Vor ein paar Tagen las ich in einem Tweet des ADFC Köln, dass nach Ansicht der Landesdatenschutzbeauftragten (NRW?) die Angabe des Namens eines Zeugen auf Verwarnungen und Bußgeldbescheiden unzulässig sei.

Dabei wird dieser Tweet genannt, der einen Link zu diesem Blogbeitrag enthält.

Da fiel mir ein, dass ich auch bereits im März 2019 eine Anfrage an den Landesdatenschutzbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Baden-Württemberg (BW) stellte und einige Tage später eine detaillierte Antwort darauf bekam. Spoiler: In BW sieht man das nicht so wie in NRW oder z. B. auch in Hessen.

Ermittlungsverfahren im Fall des „ganz normalen Überholvorgangs“ wurde eingestellt, keine konkrete Gefahr

Ende 2019 gab es einen für mich sehr beängstigenden Vorfall. Jemand hatte mich mit einem Fahrzeug mit sehr wenig Abstand, hoher Geschwindigkeit und trotz Gegenverkehr auf einer Landstraße (bergauf) überholt. Der Abstand wäre noch geringer gewesen, wenn ich nicht ausgewichen wäre. Ich veröffentlichte das Video und bekam...

Mit 180 km/h auf Landstraße knapp am Radfahrer vorbei – Verfahren eingestellt

Wieder gab es Post von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim). Das Verfahren gegen den unbekannten Fahrer, der mich 2020 mit um 180 km/h und geringem Abstand auf einer Landstraße überholte wurde eingestellt, da nicht kein sicherer Rückschluss vom Halter auf den Fahrer gemacht werden könne.

Hier das Video von dem Vorfall:

Im Dezember hatte ich nach längerer Pause wieder mal ein paar Ordnungswidrigkeitenanzeigen via E-Mail an die zuständige Bußgeldstelle in Pforzheim geschickt und prompt eine Antwort per E-Mail erhalten.

Ich habe lange überlegt, ob ich diesen Sachverhalt überhaupt veröffentlichen soll. Denn gewisse Auto fahrende Gewalttäter werden sich darüber vielleicht freuen und deshalb erst recht gefährlich überholen.

Ich mache es trotzdem, weil es aus meiner Sicht sehr gefährlich ist, was die Verantwortlichen des Amt für öffentliche Ordnung Pforzheim hier machen bzw. nicht machen.

Gestern gab es in der Pforzheimer Zeitung (online und Print) einen Beitrag über Ordnungswidrigkeitenanzeigen in Pforzheim. Dazu eine Anfrage an das Landesjustizministerium, ob Dashcam-Aufnahmen verwendet werden dürfen und über Menschen, die nicht akzeptieren können, dass das Überholen mit wenig Abstand gefährlich ist...

Mit 61 cm (?) Abstand und 180 km/h (?) überholt – Polizei sieht nur Ordnungswidrigkeit wegen Abstand – Erlebnisse eines Radfahrers bei der Polizei in Pforzheim #3

<– Update (2021-04-09): Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, siehe hier. –>

Nachdem ich seit vielen Monaten wegen der schlechten Erfahrungen der letzten Jahre sowohl Strafanzeigen als auch Ordnungswidrigkeiten direkt an die Staatsanwaltschaft oder die Bußgeldstelle schicke, hatte ich es vor ein paar Tagen mal wieder bei der Polizei vor Ort versucht. Zum einen, weil ich mir Hilfe versprochen hatte bei einer Anzeige und auch, weil ich mich nicht damit abgeben wollte, dass es bei motorisierter Gewalt keinen Ansprechpartner bei der Polizei Pforzheim gibt.

Am Donnerstag (23.07.2020) machte mich jemand auf Twitter auf die Pressemeldung „Stellungnahme der Stadt Pforzheim zum Seitenabstand beim Überholen zu Radfahrern“ aufmerksam. Sie wurde dem Datum nach schon am 21.07.2020 auf der Webseite der Stadt Pforzheim veröffentlicht, siehe hier.

Parallel dazu hat man am Donnerstag vom offiziellen Twitter-Account der Stadt Pforzheim auf die Pressemeldung verwiesen und eine größere Diskussion ausgelöst, siehe hier.

Weitere Antworten an mich direkt kann man hier nachlesen (Twitter-Suchfunktion).

So viele Anzeigen? Nein, nur ein Bruchteil

Da aktuell von der großen Anzahl an Anzeigen zu lesen ist, die man mit viel Zeitaufwand bearbeiten müsse, hier mal eine Relation dazu. Denn ich zeige nicht alles an, sondern sortiere sehr viel aus und zeige nur einen Bruchteil dessen an, was möglich wäre.

Mir ist klar, dass die Bußgeldstelle Pforzheim nur begrenzte Zeit zur Bearbeitung solcher Anzeigen hat. Deshalb stelle ich nur Anzeigen in solchen Fällen, in denen die Fahrzeugführenden erkennbar sind und wenn die Unterschreitung des Überholabstands aus meiner Sicht eindeutig ist. Doch selbst bei diesen, aus meiner Sicht eindeutigen, Fällen gibt es bei der Bußgeldstelle Pforzheim nicht immer nachvollziehbare Bewertungen und man kommt immer wieder zu dem Schluss, dass der Abstand doch ausreichend gewesen sei.

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Spoiler: Aus Sicht der Bußgeldstelle Pforzheim gehört der Vorfall im Titelbild zur „Kategorie 5“ – „Geringfügige Unterschreitung oder gar keine Unterschreitung, Grenzfälle“ – und wird deshalb nicht geahndet.

Nach ziemlich genau drei Monaten bekam ich gestern die Antwort der Bußgeldstelle auf meine Anfrage von Mitte April 2020.

Am selben Tag bekam ich auch ein paar Rückmeldungen zu meinen angezeigten Vorfällen, die ich auch hier erwähnen werde, da sie das Gesamtbild vervollständigen. Auch in der Antwort werden verschiedene Kennzeichen und Daten der Vorfälle als Beispiele genannt, die ich hier zeigen werde.

Den Anfang dieser Geschichte gibt es hier. Dort geht es vor allem um die Sichtweise der Bußgeldstelle Pforzheim zum Rechtsfahrgebot und zu Überholabständen; damals noch vor der StVO-Novelle.

Die jetzige Antwort hat bereits die neuen Regelungen zum Mindestabstand beim Überholen von Fahrradfahrenden als Hintergrund.

Ein Erlebnis mit Falschparkern und der Polizei in Pforzheim – erst kein Interesse, dann doch Anzeige

Als ich gestern, am „Tag der Verkehrssicherheit“ in Pforzheim unterwegs war, parkten mal wieder mehrere Fahrzeuge komplett auf dem sanierten Gehweg. An fast allen kam man noch so vorbei und ich machte Fotos davon, um später Ordnungswidrigkeitenanzeigen machen zu können. Doch das letzte Fahrzeug in der Reihe war so geparkt, dass man fast gar nicht mehr durchkommen konnte und auf die Fahrbahn ausweichen musste.