So viele Anzeigen? Nein, nur ein Bruchteil

Da aktuell von der großen Anzahl an Anzeigen zu lesen ist, die man mit viel Zeitaufwand bearbeiten müsse, hier mal eine Relation dazu. Denn ich zeige nicht alles an, sondern sortiere sehr viel aus und zeige nur einen Bruchteil dessen an, was möglich wäre.

Mir ist klar, dass die Bußgeldstelle Pforzheim nur begrenzte Zeit zur Bearbeitung solcher Anzeigen hat. Deshalb stelle ich nur Anzeigen in solchen Fällen, in denen die Fahrzeugführenden erkennbar sind und wenn die Unterschreitung des Überholabstands aus meiner Sicht eindeutig ist. Doch selbst bei diesen, aus meiner Sicht eindeutigen, Fällen gibt es bei der Bußgeldstelle Pforzheim nicht immer nachvollziehbare Bewertungen und man kommt immer wieder zu dem Schluss, dass der Abstand doch ausreichend gewesen sei.

Am Donnerstagabend kam die Antwort auf meine Bitte, die eigene Berechnung zu überdenken und die Werte realistisch zu berechnen und letztlich davon auszugehen, dass das überholende Fahrzeug mindestens mit den rechten Reifen die Mittellinie überfahren muss, um mit genügend Abstand überholen zu können.

Bußgeldstelle Pforzheim – Reaktion auf die Antwort des BMVI – jain, aber

Update: Es gab eine sehr kurze Antwort auf meine letzte E-Mail, siehe hier.

Update 2: Winfried Hermann hat sich auf Twitter konkretisierend dazu geäußert, wie Abstände zu berechnen sind und hat nochmals die Antwort des BMVI bestätigt, siehe hier.

Nachdem der ADFC Köln vor ein paar Tagen eine Anfrage an den BMVI schrieb zur Berechnungsweise des Mindestabstands, habe ich die Antwort auf die Anfrage gestern an die Bußgeldstelle Pforzheim per E-Mail geschickt. Denn die nutzte in ihren Beispielen nicht die äußeren Kanten des Radfahrenden als Berechnungsgrundlage sondern die Mitte des Radfahrenden und kam so zu dem Ergebnis, dass es völlig ausreichend sei, wenn das überholende Fahrzeug mittig auf der Mittellinie fahre.

Der erste Teil dieses Marathons mit der Bußgeldstelle Pforzheim findet sich hier, der zweite hier und der dritte hier.

Bußgeldstelle Pforzheim berechnet Abstände ab Mitte des Radfahrenden

Update: Der ADFC Köln hat eine Anfrage an das BMVI gestellt, ob zur Berechnung die Außenkanten des Radfahrenden benutzt werden müssen. Ja, ist die Antwort. Die Anfrage und die Antwort habe ich heute an die Bußgeldstelle weitergeleitet. Vielen Dank an den ADFC Köln :)

Vor ein paar Tagen machte ich die Bußgeldstelle Pforzheim auf einen Berechnungsfehler aufmerksam. Man hatte den Radfahrenden schlicht in der Berechnung vergessen, die zeigen soll, wie viel Restbreite ein Fahrzeug beim Überholen eines Radfahrenden noch vom Fahrstreifen benutzen darf, ohne dass es zu einem Verfahren kommt. Man hatte einfach nur 2 m und 0,75 m addiert und kam auf 2,75 m.

Der Hintergrund dieser Berechnung ist hier beschrieben.

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Spoiler: Aus Sicht der Bußgeldstelle Pforzheim gehört der Vorfall im Titelbild zur „Kategorie 5“ – „Geringfügige Unterschreitung oder gar keine Unterschreitung, Grenzfälle“ – und wird deshalb nicht geahndet.

Nach ziemlich genau drei Monaten bekam ich gestern die Antwort der Bußgeldstelle auf meine Anfrage von Mitte April 2020.

Am selben Tag bekam ich auch ein paar Rückmeldungen zu meinen angezeigten Vorfällen, die ich auch hier erwähnen werde, da sie das Gesamtbild vervollständigen. Auch in der Antwort werden verschiedene Kennzeichen und Daten der Vorfälle als Beispiele genannt, die ich hier zeigen werde.

Den Anfang dieser Geschichte gibt es hier. Dort geht es vor allem um die Sichtweise der Bußgeldstelle Pforzheim zum Rechtsfahrgebot und zu Überholabständen; damals noch vor der StVO-Novelle.

Die jetzige Antwort hat bereits die neuen Regelungen zum Mindestabstand beim Überholen von Fahrradfahrenden als Hintergrund.

Etwas Automatisierung für Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen zu wenig Abstand

Ich habe heute mal etwas Hirn und $Suchmaschine investiert, um das umständliche Schreiben von Ordnungswidrigkeitenanzeigen etwas zu automatisieren und habe mir dafür ein Python-Script erstellt.

Hier muss man wissen, dass die Dateien von Vorfällen bei mir nach einem bestimmen Schema benannt sind. Darin sind Datum, Uhrzeit und Kennzeichen enthalten.

Zum Beispiel:

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Bußgeldstelle Pforzheim – Rechtsfahrgebot und Abstand

Spoiler: Auf dem Titelbild ist der Überholabstand aus Sicht der Bußgeldstelle in Ordnung; doch ich müsse weiter rechts fahren.

Update (17.07.2020): Die Geschichte geht weiter, siehe hier.

Vorab: Ich bin dankbar dafür, dass die Mitarbeiter der Bußgeldstelle die Kommunikation mit mir aufgenommen haben. Soweit ich weiß, könnten sie auch einfach gar nicht reagieren; denn es gibt bei Ordnungswidrigkeitenanzeigen keinen Anspruch auf Information an den Anzeigenden. Ich gehe auch davon aus, dass man bei der Bußgeldstelle nach bestem Wissen und Gewissen arbeitet. Ich habe jedoch den Eindruck, dass man dabei auf nicht mehr ganz aktuelle Informationen zurückgreift.