Update
04.04.2022: Heute gab es die entsprechende Pressemeldung der Polizei Pforzheim, siehe hier.

Gestern gab es bei der “Pforzheimer Zeitung” eine Meldung über einen “Unfall”, bei dem ein “Auto” zwei Fußgänger “erfasst” habe.

Die Fahrerin sei “aller Wahrscheinlichkeit nach” durch ein “Handy abgelenkt gewesen”, als sich der “Unfall ereignete”.

Im September 2020 gab es einen Vorfall, an dem drei Männer beteiligt waren. Sie haben mich an einer Landstraße abgepasst, bedrängt und genötigt, einer von ihnen hat mich beleidigt und geschrien, er würde mich irgendwann kriegen und mich verprügeln.

Damals gab es eine Pressemeldung vom ADFC Pforzheim-Enzkreis dazu, die in der Presse teilweise aufgegriffen wurde, siehe hier.

Am Samstag kam der Brief von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim) mit der Information, dass alle Verfahren in diesem Zusammenhang beendet wurden. In einem Fall wurde von einer Verfolgung aus Gründen (siehe unten) abgesehen, in anderen Fällen gebe es kein öffentliches Interesse.

Da es meinem Verständnis nach nicht ganz eindeutig ist, ob zu dem Vorfall noch irgend etwas offen ist, habe ich am 08.03.2021 bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt, und das wurde verneint. Somit kann ich mich jetzt hier dazu äußern.

Am Donnerstag (23.07.2020) machte mich jemand auf Twitter auf die Pressemeldung „Stellungnahme der Stadt Pforzheim zum Seitenabstand beim Überholen zu Radfahrern“ aufmerksam. Sie wurde dem Datum nach schon am 21.07.2020 auf der Webseite der Stadt Pforzheim veröffentlicht, siehe hier.

Parallel dazu hat man am Donnerstag vom offiziellen Twitter-Account der Stadt Pforzheim auf die Pressemeldung verwiesen und eine größere Diskussion ausgelöst, siehe hier.

Weitere Antworten an mich direkt kann man hier nachlesen (Twitter-Suchfunktion).

Bereits am 19.10.2019 kam eine Reaktion der „Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim“ auf den „offenen Brief“ bei Herrn Weisenbacher als E-Mail an. Ich veröffentliche das erst jetzt, aus Gründen.

Eine Zusammenfassung der Antworten und aller Reaktionen auf den offenen Brief gibt es in meinem Wiki, siehe hier.

Da es hier um eine Reaktion auf einen offenen Brief geht, der in verschiedenen Medien behandelt wurde, gehe ich davon aus, dass der Staatsanwaltschaft klar gewesen sein muss, dass man auch die Antwort veröffentlichen würde. Wenn dem nicht so ist, so möge man mich bitte in formieren. Dann werde ich den Text löschen.

Offener Brief an Polizei und Staatsanwaltschaft bezüglich (Nicht-)Ahndung von Verstößen in Pforzheim wenn Fahrradfahrende gefährdet werden

Update (26. Oktober 2019): Es gibt eine Antwort von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, siehe hier.

Update (17. Oktober 2019): Es gibt eine Antwort aus dem Polizeipräsidium Karlsruhe, siehe hier.

Update: Alle Erwähnungen dieses Themas in verschiedenen Medien sind jetzt in meinem Wiki aufgelistet, siehe hier.

Im Juni 2019 veröffentlichte ich einen Blogbeitrag darüber, dass die Staatsanwaltschaft in Pforzheim ein Ermittlungsverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung gegen einen Busfahrer einstellte, der mich in einer Kurve mit durchgezogener Mittellinie, bei Gegenverkehr und mit wenig Abstand überholte. Und auch darüber, dass die Polizei in Pforzheim solche Fälle nicht ernst zu nehmen scheint.