Auch über Formulierungen zu Unfällen im Staßenverkehr. Link zur taz.
In der Nacht zum 1. Mai 2021 ist in Huchenfeld, einem Stadtteil von Pforzheim, etwas passiert.
An der Einmündung zur Straße, die an einer Schule und einem Kindergarten vorbei führt, wurde ein selbst gemaltes Schild „Verkehrsberuhigter Bereich“ aufgehängt.
Ende 2019 gab es einen für mich sehr beängstigenden Vorfall. Jemand hatte mich mit einem Fahrzeug mit sehr wenig Abstand, hoher Geschwindigkeit und trotz Gegenverkehr auf einer Landstraße (bergauf) überholt. Der Abstand wäre noch geringer gewesen, wenn ich nicht ausgewichen wäre. Ich veröffentlichte das Video und bekam...
Es gab wieder Post von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim). Darin die Information, dass das Verfahren gegen den Fahrer dieses Vorfalls gegen Geldauflage und mit Zustimmung des Gerichts eingestellt wurde.
Immerhin wurde nicht, wie sonst üblich, eingestellt, weil entweder nichts passiert sei oder weil es kein öffentliches Interesse gebe.
Ermittelt wurde wegen Straßenverkehrsgefährdung.
Heute schrieb „Michael“, ein Radfahrer aus meiner Nachbarschaft, einen Kommentar zum meinem Blogbeitrag über den erfolgreichen Aprilscherz. Er stellt mir daran mehrere Fragen, deren Antworten auch für andere Menschen interessant sein könnten.
Da der Kommentar nicht wirklich im Zusammenhang mit dem Blogbeitrag steht, möchte ich hier darauf antworten, auch deshalb, weil er keine E-Mail-Adresse angegeben hat. Und da ich davon ausgehe, dass „Michael“ damit einverstanden sein muss, wenn er hier einen öffentlichen Kommentar abgibt, nehme ich an, dass ich das hier so in dieser Form in einem eigenen Beitrag beantworten kann. Wenn dem nicht so ist, dann möge er sich bitte bei mir melden.
Gestern war der 1. April. Die meisten haben verstanden, dass der Tweet bzw. auch der Toot ein Aprilscherz war. Aber ein paar dachten, es sei echt. Wäre ja mal schön und eigentlich auch Zeit, dass die Polizei in Pforzheim endlich mal Abstandskontrollen macht.
Inhalt des Tweets (und des Toots):
In der Sendung “Brisant” vom 26.03.2021, die im ARD ausgestrahlt wurde, ging es um den OpenBikeSensor. Das ist ein Messgerät, das Abstände zu Fahrzeugen beim Überholen von Radfahrenden misst.
Der Titel der Sendung: “Auto vs. Fahrad: OpenBikeSensor misst (nicht) eingehaltene Abstände”.
Das Video gab es hier; leider wird es in wenigen Tagen wieder depubliziert werden. Also schnellstmöglich gucken.
Das Video ist eigentlich Teil der aktuellen Berichterstattung des SWR zum Thema “Besser Radfahren”, siehe hier. Das Video selbst gibt es auch in diesem Bericht zum OpenBikeSensor direkt beim SWR, siehe hier.
Inhalte des Berichts
Zuerst werden Ausschnitte mehrerer meiner Videos gezeigt. Diese Videos wurden schon vor ein paar Wochen angefragt. Man hatte mich auch zu einem Videointerview angefragt, das ich jedoch aus Gründen abgelehnt habe.
Im September 2020 gab es einen Vorfall, an dem drei Männer beteiligt waren. Sie haben mich an einer Landstraße abgepasst, bedrängt und genötigt, einer von ihnen hat mich beleidigt und geschrien, er würde mich irgendwann kriegen und mich verprügeln.
Damals gab es eine Pressemeldung vom ADFC Pforzheim-Enzkreis dazu, die in der Presse teilweise aufgegriffen wurde, siehe hier.
Am Samstag kam der Brief von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim) mit der Information, dass alle Verfahren in diesem Zusammenhang beendet wurden. In einem Fall wurde von einer Verfolgung aus Gründen (siehe unten) abgesehen, in anderen Fällen gebe es kein öffentliches Interesse.
Da es meinem Verständnis nach nicht ganz eindeutig ist, ob zu dem Vorfall noch irgend etwas offen ist, habe ich am 08.03.2021 bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt, und das wurde verneint. Somit kann ich mich jetzt hier dazu äußern.
Anfang Februar bekam ich Post von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim). Ein Verfahren wegen Nötigung und Beleidigung, gegen einen Autofahrer, wurde eingestellt. Dieser hat mich mit seinem Fahrzeug zum Anhalten gezwungen, hat mich bedrängt, angeschrien, mich verfolgt und mich anschließend beleidigt.
Erster Vorfall: Vorgeschichte
Im Juni 2020 – circa 1,5 Monate vor dem Vorfall, der mit diesem Brief eingestellt wurde – hatte ich eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen einen Fahrzeugführenden des selben Fahrzeugs gestellt: Überholen eines Radfahrers außerorts mit circa 60 cm Abstand bei hoher Geschwindigkeit und ohne Gegenverkehr (linker Fahrstreifen war also frei nutzbar).
…im Kontrast zum Umgang mit Anzeigen von Natenom gegen Autofahrende.
Vor mehreren Wochen hat mich jemand angezeigt. Diese Anzeige wurde bearbeitet von einem Polizisten in Pforzheim, ich nenne ihn hier „Plz“ und von einem Mitarbeiter der Bußgeldstelle Pforzheim, ich nenne ihn hier Herrn „BgSt“.
Ich möchte zuvor einige Informationen zu dem Polizisten und auch zur Bußgeldstelle nennen, bevor es dann um die Anzeige gegen mich geht. Diese Informationen sind meiner Ansicht nach wichtig, um einen Eindruck darüber bekommen zu können, wie unterschiedlich hoch die Anforderungen an eine Anzeige sein können.