.jpg"><img loading="lazy" src="/wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-a-600x338.jpg" alt="" class="wp-image-48359" srcset="/wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-a-600x338.jpg 600w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-a-300x169.jpg 300w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-a-150x84.jpg 150w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-a-768x432.jpg 768w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-a-1536x864.jpg 1536w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-a-1200x675.jpg 1200w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-a.jpg 1920w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a></figure></p>
<p>Dies sei ein typisches Beispiel, dass ich mich selbst nicht an die Regel gehalten hätte, da ich mit großem Abstand zum rechten Fahrbahnrand fahren würde. Demnach kein Verfahren.</p>

<h3 id="fall-b-kein-verfahrenfigure-classwp-block-image-size-large" data-numberify>Fall B (kein Verfahren)<a class="anchor ms-1" href="#fall-b-kein-verfahrenfigure-classwp-block-image-size-large"></a></h3>
<p><a  href="/wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-b.jpg"><img loading="lazy" src="/wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-b-600x338.jpg" alt="" class="wp-image-48362" srcset="/wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-b-600x338.jpg 600w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-b-300x169.jpg 300w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-b-150x84.jpg 150w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-b-768x432.jpg 768w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-b-1536x864.jpg 1536w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-b-1200x675.jpg 1200w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-b.jpg 1920w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a></figure></p>
<p>Die Bußgeldstelle schreibt dazu, dass ein Kleinwagen nicht so breit sei, um viel auf die Gegenfahrbahn ausweichen zu müssen. Abstand sei aus dieser Perspektive nicht gut schätzbar. Zudem würde ich nicht möglichst rechts fahren.</p>
<p>Wegen der schlecht einschätzbaren Perspektive habe ich diesen Screenshot der nach vorne gerichteten Kamera zugeschickt. Da die Sonne gerade hinter mit ist, kann man anhand des Schattens den Abstand zum überholenden Auto, aber auch den Abstand nach rechts, sehr gut erkennen.<figure class="wp-block-image size-large"></p>
<p><a  href="/wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-b-2.jpg"><img loading="lazy" src="/wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-b-2-600x338.jpg" alt="" class="wp-image-48370" srcset="/wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-b-2-600x338.jpg 600w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-b-2-300x169.jpg 300w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-b-2-150x84.jpg 150w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-b-2-768x432.jpg 768w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-b-2-1536x864.jpg 1536w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-b-2-1200x675.jpg 1200w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-b-2.jpg 1920w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a></figure></p>
<p>Die Antwort per E-Mail kam prompt. Ich möchte den Hauptteil der Argumentation hier komplett veröffentlichen, da ich sie so krass finde.</p>
<blockquote class="wp-block-quote">
  <p>
    &#8230;zum einen, ja man sieht auf diesem Bild sehr gut den Abstand und Ihre Fahrweise&#8230;
  </p>
  <p>
    Das Fahrzeug hält unter Berücksichtigung von Fahrzeugtyp (Kleinwagen), Wetter und Straßenbeschaffenheit, und der Tatsache, dass auf dem Fahrrad kein Kind fährt, einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Auf diesem Bild ist absolut kein Verstoß seitens des Fahrzeugführer/in zu erkennen !<br />Deutlich ist aber zu sehen, dass Sie &#8211; obwohl Sie überholt werden &#8211; nicht möglichst weit rechts fuhren.
  </p>
</blockquote>

<h3 id="fall-c-kein-verfahren" data-numberify>Fall C (kein Verfahren)<a class="anchor ms-1" href="#fall-c-kein-verfahren"></a></h3>
<p>Die Bußgeldstelle schreibt dazu, das Fahrzeug weiche deutlich auf die Gegenfahrbahn aus. Der Abstand sei ausreichend. <figure class="wp-block-image size-large"></p>
<p><a  href="/wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-c.jpg"><img loading="lazy" src="/wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-c-600x338.jpg" alt="" class="wp-image-48366" srcset="/wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-c-600x338.jpg 600w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-c-300x169.jpg 300w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-c-150x84.jpg 150w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-c-768x432.jpg 768w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-c-1536x864.jpg 1536w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-c-1200x675.jpg 1200w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-c.jpg 1920w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a></figure></p>

<h3 id="fall-d-verfahren-eingeleitetfigure-classwp-block-image-size-large" data-numberify>Fall D (Verfahren eingeleitet)<a class="anchor ms-1" href="#fall-d-verfahren-eingeleitetfigure-classwp-block-image-size-large"></a></h3>
<p><a  href="/wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-d.jpg"><img loading="lazy" src="/wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-d-600x338.jpg" alt="" class="wp-image-48373" srcset="/wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-d-600x338.jpg 600w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-d-300x169.jpg 300w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-d-150x84.jpg 150w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-d-768x432.jpg 768w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-d-1536x864.jpg 1536w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-d-1200x675.jpg 1200w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-d.jpg 1920w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a></figure> <figure class="wp-block-image size-large"><a  href="/wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-d-2.jpg"><img loading="lazy" src="/wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-d-2-600x338.jpg" alt="" class="wp-image-48386" srcset="/wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-d-2-600x338.jpg 600w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-d-2-300x169.jpg 300w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-d-2-150x84.jpg 150w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-d-2-768x432.jpg 768w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-d-2-1536x864.jpg 1536w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-d-2-1200x675.jpg 1200w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-d-2.jpg 1920w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a></figure></p>
<p>Hier sein ein Verfahren eingeleitet worden; obwohl ich laut Bußgeldstelle durchaus noch ein wenig weiter rechts hätte fahren können. Aber selbst dann wäre laut Bußgeldstelle der Abstand des Fahrzeugs zu mir knapp gewesen.</p>
<p>Wird hier von Fahrradfahrenden erwartet, dass sie rechts auf der weißen Linie fahren?</p>
<p>Interessant finde ich hier, dass das Fahrzeug aus Fall C nur ein paar Zentimeter mehr Abstand hatte; dort wurde jedoch kein Verfahren eingeleitet.</p>

<h3 id="fall-e-und-f-verfahren-eingeleitetfigure-classwp-block-image-size-large" data-numberify>Fall E und F (Verfahren eingeleitet)<a class="anchor ms-1" href="#fall-e-und-f-verfahren-eingeleitetfigure-classwp-block-image-size-large"></a></h3>
<p><a  href="/wp-content/uploads/2020/04/2020-04-falle-e.jpg"><img loading="lazy" src="/wp-content/uploads/2020/04/2020-04-falle-e-600x338.jpg" alt="" class="wp-image-48376" srcset="/wp-content/uploads/2020/04/2020-04-falle-e-600x338.jpg 600w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-falle-e-300x169.jpg 300w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-falle-e-150x84.jpg 150w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-falle-e-768x432.jpg 768w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-falle-e-1536x864.jpg 1536w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-falle-e-1200x675.jpg 1200w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-falle-e.jpg 1920w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a></figure> <figure class="wp-block-image size-large"><a  href="/wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-e-2.jpg"><img loading="lazy" src="/wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-e-2-600x338.jpg" alt="" class="wp-image-48389" srcset="/wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-e-2-600x338.jpg 600w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-e-2-300x169.jpg 300w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-e-2-150x84.jpg 150w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-e-2-768x432.jpg 768w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-e-2-1536x864.jpg 1536w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-e-2-1200x675.jpg 1200w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-e-2.jpg 1920w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a></figure></p>
<p>Hier sei ein Verfahren eingeleitet worden, da der Sicherheitsabstand zu gering gewesen sei.</p>
<p>In einer weiteren Anzeige war es ähnlich knapp, auch hier wurde ein Verfahren eingeleitet. Es gab keinen Hinweis auf „rechts fahren“, obwohl ich im rechten Drittel fuhr, wie auch im Fall D.</p>

<h3 id="fall-g-verfahren-eingeleitet" data-numberify>Fall G (Verfahren eingeleitet)<a class="anchor ms-1" href="#fall-g-verfahren-eingeleitet"></a></h3>
<p>Hier wurde ein Verfahren eingeleitet aufgrund des Fotos der nach hinten gerichteten Kamera, obwohl es laut Bußgeldstelle „grenzwertig“ sei.<figure class="wp-block-image size-large"></p>
<p><a  href="/wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-g.jpg"><img loading="lazy" src="/wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-g-600x338.jpg" alt="" class="wp-image-48378" srcset="/wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-g-600x338.jpg 600w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-g-300x169.jpg 300w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-g-150x84.jpg 150w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-g-768x432.jpg 768w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-g-1536x864.jpg 1536w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-g-1200x675.jpg 1200w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-g.jpg 1920w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a></figure></p>
<p>In der Ansicht der nach vorne gerichteten Kamera, die ich nicht an die Bußgeldstelle geschickt hatte, weil ich es nicht für relevant hielt, erkennt man, dass der Abstand zu mir in etwa so groß wie bei Fall A, wo man behauptet, der Abstand sei groß genug.<figure class="wp-block-image size-large"></p>
<p><a  href="/wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-g-2.jpg"><img loading="lazy" src="/wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-g-2-600x338.jpg" alt="" class="wp-image-48379" srcset="/wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-g-2-600x338.jpg 600w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-g-2-300x169.jpg 300w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-g-2-150x84.jpg 150w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-g-2-768x432.jpg 768w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-g-2-1536x864.jpg 1536w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-g-2-1200x675.jpg 1200w, /wp-content/uploads/2020/04/2020-04-faelle-g-2.jpg 1920w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a></figure></p>

<h2 id="fazit" data-numberify>Fazit<a class="anchor ms-1" href="#fazit"></a></h2>
<p>Die Argumentation der Bußgeldstelle zusammengefasst (wie ich sie verstehe):</p>
<ul>
<li>Wenn das überholende Fahrzeug zu 1/3 (der eigenen Breite) auf der Gegenspur fährt, dann sei der Abstand immer groß genug, weil man nicht vom tatsächlichen Abstand ausgeht sondern von dem, der sich ergeben würde, wenn ich ganz rechts fahren würde.</li>
<li>Selbst auf Bildern, auf denen zu sehen ist, dass ich rechts nur ein paar cm Platz lasse zwischen rechtem Lenkerende und Begrenzungslinie, wird darauf verwiesen, dass ich noch ein wenig weiter rechts hätte fahren können. Man erwartet demnach, dass ich auf der Linie fahren solle.</li>
</ul>
<p>Daraus folgt schließlich nach meinem Verständnis: Wenn ich nicht ganz rechts fahre, so ist das ein Ausschlusskriterium für ein Verfahren.</p>
<p>Oder härter formuliert: Wenn ein Autofahrender einen Fahrradfahrenden sieht, der nicht ganz rechts fährt, so darf er/sie/es diesen mit einem tonnenschweren Fahrzeug belehren, bedrängen, oder sonstwie seinen niederen Beweggründen freien Lauf lassen und muss nicht einmal ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit fürchten.</p>
<p>Wenn das alles zutreffend sein sollte, dann wäre das meiste, das ich in den vergangenen Jahren zum Mindestabstand und zum Rechtsfahrgebot gelesen habe, absoluter Mumpitz.</p>
<p>Und jetzt, bitte, hilf mir jemand.</p>]]></content:encoded></item><item><title>Erlebnisse eines Radfahrers bei der Polizei in Pforzheim #2</title><link>https://natenom.de/2020/01/erlebnisse-eines-radfahrers-bei-der-polizei-in-pforzheim-2/</link><pubDate>Fri, 24 Jan 2020 02:29:15 +0000</pubDate><guid>https://natenom.de/2020/01/erlebnisse-eines-radfahrers-bei-der-polizei-in-pforzheim-2/</guid><description><![CDATA[<p>&lt;– Update (14.04.2021): Das <a  href="/2021/04/ermittlungsverfahren-im-fall-des-ganz-normalen-ueberholvorgangs-wurde-eingestellt-keine-konkrete-gefahr/">Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, da keine konkrete Gefahr</a>. –&gt;</p>
<p>Anfang Dezember hatte ich ein Erlebnis, bei dem mich ein Autofahrender mit hoher Geschwindigkeit und trotz Gegenverkehr mit sehr wenig Abstand überholte.</p>

<figure class="shortcode-video">
    <video preload="metadata" controls>
    <source src="https://f.natenom.de/nidx/shv/vorfaelle/alltagserlebnisse/2019/12/2019-12_knapp_gegenverkehr.mp4" type="video/mp4" poster="">
    Your browser does not seem to support video.
    </video>

<figcaption>(<a href="https://f.natenom.de/nidx/shv/vorfaelle/alltagserlebnisse/2019/12/2019-12_knapp_gegenverkehr.mp4">Link zum Video</a>)</figcaption>
</figure>

<p>Ich ging damals mit dem Video zur Polizei und erlebte Folgendes:</p>]]></description><content:encoded><![CDATA[<p>&lt;– Update (14.04.2021): Das <a  href="/2021/04/ermittlungsverfahren-im-fall-des-ganz-normalen-ueberholvorgangs-wurde-eingestellt-keine-konkrete-gefahr/">Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, da keine konkrete Gefahr</a>. –&gt;</p>
<p>Anfang Dezember hatte ich ein Erlebnis, bei dem mich ein Autofahrender mit hoher Geschwindigkeit und trotz Gegenverkehr mit sehr wenig Abstand überholte.</p>

<figure class="shortcode-video">
    <video preload="metadata" controls>
    <source src="https://f.natenom.de/nidx/shv/vorfaelle/alltagserlebnisse/2019/12/2019-12_knapp_gegenverkehr.mp4" type="video/mp4" poster="">
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    </video>

<figcaption>(<a href="https://f.natenom.de/nidx/shv/vorfaelle/alltagserlebnisse/2019/12/2019-12_knapp_gegenverkehr.mp4">Link zum Video</a>)</figcaption>
</figure>

<p>Ich ging damals mit dem Video zur Polizei und erlebte Folgendes:</p>
<blockquote class="wp-block-quote">
  <p>
    Ich war mit diesem Video auf Anraten bei der Polizei und wollte Anzeige wegen Nötigung und Gefährdung im Straßenverkehr stellen. Der Polizist verweigerte die Aufnahme einer Anzeige und sagte, Zitat: „Das ist ein ganz normaler Überholvorgang“ und weiter, dass man auf der Landstraße mit 100 km/h überholen dürfe. Nicht einmal eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nahm er auf, er schrieb sich nur alles auf, nahm die CD entgegen und versprach, mich anzurufen, sobald er mit dem Fahrer gesprochen habe. Ein Anruf erfolgte nicht nach der versprochenen Zeit, also rief ich den Beamten an. Er habe die Sache auf dem Schirm, müsse aber noch mit dem Fahrer sprechen und er würde sich dann wieder bei mir melden. Das ist jetzt auch schon wieder etwas her. Mal sehen, ob noch was kommt. Hier <a href="https://twitter.com/Natenom/status/1205207757021990912">der Tweet zum Thema</a> mit ein paar weiteren Informationen.
  </p>
<p><cite><a href="/2019/12/alltagserlebnisse-eines-radfahrenden-32/">Alltagserlebnisse eines Radfahrenden #32</a> vom 28.12.2019</cite></p>
</blockquote>
<p>Der im Dezember erneut versprochene Rückruf kam nicht und so versuchte ich ab und zu, den Polizisten zu erreichen. Am 23. Januar bekam ich ihn ans Telefon.</p>
<p>Er sagte, er könne nicht beim Halter vorbeifahren, weil dieser nicht im „Zuständigkeitsbereich“ wohne. Es sei keine Straftat, wie er es auch schon damals bei Gespräch in der Dienststelle gesagt habe. Er habe einen „Eintrag“ gemacht und damit sei die Sache für ihn (den Polizisten) erledigt. Er sagte weiter, dass ich seinen Namen habe und ich mich über ihn beschweren könne und hat aufgelegt.</p>
<p>Was er mit „Eintrag“ meint, hat er nicht gesagt und nochmal anrufen wollte ich nicht.</p>]]></content:encoded></item><item><title>Antwortschreiben der Polizei</title><link>https://natenom.de/2020/01/antwortschreiben-der-polizei/</link><pubDate>Sun, 12 Jan 2020 08:45:27 +0000</pubDate><guid>https://natenom.de/2020/01/antwortschreiben-der-polizei/</guid><description>&lt;p>Anfang Januar bekam ich Post wegen der Erlebnisse bei einer Polizeidienststelle in Pforzheim am 29. November 2019. Der Brief ist unterschrieben vom Polizeioberrat und datiert auf den 23.12.2019, der Poststempel ist auf den 07.01.2020 datiert.&lt;/p></description><content:encoded><![CDATA[<p>Anfang Januar bekam ich Post wegen der Erlebnisse bei einer Polizeidienststelle in Pforzheim am 29. November 2019. Der Brief ist unterschrieben vom Polizeioberrat und datiert auf den 23.12.2019, der Poststempel ist auf den 07.01.2020 datiert.</p>
<p><a  href="/2019/12/erlebnisse-eines-radfahrers-bei-der-polizei-in-pforzheim/">Die Erlebnisse (aus meiner Sicht) habe ich hier beschrieben</a>.</p>
<p>Auch hatte ich sie im Anschluss des Gesprächs auf Twitter geschrieben. Darauf reagierte das Social-Media-Team des (damals noch zuständigen) Polizeipräsdiums Karlsruhe am 2. Dezember, bat um den Namen des Polizisten und leitete deswegen eine Beschwerde ein.</p>
<p>Im Brief wird auf die folgenden Punkte eingegangen, die ich auf Twitter gepostet habe:</p>
<ol>
<li>&ldquo;nicht filmen dürften&rdquo;</li>
<li>&ldquo;Ordnungswidrigkeiten an die Stadt schicken müssten&rdquo;</li>
<li>&ldquo;der Polizeibeamte Ihnen sinngemäß mitgeteilt habe, dass die Straße für Autos da sei, Radfahrer nur geduldet würden&rdquo;</li>
</ol>

<h2 id="zu-1" data-numberify>Zu 1.<a class="anchor ms-1" href="#zu-1"></a></h2>
<blockquote class="shortcode-blockquote">
  <p>Das kurzfristige Filmen von konkreten Sachverhalten, die Sie selbst betreffen und die Sie zur konkreten Durchsetzung Ihrer Rechte benötigen, ist nach Abwägung der einzelnen widerstreitenden Grundrechte im Einzelfall erlaubt und wurde erst kürzlich durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs bestätigt. Das permanente Filmen von Lebenssachverhalten allerdings, bei denen Dritte dauerhaft in Ihren Persönlichkeitsrechten tangiert werden, ist nicht zulässig. Auf diese Problematik wollte Sie <zensiert> mit seiner Aussage hinweisen.</p>
  <p><cite>Antwortschreiben der Polizei vom 23.12.2019</cite></p>
  
</blockquote>


<p>Anmerkungen: Da meine beiden Kameras immer im sogenannten Loop-Modus laufen, gehe ich davon aus, dass ich filmen darf. Denn erst, wenn ich einen Knopf an der Kamera drücke, werden die letzten Minuten dauerhaft gespeichert, der Rest wird automatisch überschrieben/gelöscht. Das habe ich in der Vergangenheit bei der Polizei bei entsprechenden Hinweisen immer erklärt.</p>

<h2 id="zu-2" data-numberify>Zu 2.<a class="anchor ms-1" href="#zu-2"></a></h2>
<blockquote class="shortcode-blockquote">
  <p>Der Polizeivollzugsdienst nimmt grundsätzlich die ihm mitgeteilten Ordnungswidrigkeiten nach pflichtgemäßem Ermessen auf. In Ihrem Fall, hätte <zensiert> die von Ihnen festgstellten Ordnungswidrigkeitenanzeigen nach Ihren Schilderungen und vorgelegten Beweisen angenommen, wenn Sie eine Aufnahme gewünscht hätten. Nachdem Sie aber <zensiert> auf die Möglichkeit hingewiesen hatte, das Sie auch aufgrund des vorhandenen Videomaterials Anzeigen direkt bei der Bußgeldstelle der Stadt Pforzheim machen könnten, hatten Sie sich, auch aufgrund der bei Ordnungswidrigkeiten bestehenden Verjährungsfrist von nur drei Monaten, für diesen Vorschlag entschieden.</p>
  <p><cite>Antwortschreiben der Polizei vom 23.12.2019</cite></p>
  
</blockquote>


<p>Anmerkungen: Da mir das Amt für öffentliche Ordnung in Pforzheim auf Anfrage vor langer Zeit mitteilte, ich dürfe OWi-Anzeigen (außer Parkverstöße) nur über die Polizei stellen, versuchte ich das immer dort und bin letztlich froh, dass ich das auch direkt bei der Stadt machen kann. Dort wurde mir das dann später auf Anfrage auch so bestätigt. Denn es ist wesentlich weniger aufwändig für mich.</p>
<p>Es war meinem Erleben nach jedoch so, dass der Polizist mehrere meiner OWi-Anzeigen an diesem Tag von vornherein nicht annehmen wollte und sagte, dass ich diese selbst an die Stadt schicken müsse (nicht könne, wie behauptet). Ich hatte demnach den Wunsch, dass er diese aufnimmt und mich erst „entschieden“, das selbst an die Stadt zu schicken, nachdem er es ablehnte.</p>

<h2 id="zu-3" data-numberify>Zu 3.<a class="anchor ms-1" href="#zu-3"></a></h2>
<blockquote class="shortcode-blockquote">
  <p>Der Beamte weist den Vorwurf dieser Aussage von sich und entschuldigt sich aber bei Ihnen, falls Sie einen falschen Eindruck erlangt haben könnten. Vielmehr weist er darauf hin, dass er Ihnen gegenüber dargestellt habe, dass es für die schwächeren Verkehrsteilnehmer, wie Radfahrer und Fußgänger, immer günstiger sei, auf getrennten und besser geschützten Verkehrswegen geführt zu werden, um die Unfallgefahren von vornherein zu minimieren.</p>
  <p><cite>Antwortschreiben der Polizei vom 23.12.2019</cite></p>
  
</blockquote>



<h2 id="abschluss" data-numberify>Abschluss<a class="anchor ms-1" href="#abschluss"></a></h2>
<p>Da es keine weiteren Zeugen unseres Gesprächs gab, bleiben unsere beiden gegensätzlichen Äußerungen stehen. Der Vollständigkeit und Fairness halber und zur Dokumentation der Sache habe ich das hier veröffentlicht.</p>]]></content:encoded></item><item><title>Erlebnisse eines Radfahrers bei der Polizei in Pforzheim</title><link>https://natenom.de/2019/12/erlebnisse-eines-radfahrers-bei-der-polizei-in-pforzheim/</link><pubDate>Mon, 02 Dec 2019 08:50:01 +0000</pubDate><guid>https://natenom.de/2019/12/erlebnisse-eines-radfahrers-bei-der-polizei-in-pforzheim/</guid><description>&lt;p>Am Freitag war ich bei der Polizei, hatte Datenträger mit Videos und Screenshots dabei, Briefe mit Daten wie Ort, Datum, Uhrzeit und Kennzeichen von fünf Anliegen, die aber teilweise mehrere Vorfälle beinhalteten. In allen Videos sind die Kennzeichen der Fahrzeuge erkennbar, in einigen auch die Fahrer. Bei drei der Anliegen handelte es sich meiner Ansicht nach klar um Ordnungswidrigkeiten (OWi) und bei den anderen beiden Anliegen wollte ich bei der Polizei um Hilfe bei der Einordnung bitten.&lt;/p>
&lt;p>Während der Gespräche und auch nach dem Verlassen der zweiten Dienststelle machte ich Notizen. Zuhause erstellte ich ein Gedächtnisprotokoll. Ich gebe alles nach bestem Wissen und Gewissen wieder. Falls ich etwas falsch verstanden habe und/oder hier falsch wiedergebe, so möge man mich bitte korrigieren.&lt;/p></description><content:encoded><![CDATA[<p>Am Freitag war ich bei der Polizei, hatte Datenträger mit Videos und Screenshots dabei, Briefe mit Daten wie Ort, Datum, Uhrzeit und Kennzeichen von fünf Anliegen, die aber teilweise mehrere Vorfälle beinhalteten. In allen Videos sind die Kennzeichen der Fahrzeuge erkennbar, in einigen auch die Fahrer. Bei drei der Anliegen handelte es sich meiner Ansicht nach klar um Ordnungswidrigkeiten (OWi) und bei den anderen beiden Anliegen wollte ich bei der Polizei um Hilfe bei der Einordnung bitten.</p>
<p>Während der Gespräche und auch nach dem Verlassen der zweiten Dienststelle machte ich Notizen. Zuhause erstellte ich ein Gedächtnisprotokoll. Ich gebe alles nach bestem Wissen und Gewissen wieder. Falls ich etwas falsch verstanden habe und/oder hier falsch wiedergebe, so möge man mich bitte korrigieren.</p>
<h2 id="zuständigkeit" data-numberify>Zuständigkeit?<a class="anchor ms-1" href="#zuständigkeit"></a></h2>
<p>Da ich in der Vergangenheit bereits von einer Dienststelle in Pforzheim zu einer anderen geschickt wurde, fragte ich vor einigen Wochen online via Twitter das Social-Media-Team des Polizeiprädiums Karlsruhe, wie das geregelt sei. Als Begründung für das Weiterschicken damals wurde das Tatortprinzip genannt, nach dem man eine Anzeige nur bei der zuständigen Dienststelle stellen könne.</p>
<p>Auf Twitter bekam ich die öffentliche Antwort, dass das Tatortprinzip lediglich für die Sachbearbeitung gelte, ich jedoch bei jeder Polizeidienststelle eine Anzeige erstatten könne.</p>
<p>Deshalb ging ich zu einer Polizeidienststelle meiner Wahl in Pforzheim. Dort hörte sich der Beamte meine Anliegen kurz an und sagte dann, dass ich zu einer anderen Dienststelle müsse, da man hier nur Verkehrsunfälle aufnehmen würde.</p>
<p>Er rief beim anderen Revier an, gab meinen Namen durch und fasste kurz die Situation zusammen.</p>
<p>Update (2. Dezember 2019): Via <a  class='urlextern'  href="https://twitter.com/Polizei_KA/status/1201433988805615616">Twitter hat das Social-Media-Team des Polizeiprädisium Karlsruhe bestätigt</a>, dass die erste von mir besuchte Dienststelle tatsächlich nur Unfallaufnahmen mache.</p>

<h2 id="filmen-verboten" data-numberify>Filmen verboten?<a class="anchor ms-1" href="#filmen-verboten"></a></h2>
<p>In der Dienststelle angekommen schilderte ich kurz worum es ging: Drei OWis sind und zwei Sachen, bei denen ich nicht wisse, was es wäre und dass ich auch zu jedem Vorfall Videos und Fotos hätte.</p>
<p>Der Polizist sagte ich dürfe keine Leute filmen und fragte, ob ich das wisse. Ich führte aus, dass es meiner Information nach legal sei, da die Kameras einen Loop-Modus haben. Ich fragte, gegen welchen Paragrafen ich verstoßen würde, es wurde jedoch keiner genannt.</p>

<h2 id="owi-anzeigen-nicht-bei-der-polizei" data-numberify>OWi-Anzeigen nicht bei der Polizei?<a class="anchor ms-1" href="#owi-anzeigen-nicht-bei-der-polizei"></a></h2>
<p>Dann übergab ich zuerst die drei Schreiben mit den OWis an den Polizisten. Er sagte, dass ich Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen der Stadt „geben“ müsse.</p>
<p>Prinzipiell ist mir das lieber, da ich es per E-Mail machen kann und es keine Zeit bei der Polizei bindet. Und genau deshalb hatte ich in der Vergangenheit bei der Stadt nachgefragt. Dort bekam ich jedoch die Information, dass ich OWi-Anzeigen bei der Polizei erstatten müsse und nicht direkt der Stadt schicken könne (außer bei Parkverstößen).</p>
<p>Heute (2. Dezember 2019) rief ich daher noch einmal bei der Bußgeldstelle in Pforzheim an und siehe da, Anzeigen per E-Mail oder sonstwie schriftlich seien doch möglich. Auch Videos könne ich übermitteln.</p>

<h2 id="wenigstens-anrufen" data-numberify>Wenigstens anrufen?<a class="anchor ms-1" href="#wenigstens-anrufen"></a></h2>
<p>Eines der Anliegen, bei dem ich nicht wusste, wie es einzuordnen wäre, war ein extrem knappes Überholmanöver eines Autofahrenden. Ich war schon mehrere hundert Meter weit sichtbar auf komplett einsehbarer Strecke, trug eine neongelbe Jacke, eine neongelbe Warnweste mit hellen Reflexstreifen, einen neongelben/schwarzen Helm, am Fahrrad befestigt waren zwei große, hellrote Gepäckträgertaschen und eine orangene Poolnudel mit neongelbem Fähnchen dran. Es war hell zu diesem Zeitpunkt. Beim Überholvorgang hätte der Autofahrende die ganze, weit sichtbar, freie Straße nutzen können. Stattdessen überholte er mich mit nur wenigen Zentimetern Abstand und hoher Geschwindigkeit. Das ergibt für mich nur Sinn, wenn ich Absicht annehme. Kritisch an dem geringen Abstand war auch, dass es an der Stelle bergauf ging.</p>

<figure class="shortcode-video">
    <video preload="metadata" controls>
    <source src="https://f.natenom.de/nidx/shv/vorfaelle/alltagserlebnisse/2019/11/2019-11-20_knapp_0.mp4" type="video/mp4" poster="">
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<figcaption>(<a href="https://f.natenom.de/nidx/shv/vorfaelle/alltagserlebnisse/2019/11/2019-11-20_knapp_0.mp4">Link zum Video</a>)</figcaption>
</figure>

<p>Ich führte das Video auf meinem Smartphone vor. Eine Straftat sei das nicht, sagte er, lediglich eine Ordnungswidrigkeit wegen des zu geringen Abstands. Das müsse ich selbst an die Stadt geben.</p>
<p>Ich bat darum, dass der Beamte zumindest anruft und ein Gespräch führt. Das verneinte er mit dem Hinweis, dass man nicht wisse, wer der Fahrer sei, sondern nur wer der Halter sei.</p>

<h2 id="ich-hätte-rechts-vorbeifahren-können" data-numberify>Ich hätte rechts vorbeifahren können?<a class="anchor ms-1" href="#ich-hätte-rechts-vorbeifahren-können"></a></h2>
<p>Das letzte Anliegen war etwas, das schon im Januar 2019 passierte und das ich damals nicht weiter verfolgt hatte. Ein Autofahrer hatte mich dauerhupend auf der Landstraße überholt, vor mir bis zum Stillstand abgebremst, die rechte Seitenscheibe herunter gelassen, und angefangen mich schreiend zu beleidigen. Rechts neben dem Auto bin ich stehen geblieben und habe mit ihm und dem Beifahrer gesprochen. Er beleidigte mich ein weiteres Mal und forderte mich auf, den Radweg zu benutzen. Der „Radweg“ war zu diesem Zeitpunkt übrigens vereist, nicht geräumt und nicht gestreut.</p>
<p>Der Beamte sah sich das Video an und sagte, dass das keine Nötigung sei und auch keine Straftat, weil ich entschieden hätte, anzuhalten. Zudem wäre rechts genug Platz gewesen, um vorbeizufahren. (Ich hätte mich da mit meinem sehr breiten Fahrrad mit Gepäckträgertaschen langsam und vorsichtig vorbei quetschen müssen. Und das bei einem Autofahrer, der sich sehr aggressiv verhielt.)</p>
<div class="wp-block-image">
  <figure class="aligncenter size-large"><a href="/wp-content/uploads/2019/12/2019-01_radweg.jpg"><img loading="lazy" src="/wp-content/uploads/2019/12/2019-01_radweg-600x338.jpg" alt="Ein Auto steht auf der Landstraße; rechts ca. 1 Meter Platz zwischen Auto und Straßenrand. Es liegt etwas Schnee." class="wp-image-46937" srcset="/wp-content/uploads/2019/12/2019-01_radweg-600x338.jpg 600w, /wp-content/uploads/2019/12/2019-01_radweg-300x169.jpg 300w, /wp-content/uploads/2019/12/2019-01_radweg-150x84.jpg 150w, /wp-content/uploads/2019/12/2019-01_radweg-768x432.jpg 768w, /wp-content/uploads/2019/12/2019-01_radweg-1536x864.jpg 1536w, /wp-content/uploads/2019/12/2019-01_radweg-1200x675.jpg 1200w, /wp-content/uploads/2019/12/2019-01_radweg.jpg 1920w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a><figcaption>So stand das Auto nach dem Bremsen vor mir auf der Landstraße.</figcaption></figure>
</div>
<p>Ich erklärte dem Beamten, dass ich das nicht tat, weil ich befürchtete, dass der Autofahrer dann entweder beim Rechtsvorbeifahren weiter nach rechts fahren oder mich wenige Meter später erneut bedrängen könnte.</p>
<p>Ich erklärte auch, dass ich damit erst jetzt wegen einer Anzeige zur Polizei komme, weil ich „von diesem Fahrzeug“ seitdem immer wieder mit wenig Abstand überholt worden bin. Das letzte Mal erst vor ein paar Tagen. Im Brief dazu hatte ich es auch so formuliert, dass klar war, dass ich nicht weiß, wer jedes Mal gefahren ist.</p>
<p>Auf der CD waren auch mehrere Videos von Überholmanövern „dieses Autos“ mit wenig Abstand und diese waren auch im Schreiben mit Ort, Datum und Uhrzeit aufgeführt.</p>
<p>Er nahm die Beleidigung auf, die man im Video hören kann. Auch nahm er den dazugehörigen Brief von mir und notierte meine Daten. Die CD wollte er nicht haben. Ich äußerte die Befürchtung, ob die Staatsanwaltschaft dann das Verfahren einstellen würde, weil es keine Beweise gebe. Er sagte, er würde vermerken, dass es das Video gibt und die Staatsanwaltschaft würde sich bei mir melden, wenn sie das Video wollte. Er machte ein Foto von einem Screenshot des Videos, auf dem die Insassen zu sehen sind.</p>
<p>Das Aktenzeichen zu der Anzeige bekam ich dann, als ich am nächsten Tag anrief.</p>

<h2 id="verständnis" data-numberify>Verständnis<a class="anchor ms-1" href="#verständnis"></a></h2>
<p>Weil es mir wichtig war und auch immer in solchen Situationen ist, dass der Mensch gegenüber mein Handeln verstehen kann, erzählte ich dem Beamten teilweise den Hintergrund meines „Besuchs“. (Ja ich weiß, das bringt nichts, aber mir steht da ein Mensch gegenüber und ich bilde mir ein, dass Erklärungen Verständnis schaffen können.)</p>
<p>Ich habe nämlich mit einem ortsansässigen Unternehmen zu kämpfen. Dessen Fahrer überholten und überholen mich wiederholt mit wenig Abstand. Von diesen Überholmanövern hatte ich auch Videos dabei. Vor einigen Monaten rief ich den Chef nach einer beängstigenden Situation an. Bei dieser wurde ich trotz nahendem Gegenverkehr auf der Landstraße mit geschätzt 80 km/h erst von einem Firmenwagen mit wenig Abstand überholt, direkt danach von einem weiteren Firmenwagen mit noch weniger Abstand. Der Chef brüstete sich beim Telefonat mit mir damit, dass das nicht 80 km/h gewesen seien, sondern 120 km/h. Das habe der Tacho angezeigt und er sei selbst gefahren. Er sagte auch, dass er keinen Bock auf das Gespräch mit mir habe. Wenn mich der Abstand störe, dann solle ich zur Polizei gehen und eine Anzeige machen. Und wenn ich die Videos veröffentlichen oder jemandem zeigen würde, dann bekäme ich eine Anzeige wegen „Datenschutz“.</p>]]></content:encoded></item><item><title>Weg-li, eine Möglichkeit zur Anzeige von falsch/gefährdend geparkten Fahrzeugen und ein paar Ergänzungen dazu von mir</title><link>https://natenom.de/2019/11/weg-li-eine-moeglichkeit-zur-anzeige-von-falsch-gefaehrdend-geparkten-fahrzeugen-und-ein-paar-ergaenzungen-dazu-von-mir/</link><pubDate>Wed, 13 Nov 2019 10:03:47 +0000</pubDate><guid>https://natenom.de/2019/11/weg-li-eine-moeglichkeit-zur-anzeige-von-falsch-gefaehrdend-geparkten-fahrzeugen-und-ein-paar-ergaenzungen-dazu-von-mir/</guid><description><![CDATA[<p>Wenn man etwas gegen falsch oder sogar gefährdend geparkte Fahrzeuge machen möchte, dann gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine davon ist, die Polizei zu rufen und abschleppen zu lassen. Eine andere ist, das Falschparken anzuzeigen. Für Letzteres gibt es z. B. die App <a  class='urlextern'  href="https://www.wegeheld.org/">Wegeheld</a>, über die man das einfach auf dem Smartphone erledigen kann. Eine Alternative dazu, die man am besten im Browser Zuhause nutzt, ist <a  class='urlextern'  href="https://www.weg-li.de/">Weg-li</a>.</p>]]></description><content:encoded><![CDATA[<p>Wenn man etwas gegen falsch oder sogar gefährdend geparkte Fahrzeuge machen möchte, dann gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine davon ist, die Polizei zu rufen und abschleppen zu lassen. Eine andere ist, das Falschparken anzuzeigen. Für Letzteres gibt es z. B. die App <a  class='urlextern'  href="https://www.wegeheld.org/">Wegeheld</a>, über die man das einfach auf dem Smartphone erledigen kann. Eine Alternative dazu, die man am besten im Browser Zuhause nutzt, ist <a  class='urlextern'  href="https://www.weg-li.de/">Weg-li</a>.</p>
<p>Weg-li ist eine Webseite, über die man mit wenig Aufwand Anzeigen erstellen kann. Dafür lädt man zuerst Fotos hoch von der Situation, gibt dann die notwendigen Daten ein und danach wird eine E-Mail generiert und an die zuständige Behörde geschickt. Man selbst bekommt diese im CC zugeschickt. Im Webinterface der Seite hat man nachträglich immer eine Liste der bisher gemeldeten Fälle.</p>
<p>Ich habe mich vor einigen Tagen intensiv damit beschäftigt, den Ablauf von Anzeigen angesehen und ein paar Überlegungen angestellt, was man für meine Bedürfnisse verbessern kann. Unter anderem ist mir wichtig, dass man alle nicht relevanten Daten aus den hochzuladenden Fotos entfernen kann. Auch habe ich dafür eine freie Android App ausprobiert, die Positionsdaten in den Metadaten eines Fotos speichern kann und gleichzeitig auch als sichtbare Information im Bild einblendet, unter anderem auch die genaue Adresse.</p>
<p>Alle dabei entstandenen Lösungen, eine Beschreibung zur Nutzung der App und Kommandozeilen für die Bearbeitung von Bildern habe ich in meinem Wiki hinterlegt, siehe <a  href="https://wiki.natenom.de/docs/mobilitaet/projekte/weg-li">hier</a>.</p>]]></content:encoded></item><item><title>Trotz Video und erkennbarer Fahrerin: Keine OWi-Anzeige wegen Scheibenwischer, keine wegen zu geringem Abstand – Der Umgang mit Freiwild (Fahrradfahrenden) in Pforzheim</title><link>https://natenom.de/2019/11/trotz-video-und-erkennbarer-fahrerin-keine-owi-anzeige-wegen-scheibenwischer-keine-wegen-zu-geringem-abstand-der-umgang-mit-freiwild-fahrradfahrenden-in-pforzheim/</link><pubDate>Sun, 10 Nov 2019 13:00:21 +0000</pubDate><guid>https://natenom.de/2019/11/trotz-video-und-erkennbarer-fahrerin-keine-owi-anzeige-wegen-scheibenwischer-keine-wegen-zu-geringem-abstand-der-umgang-mit-freiwild-fahrradfahrenden-in-pforzheim/</guid><description>&lt;p>Ich werde immer wieder von Autofahren überholt, die genau auf meiner Höhe bzw. kurz zuvor oder danach den Scheibenwischer ihres Autos aktivieren. Ich bekomme das Reinigungsmittel dann oft ab und das ist widerlich und auch nicht ungefährlich, wenn z. B. etwas ins Auge kommt. Teilweise sind es mehrfach dieselben Menschen, die das machen.&lt;/p></description><content:encoded><![CDATA[<p>Ich werde immer wieder von Autofahren überholt, die genau auf meiner Höhe bzw. kurz zuvor oder danach den Scheibenwischer ihres Autos aktivieren. Ich bekomme das Reinigungsmittel dann oft ab und das ist widerlich und auch nicht ungefährlich, wenn z. B. etwas ins Auge kommt. Teilweise sind es mehrfach dieselben Menschen, die das machen.</p>
<p>Interessant daran ist, dass die Leute, die ich später darauf anspreche oder bei Firmenwagen mit ihnen telefoniere, dass sie das eben nicht aus Versehen gemacht haben sondern sich völlig klar darüber waren. Sie argumentieren dann z. B., dass es ihre Sache sei, wann sie ihre Scheibe sauber machten.</p>
<p>Mit diesem Video war ich vor einigen Wochen bei der Polizei in Pforzheim:</p>

<figure class="shortcode-video">
    <video preload="metadata" controls>
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<figcaption>(<a href="https://f.natenom.de/nidx/shv/vorfaelle/alltagserlebnisse/2019/09/2019-09-18_scheibenwischer_0.mp4">Link zum Video</a>)</figcaption>
</figure>

<p>Im Video ist zu sehen, wie die Fahrerin des Fahrzeugs kurz vor dem Überholen zuerst das Fernlicht aktiviert, dann den Scheibenwischer und dann mit sehr wenig Abstand überholt. Der geringe Abstand war auch der Grund für meinen „Aufschrei“.</p>
<p>Für die Polizei hatte ich eine CD dabei, auf denen die Videos der vorderen und hinteren Kamera drauf waren. Ein paar Screenshots der Situation und auch ein paar Screenshots der erkennbaren Fahrerin. Die Erkennung des Fahrers ist bei einer Ordnungswidrigkeitenanzeige sehr wichtig. Auf meinem Smartphone habe ich alle Videos vorgeführt und auch die Bilder gezeigt.</p>
 <figure class="image-caption"><a href="scheibenwischer-cover.jpg"><picture>
                <source type="image/webp" srcset="/2019/11/trotz-video-und-erkennbarer-fahrerin-keine-owi-anzeige-wegen-scheibenwischer-keine-wegen-zu-geringem-abstand-der-umgang-mit-freiwild-fahrradfahrenden-in-pforzheim/scheibenwischer-cover_hu31b5fbe9811384351971961c101cf3ee_599488_360x0_resize_q95_h2_catmullrom.webp 360w,/2019/11/trotz-video-und-erkennbarer-fahrerin-keine-owi-anzeige-wegen-scheibenwischer-keine-wegen-zu-geringem-abstand-der-umgang-mit-freiwild-fahrradfahrenden-in-pforzheim/scheibenwischer-cover_hu31b5fbe9811384351971961c101cf3ee_599488_500x0_resize_q95_h2_catmullrom.webp 500w,/2019/11/trotz-video-und-erkennbarer-fahrerin-keine-owi-anzeige-wegen-scheibenwischer-keine-wegen-zu-geringem-abstand-der-umgang-mit-freiwild-fahrradfahrenden-in-pforzheim/scheibenwischer-cover_hu31b5fbe9811384351971961c101cf3ee_599488_816x0_resize_q95_h2_catmullrom.webp 816w, /2019/11/trotz-video-und-erkennbarer-fahrerin-keine-owi-anzeige-wegen-scheibenwischer-keine-wegen-zu-geringem-abstand-der-umgang-mit-freiwild-fahrradfahrenden-in-pforzheim/scheibenwischer-cover_hu31b5fbe9811384351971961c101cf3ee_599488_1632x0_resize_q95_h2_catmullrom.webp 1632w"
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<p>Mir war klar, dass nur eine Ordnungswidrigkeit (OWi) in Betracht kam, weil mir nicht schlecht wurde und ich auch nichts davon ins Auge bekommen hatte. Ich gab aber an, dass ich etwas abbekommen hatte und dass das ziemlich widerlich war. Da ich es nicht wusste, fragte ich die Polizistin, welche OWi das sei. Zu meiner Überraschung sagte sie, das könne sie erst sagen, wenn sie mit dem Beschuldigten gesprochen habe. Sie versprach mir, das zu tun und sich bei mir in den nächsten drei Tagen telefonisch zu melden. Sie notierte alle relevanten Daten wie Kennzeichen, Uhrzeit, Datum, Ort, meine Personalien und nahm auch die CD entgegen.</p>
<p>Es gab auch nach fast drei Wochen keine Rückmeldung bei mir also rief ich an. Über den genauen Tag und die ungefähre Uhrzeit konnte herausgefunden werden mit welcher Polizistin ich gesprochen hatte und zwei Tage später konnte ich mit ihr telefonieren.</p>
<p>Sie habe keine Ordnungswidrigkeitenanzeige aufgenommen, denn da sei gar nichts zu machen, denn der Scheibenwischer sei eine Funktion des Fahrzeugs und diese dürfe auf der Straße zum Reinigen genutzt werden. Eine OWi wäre es erst dann, wenn man nachweisen könne, dass es mit Absicht passiert sei.</p>
<p>Darauf führte ich an, dass ich fünf Videos von einer anderen Person bzw. einem anderen Fahrzeug habe, in denen zu sehen ist, wie der Scheibenwischer beim Überholen aktiviert und ob ich damit eine OWi machen könne, weil Absicht dann klar erkennbar sei. Ihre kurze Antwort: Nein.</p>
<p>Ob die Polizistin tatsächlich auf mit dem Beschuldigten gesprochen hat, sagte sie mir nicht. Sie machte auch keine OWi-Anzeige wegen des viel zu geringen Abstands.</p>
<p>In kurz zusammengefasst: Es ist nichts passiert.</p>]]></content:encoded><enclosure url="https://natenom.de/2019/11/trotz-video-und-erkennbarer-fahrerin-keine-owi-anzeige-wegen-scheibenwischer-keine-wegen-zu-geringem-abstand-der-umgang-mit-freiwild-fahrradfahrenden-in-pforzheim/scheibenwischer-cover.jpg" length="599488" type="image/jpeg"/></item></channel></rss>