Im Juni 2020 hatte mich der selbe Fahrer auf einer Landstraße innerhalb von zwei Wochen zwei Mal mit zu wenig Abstand überholt. Beide Male zeigte ich den Vorfall bei der Bußgeldstelle Pforzheim an. Dazu gab es, wie sonst auch, Fotos aus dem Video des Überholvorgangs, in dem Kennzeichen, Abstand und auch der Fahrer erkennbar waren.
Es ist inzwischen bekannt, dass sich die Bußgeldstelle Pforzheim verschiedene Kategorien ausgedacht hat und auf Grundlage dieser selbst Überholvorgänge auf Landstraßen mit unter einem Meter als (l)egal ansieht, wenn z. B. das Fahrzeug mittig der Mittellinie gefahren wurde.