Kein „Raaadweeeg“ mehr zwischen Neuhausen und Schellbronn

Es hat sich was getan auf dem „Radweg“ zwischen Neuhausen und Schellbronn im Enzkreis. Dieser Radweg war letztes Jahr eine Zeit lang gesperrt, da man direkt bei Neuhausen den Wald abgeholzt hat, um ein neues Gewerbegebiet zu bauen. In dem Zuge wurde auf ca. 200 Metern die Oberfläche neu asphaltiert. Die Arbeiten waren schon länger abgeschlossen, doch die Beschilderung fehlte bisher.

Mit wenig Abstand auf Landstraße überholen – legal – mit Abstandshalter 70 cm Abstand einfordern – illegal, da keiner überholen könne

Ich war wieder mit einem neuen Abstandshalter unterwegs. Es ist eine Fahnenstange mit zwei Fähnchen (gelb und rot) am Ende für gute Sichtbarkeit.

Da sich ein Autofahrer auf einer Landstraße dadurch behindert fühlte, aber gar nicht behindert wurde, rief er die Polizei, und löste so einen Polizeieinsatz aus.

Warum Abstandshalter?

Ohne so einen Abstandshalter werde ich auf Landstraßen (trotz Gegenverkehr) oft mit deutlich weniger als 2 Metern Mindestabstand überholt. Immer wieder auch mit deutlich unter einem Meter. Das sind teilweise sehr beängstigende und mitunter sehr gefährliche Situationen. Nicht nur für mich, manchmal auch für andere Verkehrsteilnehmende.

Im Dezember hatte ich nach längerer Pause wieder mal ein paar Ordnungswidrigkeitenanzeigen via E-Mail an die zuständige Bußgeldstelle in Pforzheim geschickt und prompt eine Antwort per E-Mail erhalten.

Ich habe lange überlegt, ob ich diesen Sachverhalt überhaupt veröffentlichen soll. Denn gewisse Auto fahrende Gewalttäter werden sich darüber vielleicht freuen und deshalb erst recht gefährlich überholen.

Ich mache es trotzdem, weil es aus meiner Sicht sehr gefährlich ist, was die Verantwortlichen des Amt für öffentliche Ordnung Pforzheim hier machen bzw. nicht machen.

Mit 61 cm (?) Abstand und 180 km/h (?) überholt – Polizei sieht nur Ordnungswidrigkeit wegen Abstand – Erlebnisse eines Radfahrers bei der Polizei in Pforzheim #3

<– Update (2021-04-09): Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, siehe hier. –>

Nachdem ich seit vielen Monaten wegen der schlechten Erfahrungen der letzten Jahre sowohl Strafanzeigen als auch Ordnungswidrigkeiten direkt an die Staatsanwaltschaft oder die Bußgeldstelle schicke, hatte ich es vor ein paar Tagen mal wieder bei der Polizei vor Ort versucht. Zum einen, weil ich mir Hilfe versprochen hatte bei einer Anzeige und auch, weil ich mich nicht damit abgeben wollte, dass es bei motorisierter Gewalt keinen Ansprechpartner bei der Polizei Pforzheim gibt.

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Gestern war der letzte Freitag im Juli und wir sind wieder zusammen mti dem Fahrrad durch die Stadt gefahren, es war CriticalMass in Pforzheim.

Ca. 70 Teilnehmende wurden gezählt. Einige Menschen hatten Schwimmnudeln als Abstandshalter an ihren Fahrrädern befestigt; teilweise mit der Aufforderung auf einem Schild, 1,5 m Abstand zu halten.

Am Donnerstagabend kam die Antwort auf meine Bitte, die eigene Berechnung zu überdenken und die Werte realistisch zu berechnen und letztlich davon auszugehen, dass das überholende Fahrzeug mindestens mit den rechten Reifen die Mittellinie überfahren muss, um mit genügend Abstand überholen zu können.

Bußgeldstelle Pforzheim berechnet Abstände ab Mitte des Radfahrenden

Update: Der ADFC Köln hat eine Anfrage an das BMVI gestellt, ob zur Berechnung die Außenkanten des Radfahrenden benutzt werden müssen. Ja, ist die Antwort. Die Anfrage und die Antwort habe ich heute an die Bußgeldstelle weitergeleitet. Vielen Dank an den ADFC Köln :)

Vor ein paar Tagen machte ich die Bußgeldstelle Pforzheim auf einen Berechnungsfehler aufmerksam. Man hatte den Radfahrenden schlicht in der Berechnung vergessen, die zeigen soll, wie viel Restbreite ein Fahrzeug beim Überholen eines Radfahrenden noch vom Fahrstreifen benutzen darf, ohne dass es zu einem Verfahren kommt. Man hatte einfach nur 2 m und 0,75 m addiert und kam auf 2,75 m.

Der Hintergrund dieser Berechnung ist hier beschrieben.

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Spoiler: Aus Sicht der Bußgeldstelle Pforzheim gehört der Vorfall im Titelbild zur „Kategorie 5“ – „Geringfügige Unterschreitung oder gar keine Unterschreitung, Grenzfälle“ – und wird deshalb nicht geahndet.

Nach ziemlich genau drei Monaten bekam ich gestern die Antwort der Bußgeldstelle auf meine Anfrage von Mitte April 2020.

Am selben Tag bekam ich auch ein paar Rückmeldungen zu meinen angezeigten Vorfällen, die ich auch hier erwähnen werde, da sie das Gesamtbild vervollständigen. Auch in der Antwort werden verschiedene Kennzeichen und Daten der Vorfälle als Beispiele genannt, die ich hier zeigen werde.

Den Anfang dieser Geschichte gibt es hier. Dort geht es vor allem um die Sichtweise der Bußgeldstelle Pforzheim zum Rechtsfahrgebot und zu Überholabständen; damals noch vor der StVO-Novelle.

Die jetzige Antwort hat bereits die neuen Regelungen zum Mindestabstand beim Überholen von Fahrradfahrenden als Hintergrund.