Es gab wieder Post von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim). Darin die Information, dass das Verfahren gegen den Fahrer dieses Vorfalls gegen Geldauflage und mit Zustimmung des Gerichts eingestellt wurde.

Immerhin wurde nicht, wie sonst üblich, eingestellt, weil entweder nichts passiert sei oder weil es kein öffentliches Interesse gebe.

Ermittelt wurde wegen Straßenverkehrsgefährdung.

OpenBikeSensor und auch (meine) Videos bei „Brisant“ im ARD

In der Sendung “Brisant” vom 26.03.2021, die im ARD ausgestrahlt wurde, ging es um den OpenBikeSensor. Das ist ein Messgerät, das Abstände zu Fahrzeugen beim Überholen von Radfahrenden misst.

Der Titel der Sendung: “Auto vs. Fahrad: OpenBikeSensor misst (nicht) eingehaltene Abstände”.

Das Video gab es hier; leider wird es in wenigen Tagen wieder depubliziert werden. Also schnellstmöglich gucken.

Das Video ist eigentlich Teil der aktuellen Berichterstattung des SWR zum Thema “Besser Radfahren”, siehe hier. Das Video selbst gibt es auch in diesem Bericht zum OpenBikeSensor direkt beim SWR, siehe hier.

Inhalte des Berichts

Zuerst werden Ausschnitte mehrerer meiner Videos gezeigt. Diese Videos wurden schon vor ein paar Wochen angefragt. Man hatte mich auch zu einem Videointerview angefragt, das ich jedoch aus Gründen abgelehnt habe.

Im September 2020 gab es einen Vorfall, an dem drei Männer beteiligt waren. Sie haben mich an einer Landstraße abgepasst, bedrängt und genötigt, einer von ihnen hat mich beleidigt und geschrien, er würde mich irgendwann kriegen und mich verprügeln.

Damals gab es eine Pressemeldung vom ADFC Pforzheim-Enzkreis dazu, die in der Presse teilweise aufgegriffen wurde, siehe hier.

Am Samstag kam der Brief von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim) mit der Information, dass alle Verfahren in diesem Zusammenhang beendet wurden. In einem Fall wurde von einer Verfolgung aus Gründen (siehe unten) abgesehen, in anderen Fällen gebe es kein öffentliches Interesse.

Da es meinem Verständnis nach nicht ganz eindeutig ist, ob zu dem Vorfall noch irgend etwas offen ist, habe ich am 08.03.2021 bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt, und das wurde verneint. Somit kann ich mich jetzt hier dazu äußern.

Anfang Februar bekam ich Post von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim). Ein Verfahren wegen Nötigung und Beleidigung, gegen einen Autofahrer, wurde eingestellt. Dieser hat mich mit seinem Fahrzeug zum Anhalten gezwungen, hat mich bedrängt, angeschrien, mich verfolgt und mich anschließend beleidigt.

Erster Vorfall: Vorgeschichte

Im Juni 2020 – circa 1,5 Monate vor dem Vorfall, der mit diesem Brief eingestellt wurde – hatte ich eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen einen Fahrzeugführenden des selben Fahrzeugs gestellt: Überholen eines Radfahrers außerorts mit circa 60 cm Abstand bei hoher Geschwindigkeit und ohne Gegenverkehr (linker Fahrstreifen war also frei nutzbar).

Erste Fahrradtour – entspannt dank Abstandshalter

Ich habe gestern eine kleine Fahrradtour gemacht, die erste in diesem Jahr.

  • 64,29 km (mit Spikes, daher zählt das mehr)
  • 929 Höhenmeter (nur hoch)
  • 214 Überholvorgänge hat der OpenBikeSensor gezählt und nach Erinnerung war keiner davon unter 1,20 m (später in den Daten habe ich einen mit 0,95 m und einen mit 1,15 m gesehen).
  • 3 h 53 m reine Fahrzeit
Mit wenig Abstand auf Landstraße überholen – legal – mit Abstandshalter 70 cm Abstand einfordern – illegal, da keiner überholen könne

Ich war wieder mit einem neuen Abstandshalter unterwegs. Es ist eine Fahnenstange mit zwei Fähnchen (gelb und rot) am Ende für gute Sichtbarkeit.

Da sich ein Autofahrer auf einer Landstraße dadurch behindert fühlte, aber gar nicht behindert wurde, rief er die Polizei, und löste so einen Polizeieinsatz aus.

Warum Abstandshalter?

Ohne so einen Abstandshalter werde ich auf Landstraßen (trotz Gegenverkehr) oft mit deutlich weniger als 2 Metern Mindestabstand überholt. Immer wieder auch mit deutlich unter einem Meter. Das sind teilweise sehr beängstigende und mitunter sehr gefährliche Situationen. Nicht nur für mich, manchmal auch für andere Verkehrsteilnehmende.

Am Montag war ich mit dem Fahrrad unterwegs und fuhr mit einer Geschwindigkeit von circa 50 km/h bergab auf einer Landstraße. Der Fahrer eines Kleinlasters überholte mit gemessenen 150 cm Abstand und aktivierte beim Überholen oder kurz danach die Scheibenwischer und auch das Scheibenwischwasser.

Mit 61 cm (?) Abstand und 180 km/h (?) überholt – Polizei sieht nur Ordnungswidrigkeit wegen Abstand – Erlebnisse eines Radfahrers bei der Polizei in Pforzheim #3

<– Update (2021-04-09): Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, siehe hier. –>

Nachdem ich seit vielen Monaten wegen der schlechten Erfahrungen der letzten Jahre sowohl Strafanzeigen als auch Ordnungswidrigkeiten direkt an die Staatsanwaltschaft oder die Bußgeldstelle schicke, hatte ich es vor ein paar Tagen mal wieder bei der Polizei vor Ort versucht. Zum einen, weil ich mir Hilfe versprochen hatte bei einer Anzeige und auch, weil ich mich nicht damit abgeben wollte, dass es bei motorisierter Gewalt keinen Ansprechpartner bei der Polizei Pforzheim gibt.

2020-04-negativer-ueberholabstand-cover.jpg
Update
2021-04-08: Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, siehe hier
Update
2020-05-29: Aufgrund zahlreichen Feedbacks auf Twitter und auch anderswo, habe ich mich entschieden, in dem Fall doch eine Strafanzeige zu erstatten.

Ich glaube der Typ hat sein Fahrzeug knapp unter meinem Lenker durchgefahren. Er konnte mich definitiv sehen, denn er musste ein paar Meter hinter mir fahren. Der Abstandshalter ist ca. 30 cm breiter als der Lenker links, wenn er gerade absteht.