Anfang 2021 wurde ich im Straßenverkehr von zwei Menschen angegriffen. Sie hatten auf der Landstraße trotz Gegenverkehr mit einem Motorrad dicht überholt, kurz zuvor gehupt, und dann den Abstandshalter stark verbogen.

Nach meiner Anzeige bei der Polizei bekam ich vor ein paar Wochen das Angebot, an einem Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) teilzunehmen, dem ich zustimmte.

Ich beschreibe hier, was ein TOA ist, wie es in meinem Fall abgelaufen ist, wie das Gespräch mit den Beschuldigten war und natürlich auch, was genau beim dem Vorfall passierte.

Es sind hier weder Videos noch Fotos vom Vorfall zu sehen.

Der Angriff

Ich fuhr mit dem Fahrrad auf einer Landstraße. Es kam fast durchgehend Gegenverkehr. Jemand hupte ca. 7 bis 10 Meter hinter mir. Ich hatte Angst, da ich zu diesem Zeitpunkt nicht wissen konnte, mit was für einem Fahrzeug jemand hinter mir ist und was er damit tun würde. Überholen trotz Gegenverkehr mit einem Auto? Abdrängen von der Fahrbahn? Rechts war ein Gehweg mit angehobenem Bordstein, dorthin hätte ich nicht ausweichen können. Und es war gerade Gegenverkehr.

Im Mai 2020 gab es einen Vorfall auf einer Landstraße, bei dem ich vom Fahrer eines Kraftfahrzeugs mit wenig Abstand überholt wurde, während der Beifahrer mich anspuckte. Der Fahrer grinste dabei sichtlich. Das war schon während der Pandemie.

Alles auf Video

Fahrer, Beifahrer, Kennzeichen und Verlauf der Spucke waren in den Videos meiner Kameras erkennbar.

Anzeige, Strafantrag, Bitte um Info zum Ausgang des Verfahrens

Nur wenige Tage später, Ende Mai 2020, hatte ich den Brief mit der Anzeige an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim) verschickt. Darin auch einen Strafantrag „für alle in Betracht kommenden Delikte“ und die Bitte, mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.

Im Juni gab es ein Interview vom ADFC Baden-Württemberg mit mir zu den Themen Mindestabstand beim Überholen von Fahrradfahrenden, Umgang der Behörden mit Anzeigen und Verkehrsgewalt, was ich mir für die Zukunft wünsche und mehr. Hier der Link zum Interview auf der Webseite des ADFC Baden-Württemberg. Hab erst heute...

Ermittlungsverfahren im Fall des „ganz normalen Überholvorgangs“ wurde eingestellt, keine konkrete Gefahr

Ende 2019 gab es einen für mich sehr beängstigenden Vorfall. Jemand hatte mich mit einem Fahrzeug mit sehr wenig Abstand, hoher Geschwindigkeit und trotz Gegenverkehr auf einer Landstraße (bergauf) überholt. Der Abstand wäre noch geringer gewesen, wenn ich nicht ausgewichen wäre. Ich veröffentlichte das Video und bekam...

Mit 180 km/h auf Landstraße knapp am Radfahrer vorbei – Verfahren eingestellt

Wieder gab es Post von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim). Das Verfahren gegen den unbekannten Fahrer, der mich 2020 mit um 180 km/h und geringem Abstand auf einer Landstraße überholte wurde eingestellt, da nicht kein sicherer Rückschluss vom Halter auf den Fahrer gemacht werden könne.

Hier das Video von dem Vorfall:

Es gab wieder Post von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim). Darin die Information, dass das Verfahren gegen den Fahrer dieses Vorfalls gegen Geldauflage und mit Zustimmung des Gerichts eingestellt wurde.

Immerhin wurde nicht, wie sonst üblich, eingestellt, weil entweder nichts passiert sei oder weil es kein öffentliches Interesse gebe.

Ermittelt wurde wegen Straßenverkehrsgefährdung.

Im September 2020 gab es einen Vorfall, an dem drei Männer beteiligt waren. Sie haben mich an einer Landstraße abgepasst, bedrängt und genötigt, einer von ihnen hat mich beleidigt und geschrien, er würde mich irgendwann kriegen und mich verprügeln.

Damals gab es eine Pressemeldung vom ADFC Pforzheim-Enzkreis dazu, die in der Presse teilweise aufgegriffen wurde, siehe hier.

Am Samstag kam der Brief von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim) mit der Information, dass alle Verfahren in diesem Zusammenhang beendet wurden. In einem Fall wurde von einer Verfolgung aus Gründen (siehe unten) abgesehen, in anderen Fällen gebe es kein öffentliches Interesse.

Da es meinem Verständnis nach nicht ganz eindeutig ist, ob zu dem Vorfall noch irgend etwas offen ist, habe ich am 08.03.2021 bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt, und das wurde verneint. Somit kann ich mich jetzt hier dazu äußern.

Anfang Februar bekam ich Post von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim). Ein Verfahren wegen Nötigung und Beleidigung, gegen einen Autofahrer, wurde eingestellt. Dieser hat mich mit seinem Fahrzeug zum Anhalten gezwungen, hat mich bedrängt, angeschrien, mich verfolgt und mich anschließend beleidigt.

Erster Vorfall: Vorgeschichte

Im Juni 2020 – circa 1,5 Monate vor dem Vorfall, der mit diesem Brief eingestellt wurde – hatte ich eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen einen Fahrzeugführenden des selben Fahrzeugs gestellt: Überholen eines Radfahrers außerorts mit circa 60 cm Abstand bei hoher Geschwindigkeit und ohne Gegenverkehr (linker Fahrstreifen war also frei nutzbar).

Mit 61 cm (?) Abstand und 180 km/h (?) überholt – Polizei sieht nur Ordnungswidrigkeit wegen Abstand – Erlebnisse eines Radfahrers bei der Polizei in Pforzheim #3

<– Update (2021-04-09): Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, siehe hier. –>

Nachdem ich seit vielen Monaten wegen der schlechten Erfahrungen der letzten Jahre sowohl Strafanzeigen als auch Ordnungswidrigkeiten direkt an die Staatsanwaltschaft oder die Bußgeldstelle schicke, hatte ich es vor ein paar Tagen mal wieder bei der Polizei vor Ort versucht. Zum einen, weil ich mir Hilfe versprochen hatte bei einer Anzeige und auch, weil ich mich nicht damit abgeben wollte, dass es bei motorisierter Gewalt keinen Ansprechpartner bei der Polizei Pforzheim gibt.