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Im Juni 2020 hatte mich der selbe Fahrer auf einer Landstraße innerhalb von zwei Wochen zwei Mal mit zu wenig Abstand überholt. Beide Male zeigte ich den Vorfall bei der Bußgeldstelle Pforzheim an. Dazu gab es, wie sonst auch, Fotos aus dem Video des Überholvorgangs, in dem Kennzeichen, Abstand und auch der Fahrer erkennbar waren.

Es ist inzwischen bekannt, dass sich die Bußgeldstelle Pforzheim verschiedene Kategorien ausgedacht hat und auf Grundlage dieser selbst Überholvorgänge auf Landstraßen mit unter einem Meter als (l)egal ansieht, wenn z. B. das Fahrzeug mittig der Mittellinie gefahren wurde.

Im Mai 2020 gab es einen Vorfall auf einer Landstraße, bei dem ich vom Fahrer eines Kraftfahrzeugs mit wenig Abstand überholt wurde, während der Beifahrer mich anspuckte. Der Fahrer grinste dabei sichtlich. Das war schon während der Pandemie.

Alles auf Video

Fahrer, Beifahrer, Kennzeichen und Verlauf der Spucke waren in den Videos meiner Kameras erkennbar.

Anzeige, Strafantrag, Bitte um Info zum Ausgang des Verfahrens

Nur wenige Tage später, Ende Mai 2020, hatte ich den Brief mit der Anzeige an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim) verschickt. Darin auch einen Strafantrag „für alle in Betracht kommenden Delikte“ und die Bitte, mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.