Am 18.06.2020 wurde ein kurzes Video in der Sendung „Zur Sache Baden-Württemberg“ (Chaos auf dem Radweg) gezeigt. Im Video (bei 01:30) ist zu sehen, wie ein Autofahrer so knapp überholt, dass man gar nicht mehr von einem Abstand reden kann sondern nur noch von einem Negativabstand. Das Video gibt es in diesem...
Ich habe heute mal etwas Hirn und $Suchmaschine investiert, um das umständliche Schreiben von Ordnungswidrigkeitenanzeigen etwas zu automatisieren und habe mir dafür ein Python-Script erstellt.
Hier muss man wissen, dass die Dateien von Vorfällen bei mir nach einem bestimmen Schema benannt sind. Darin sind Datum, Uhrzeit und Kennzeichen enthalten.
Zum Beispiel:
2025-06-01T15.34 -- ab-cd-1234 vs-abstand.mp4
Nach weiteren 19 Tagen ohne Reaktion auf meine Erinnerung an die Bußgelstelle Pforzheim bzw. nach fast 7 Wochen ohne Antwort auf die ursprüngliche Anfrage habe ich erneut eine Erinnerung per E-Mail an die Bußgeldstelle Pforzheim geschickt und die übergeordenete Behörde ins CC eingetragen.
<- Update: Er hat sein Wort gehalten und mich vor wenigen Tagen mit sehr viel Abstand auf der Landstraße überholt. ->
Als ich kürzlich mit dem Fahrrad auf dem Parkplatz eines Lebensmittelmarkts hielt, sah ich ein Fahrzeug, dessen Kennzeichen mir leider schon sehr bekannt war. Mit diesem Fahrzeug wurde ich schon mindestens zehn Mal knapp überholt.
Ich glaube der Typ hat sein Fahrzeug knapp unter meinem Lenker durchgefahren. Er konnte mich definitiv sehen, denn er musste ein paar Meter hinter mir fahren. Der Abstandshalter ist ca. 30 cm breiter als der Lenker links, wenn er gerade absteht.
In der Sendung Terra Xpress vom 17.05.2020 mit dem Titel „Familien im Corona-Stress und der Blitzer-Ärger“ ging es unter anderem um die gesetzlich festgeschriebenen Mindestabstände beim Überholen von Fahrradfahrenden.
Es ist jetzt 25 Tage her, dass ich dem Radbeauftragten in Pforzheim berichtet hatte, dass man als Radfahrender beim Warten an der Querungshilfe auf der Parkstraße in Richtung stadteinwärts wegen des zu hohen Schilds nicht sehen kann, ob gerade Autos kommen; die Sichtachsen sind nicht frei.
Seit dem Inkrafttreten der neuen StVO, die einen Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden von innerorts 1,5 Metern und außerorts 2 Metern vorschreibt, hatte ich den Abstandshalter von meinem Fahrrad entfernt.
Spoiler: Auf dem Titelbild ist der Überholabstand aus Sicht der Bußgeldstelle in Ordnung; doch ich müsse weiter rechts fahren.
Update (17.07.2020): Die Geschichte geht weiter, siehe hier.
Vorab: Ich bin dankbar dafür, dass die Mitarbeiter der Bußgeldstelle die Kommunikation mit mir aufgenommen haben. Soweit ich weiß, könnten sie auch einfach gar nicht reagieren; denn es gibt bei Ordnungswidrigkeitenanzeigen keinen Anspruch auf Information an den Anzeigenden. Ich gehe auch davon aus, dass man bei der Bußgeldstelle nach bestem Wissen und Gewissen arbeitet. Ich habe jedoch den Eindruck, dass man dabei auf nicht mehr ganz aktuelle Informationen zurückgreift.
Ich war heute mit dem Fahrrad auf der Landstraße unterwegs. Rechts gab es einen Gehweg, der aber kein Radweg war. Der Autofahrer kam trotz Gegenverkehr schnell von hinten an. Ich fuhr mittig, damit man nicht knapp überholen konnte. Als frei ist, schloss er neben mir auf und blieb auf der Gegenspur.