Am Montag war ich mit dem Fahrrad unterwegs und fuhr mit einer Geschwindigkeit von circa 50 km/h bergab auf einer Landstraße. Der Fahrer eines Kleinlasters überholte mit gemessenen 150 cm Abstand und aktivierte beim Überholen oder kurz danach die Scheibenwischer und auch das Scheibenwischwasser.

Fahrstreifenbreite „meiner“ Landstraße L574 ausgemessen – E-Mail an Bußgeldstelle

Einige Punkte in den Erläuterungen zu den verschiedenen Kategorien der Bußgeldstelle Pforzheim sind aus meiner Sicht nicht tragbar, denn sie legalisieren praktisch Überholvorgänge mit Abständen um 1 m, mal mehr und mal weniger, abhängig vom überholenden Fahrzeug.

Gefährliche Abstandsunterschreitungen werden legalisiert

Kategorie 5 nennt das die Bußgeldstelle Pforzheim – „Geringfügige Unterschreitung oder gar keine Unterschreitung, Grenzfälle (z.B. das Fahrzeug ist deutlich über der Mittellinie), …

Mit „deutlich drüber“ definiert die Bußgeldstelle Pforzheim dann, dass das Fahrzeug mittig auf der Mittellinie fährt.

Aber auch Kategorie 4 ist in diesem Kontext relevant – „Sicherheitsabstand mit großer Wahrscheinlichkeit unterschritten, aber keine objektive Beeinträchtigung des Radfahrers, es ist noch ausreichend Raum (vielleicht nicht nach der StVO), aber für ein gefahrloses Überholen; […]

In beiden Fällen wird bisher kein Verfahren eingeleitet. Und das, obwohl das bedeutet, dass Fahrzeuge mit deutlich unter 1 m überholen. Dabei schreibt selbst die Bußgeldstelle Pforzheim, dass man einen Abstand außerorts von weniger als 1,5 m als deutliche Unterschreitung ansehe.

Falsche Annahmen bezüglich Fahrstreifenbreite

Der Grund dieser falschen Annahmen: Bei der Berechnung der Kategorie 5 (und vermutlich auch 4) ist man bisher von einer Fahrstreifenbreite von 3,75 m ausgegangen. Denn das ist die Breite, die ich ganz am Anfang der Kommunikation mit der Bußgeldstelle erwähnte. In der Annahme, dass das die maximal mögliche Breite eines Fahrstreifens auf Landstraßen sei. Diese Annahme stelle sich jedoch als falsch heraus. In der Regel sind Fahrstreifen auf Landstraßen deutlich schmaler und die 3,75 m gibt es eigentlich nur auf Autobahnen.

Deshalb begann ich damit, an verschiedenen Stellen der Landstraße L574 die Fahrstreifenbreite zu vermessen. Und siehe da, es waren 3,20 m, nicht 3,75 m. Damit bricht ein Teil der Argumentation der Bußgeldstelle zusammen.

Um nicht manuell die gesamte Landstraße vermessen zu müssen, hat jemand für mich eine Anfrage über FragDenStaat.de gestellt mit der Bitte um Übermittlung der „Ausführungspläne für den Bau der L574 bei Pforzheim“, siehe hier. Die Frist läuft morgen ab. Vielen Dank für diese Anfrage.

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Spoiler: Aus Sicht der Bußgeldstelle Pforzheim gehört der Vorfall im Titelbild zur „Kategorie 5“ – „Geringfügige Unterschreitung oder gar keine Unterschreitung, Grenzfälle“ – und wird deshalb nicht geahndet.

Nach ziemlich genau drei Monaten bekam ich gestern die Antwort der Bußgeldstelle auf meine Anfrage von Mitte April 2020.

Am selben Tag bekam ich auch ein paar Rückmeldungen zu meinen angezeigten Vorfällen, die ich auch hier erwähnen werde, da sie das Gesamtbild vervollständigen. Auch in der Antwort werden verschiedene Kennzeichen und Daten der Vorfälle als Beispiele genannt, die ich hier zeigen werde.

Den Anfang dieser Geschichte gibt es hier. Dort geht es vor allem um die Sichtweise der Bußgeldstelle Pforzheim zum Rechtsfahrgebot und zu Überholabständen; damals noch vor der StVO-Novelle.

Die jetzige Antwort hat bereits die neuen Regelungen zum Mindestabstand beim Überholen von Fahrradfahrenden als Hintergrund.

Raaadweeeg!!! #1 – Von Huchenfeld nach Hohenwart

Für die Strecke Huchenfeld nach Hohenwart nimmt man am besten die Landstraße.

Es gibt noch einen parallel zur Landstraße beginnenden Weg, der anfänglich auch für Kraftfahrzeuge bis zum Wald befahrbar ist, später mitten durch den Wald verläuft und sich immer weiter von der Landstraße entfernt.

Dieser Weg ist an keiner einzigen Stelle benutzungspflichtig für Radfahrende. An der höchsten Stelle liegt der Waldweg einige Meter höher als die Landstraße und die mühsam bergauf gefahrene Höhe verliert man mittendrin wieder, weil es bergab in eine Senke geht, bevor man diese Höhe am Ende wieder bergauf fahren muss.

Währenddessen ist die Steigung auf der Landstraße geringer und die Senke ist weniger stark. Man benötigt auf der Landstraße viel weniger Kraft und ist auch noch schneller am Ziel. Zudem ist die Landstraße auch bei schlechtem Wetter befahrbar, ohne sich das ganze Fahrrad “einzumatschen”.

Raaadweeeg!!! #0 – Eine neue Beitragsreihe in meinem Blog

Menschen in überholenden Autos rufen mir immer mal wieder „Raaadweeeg“ zu, wenn ich auf Landstraßen mit dem Fahrrad unterwegs bin. Auch in Kommentaren zu Zeitungsartikeln oder anderen Medien wird immer wieder „Raaadweeeg“ geschrieben, wenn es z. B. um Videos meiner Alltagserlebnisse geht. Dass diese angeblichen Raaadweeege aber keine Alternative für Radfahrende sind, das wissen die meisten Menschen nicht.

Deshalb will ich hier im Blog etwas Aufklärungsarbeit leisten und auf verschiedenen Strecken Landstraßen mit den angeblichen Radwegen vergleichen – mit Videos jeder Strecke, aber auch mit Höhenprofilen, Geschwindigkeiten und Beschreibungen der Wegequalität.

Im Oktober hatte ich ein Gespräch mit Roland Weisenburger von Badische Neueste Nachrichten (BNN). Zur Unterstützung waren auch zwei Menschen dabei, die von Anfang an bei der Critical Mass in Pforzheim aktiv sind, vielen Dank an alle Beteiligten.

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Im Juli war ich bei Polizeirevier A und wollte eine Anzeige erstatten, weil jemand auf der Landstraße extrem knapp überholt hatte. Aus meiner Sicht war derjenige abgelenkt und hatte erst kurz vor dem Überholen angefangen zu lenken und ist dann nur wenige Zentimeter an mir vorbeigefahren; der Abstandshalter wurde umgeknickt. Im Originalvideo ist etwas zwischen Lenkrad und Kopf des Fahrers zu sehen aber nicht erkennbar, was genau es ist.

Save the Date – 9. August 2019 – Bitte unterstützt uns bei der 40. Demonstration für den Bau eines Radwegs zwischen Malmsheim und Perouse

Seit letztem Jahr gab es – bis auf die Wintermonate – jeden Freitag eine Demonstration für den Bau eines Radwegs zwischen Malmsheim und Perouse, beides zum Landkreis Böblingen gehörend.