Ende 2019 gab es einen für mich sehr beängstigenden Vorfall. Jemand hatte mich mit einem Fahrzeug mit sehr wenig Abstand, hoher Geschwindigkeit und trotz Gegenverkehr auf einer Landstraße (bergauf) überholt. Der Abstand wäre noch geringer gewesen, wenn ich nicht ausgewichen wäre. Ich veröffentlichte das Video und bekam...
Wieder gab es Post von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim). Das Verfahren gegen den unbekannten Fahrer, der mich 2020 mit um 180 km/h und geringem Abstand auf einer Landstraße überholte wurde eingestellt, da nicht kein sicherer Rückschluss vom Halter auf den Fahrer gemacht werden könne.
Hier das Video von dem Vorfall:
Im Dezember hatte ich nach längerer Pause wieder mal ein paar Ordnungswidrigkeitenanzeigen via E-Mail an die zuständige Bußgeldstelle in Pforzheim geschickt und prompt eine Antwort per E-Mail erhalten.
Ich habe lange überlegt, ob ich diesen Sachverhalt überhaupt veröffentlichen soll. Denn gewisse Auto fahrende Gewalttäter werden sich darüber vielleicht freuen und deshalb erst recht gefährlich überholen.
Ich mache es trotzdem, weil es aus meiner Sicht sehr gefährlich ist, was die Verantwortlichen des Amt für öffentliche Ordnung Pforzheim hier machen bzw. nicht machen.
<– Update (2021-04-09): Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, siehe hier. –>
Nachdem ich seit vielen Monaten wegen der schlechten Erfahrungen der letzten Jahre sowohl Strafanzeigen als auch Ordnungswidrigkeiten direkt an die Staatsanwaltschaft oder die Bußgeldstelle schicke, hatte ich es vor ein paar Tagen mal wieder bei der Polizei vor Ort versucht. Zum einen, weil ich mir Hilfe versprochen hatte bei einer Anzeige und auch, weil ich mich nicht damit abgeben wollte, dass es bei motorisierter Gewalt keinen Ansprechpartner bei der Polizei Pforzheim gibt.
Spoiler: Aus Sicht der Bußgeldstelle Pforzheim gehört der Vorfall im Titelbild zur „Kategorie 5“ – „Geringfügige Unterschreitung oder gar keine Unterschreitung, Grenzfälle“ – und wird deshalb nicht geahndet.
Nach ziemlich genau drei Monaten bekam ich gestern die Antwort der Bußgeldstelle auf meine Anfrage von Mitte April 2020.
Am selben Tag bekam ich auch ein paar Rückmeldungen zu meinen angezeigten Vorfällen, die ich auch hier erwähnen werde, da sie das Gesamtbild vervollständigen. Auch in der Antwort werden verschiedene Kennzeichen und Daten der Vorfälle als Beispiele genannt, die ich hier zeigen werde.
Den Anfang dieser Geschichte gibt es hier. Dort geht es vor allem um die Sichtweise der Bußgeldstelle Pforzheim zum Rechtsfahrgebot und zu Überholabständen; damals noch vor der StVO-Novelle.
Die jetzige Antwort hat bereits die neuen Regelungen zum Mindestabstand beim Überholen von Fahrradfahrenden als Hintergrund.
Spoiler: Auf dem Titelbild ist der Überholabstand aus Sicht der Bußgeldstelle in Ordnung; doch ich müsse weiter rechts fahren.
Update (17.07.2020): Die Geschichte geht weiter, siehe hier.
Vorab: Ich bin dankbar dafür, dass die Mitarbeiter der Bußgeldstelle die Kommunikation mit mir aufgenommen haben. Soweit ich weiß, könnten sie auch einfach gar nicht reagieren; denn es gibt bei Ordnungswidrigkeitenanzeigen keinen Anspruch auf Information an den Anzeigenden. Ich gehe auch davon aus, dass man bei der Bußgeldstelle nach bestem Wissen und Gewissen arbeitet. Ich habe jedoch den Eindruck, dass man dabei auf nicht mehr ganz aktuelle Informationen zurückgreift.
<– Update (14.04.2021): Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, da keine konkrete Gefahr. –>
Anfang Dezember hatte ich ein Erlebnis, bei dem mich ein Autofahrender mit hoher Geschwindigkeit und trotz Gegenverkehr mit sehr wenig Abstand überholte.
Ich ging damals mit dem Video zur Polizei und erlebte Folgendes:
Anfang Januar bekam ich Post wegen der Erlebnisse bei einer Polizeidienststelle in Pforzheim am 29. November 2019. Der Brief ist unterschrieben vom Polizeioberrat und datiert auf den 23.12.2019, der Poststempel ist auf den 07.01.2020 datiert.
Am Freitag war ich bei der Polizei, hatte Datenträger mit Videos und Screenshots dabei, Briefe mit Daten wie Ort, Datum, Uhrzeit und Kennzeichen von fünf Anliegen, die aber teilweise mehrere Vorfälle beinhalteten. In allen Videos sind die Kennzeichen der Fahrzeuge erkennbar, in einigen auch die Fahrer. Bei drei der Anliegen handelte es sich meiner Ansicht nach klar um Ordnungswidrigkeiten (OWi) und bei den anderen beiden Anliegen wollte ich bei der Polizei um Hilfe bei der Einordnung bitten.
Während der Gespräche und auch nach dem Verlassen der zweiten Dienststelle machte ich Notizen. Zuhause erstellte ich ein Gedächtnisprotokoll. Ich gebe alles nach bestem Wissen und Gewissen wieder. Falls ich etwas falsch verstanden habe und/oder hier falsch wiedergebe, so möge man mich bitte korrigieren.
Wenn man etwas gegen falsch oder sogar gefährdend geparkte Fahrzeuge machen möchte, dann gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine davon ist, die Polizei zu rufen und abschleppen zu lassen. Eine andere ist, das Falschparken anzuzeigen. Für Letzteres gibt es z. B. die App Wegeheld, über die man das einfach auf dem Smartphone erledigen kann. Eine Alternative dazu, die man am besten im Browser Zuhause nutzt, ist Weg-li.