Anfang 2021 wurde ich im Straßenverkehr von zwei Menschen angegriffen. Sie hatten auf der Landstraße trotz Gegenverkehr mit einem Motorrad dicht überholt, kurz zuvor gehupt, und dann den Abstandshalter stark verbogen.

Nach meiner Anzeige bei der Polizei bekam ich vor ein paar Wochen das Angebot, an einem Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) teilzunehmen, dem ich zustimmte.

Ich beschreibe hier, was ein TOA ist, wie es in meinem Fall abgelaufen ist, wie das Gespräch mit den Beschuldigten war und natürlich auch, was genau beim dem Vorfall passierte.

Es sind hier weder Videos noch Fotos vom Vorfall zu sehen.

Der Angriff

Ich fuhr mit dem Fahrrad auf einer Landstraße. Es kam fast durchgehend Gegenverkehr. Jemand hupte ca. 7 bis 10 Meter hinter mir. Ich hatte Angst, da ich zu diesem Zeitpunkt nicht wissen konnte, mit was für einem Fahrzeug jemand hinter mir ist und was er damit tun würde. Überholen trotz Gegenverkehr mit einem Auto? Abdrängen von der Fahrbahn? Rechts war ein Gehweg mit angehobenem Bordstein, dorthin hätte ich nicht ausweichen können. Und es war gerade Gegenverkehr.

Mit 180 km/h auf Landstraße knapp am Radfahrer vorbei – Verfahren eingestellt

Wieder gab es Post von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim). Das Verfahren gegen den unbekannten Fahrer, der mich 2020 mit um 180 km/h und geringem Abstand auf einer Landstraße überholte wurde eingestellt, da nicht kein sicherer Rückschluss vom Halter auf den Fahrer gemacht werden könne.

Hier das Video von dem Vorfall:

Es gab wieder Post von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim). Darin die Information, dass das Verfahren gegen den Fahrer dieses Vorfalls gegen Geldauflage und mit Zustimmung des Gerichts eingestellt wurde.

Immerhin wurde nicht, wie sonst üblich, eingestellt, weil entweder nichts passiert sei oder weil es kein öffentliches Interesse gebe.

Ermittelt wurde wegen Straßenverkehrsgefährdung.

Im September 2020 gab es einen Vorfall, an dem drei Männer beteiligt waren. Sie haben mich an einer Landstraße abgepasst, bedrängt und genötigt, einer von ihnen hat mich beleidigt und geschrien, er würde mich irgendwann kriegen und mich verprügeln.

Damals gab es eine Pressemeldung vom ADFC Pforzheim-Enzkreis dazu, die in der Presse teilweise aufgegriffen wurde, siehe hier.

Am Samstag kam der Brief von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim) mit der Information, dass alle Verfahren in diesem Zusammenhang beendet wurden. In einem Fall wurde von einer Verfolgung aus Gründen (siehe unten) abgesehen, in anderen Fällen gebe es kein öffentliches Interesse.

Da es meinem Verständnis nach nicht ganz eindeutig ist, ob zu dem Vorfall noch irgend etwas offen ist, habe ich am 08.03.2021 bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt, und das wurde verneint. Somit kann ich mich jetzt hier dazu äußern.

Anfang Februar bekam ich Post von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim). Ein Verfahren wegen Nötigung und Beleidigung, gegen einen Autofahrer, wurde eingestellt. Dieser hat mich mit seinem Fahrzeug zum Anhalten gezwungen, hat mich bedrängt, angeschrien, mich verfolgt und mich anschließend beleidigt.

Erster Vorfall: Vorgeschichte

Im Juni 2020 – circa 1,5 Monate vor dem Vorfall, der mit diesem Brief eingestellt wurde – hatte ich eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen einen Fahrzeugführenden des selben Fahrzeugs gestellt: Überholen eines Radfahrers außerorts mit circa 60 cm Abstand bei hoher Geschwindigkeit und ohne Gegenverkehr (linker Fahrstreifen war also frei nutzbar).

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Im Juli war ich bei Polizeirevier A und wollte eine Anzeige erstatten, weil jemand auf der Landstraße extrem knapp überholt hatte. Aus meiner Sicht war derjenige abgelenkt und hatte erst kurz vor dem Überholen angefangen zu lenken und ist dann nur wenige Zentimeter an mir vorbeigefahren; der Abstandshalter wurde umgeknickt. Im Originalvideo ist etwas zwischen Lenkrad und Kopf des Fahrers zu sehen aber nicht erkennbar, was genau es ist.

Bereits am 19.10.2019 kam eine Reaktion der „Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim“ auf den „offenen Brief“ bei Herrn Weisenbacher als E-Mail an. Ich veröffentliche das erst jetzt, aus Gründen.

Eine Zusammenfassung der Antworten und aller Reaktionen auf den offenen Brief gibt es in meinem Wiki, siehe hier.

Da es hier um eine Reaktion auf einen offenen Brief geht, der in verschiedenen Medien behandelt wurde, gehe ich davon aus, dass der Staatsanwaltschaft klar gewesen sein muss, dass man auch die Antwort veröffentlichen würde. Wenn dem nicht so ist, so möge man mich bitte in formieren. Dann werde ich den Text löschen.

Offener Brief an Polizei und Staatsanwaltschaft bezüglich (Nicht-)Ahndung von Verstößen in Pforzheim wenn Fahrradfahrende gefährdet werden

Update (26. Oktober 2019): Es gibt eine Antwort von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, siehe hier.

Update (17. Oktober 2019): Es gibt eine Antwort aus dem Polizeipräsidium Karlsruhe, siehe hier.

Update: Alle Erwähnungen dieses Themas in verschiedenen Medien sind jetzt in meinem Wiki aufgelistet, siehe hier.

Im Juni 2019 veröffentlichte ich einen Blogbeitrag darüber, dass die Staatsanwaltschaft in Pforzheim ein Ermittlungsverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung gegen einen Busfahrer einstellte, der mich in einer Kurve mit durchgezogener Mittellinie, bei Gegenverkehr und mit wenig Abstand überholte. Und auch darüber, dass die Polizei in Pforzheim solche Fälle nicht ernst zu nehmen scheint.