Update: Es gab eine sehr kurze Antwort auf meine letzte E-Mail, siehe hier.
Update 2: Winfried Hermann hat sich auf Twitter konkretisierend dazu geäußert, wie Abstände zu berechnen sind und hat nochmals die Antwort des BMVI bestätigt, siehe hier.
Nachdem der ADFC Köln vor ein paar Tagen eine Anfrage an den BMVI schrieb zur Berechnungsweise des Mindestabstands, habe ich die Antwort auf die Anfrage gestern an die Bußgeldstelle Pforzheim per E-Mail geschickt. Denn die nutzte in ihren Beispielen nicht die äußeren Kanten des Radfahrenden als Berechnungsgrundlage sondern die Mitte des Radfahrenden und kam so zu dem Ergebnis, dass es völlig ausreichend sei, wenn das überholende Fahrzeug mittig auf der Mittellinie fahre.
Der erste Teil dieses Marathons mit der Bußgeldstelle Pforzheim findet sich hier, der zweite hier und der dritte hier.