Am Donnerstag (23.07.2020) machte mich jemand auf Twitter auf die Pressemeldung „Stellungnahme der Stadt Pforzheim zum Seitenabstand beim Überholen zu Radfahrern“ aufmerksam. Sie wurde dem Datum nach schon am 21.07.2020 auf der Webseite der Stadt Pforzheim veröffentlicht, siehe hier.

Parallel dazu hat man am Donnerstag vom offiziellen Twitter-Account der Stadt Pforzheim auf die Pressemeldung verwiesen und eine größere Diskussion ausgelöst, siehe hier.

Weitere Antworten an mich direkt kann man hier nachlesen (Twitter-Suchfunktion).

So viele Anzeigen? Nein, nur ein Bruchteil

Da aktuell von der großen Anzahl an Anzeigen zu lesen ist, die man mit viel Zeitaufwand bearbeiten müsse, hier mal eine Relation dazu. Denn ich zeige nicht alles an, sondern sortiere sehr viel aus und zeige nur einen Bruchteil dessen an, was möglich wäre.

Mir ist klar, dass die Bußgeldstelle Pforzheim nur begrenzte Zeit zur Bearbeitung solcher Anzeigen hat. Deshalb stelle ich nur Anzeigen in solchen Fällen, in denen die Fahrzeugführenden erkennbar sind und wenn die Unterschreitung des Überholabstands aus meiner Sicht eindeutig ist. Doch selbst bei diesen, aus meiner Sicht eindeutigen, Fällen gibt es bei der Bußgeldstelle Pforzheim nicht immer nachvollziehbare Bewertungen und man kommt immer wieder zu dem Schluss, dass der Abstand doch ausreichend gewesen sei.

Am Donnerstagabend kam die Antwort auf meine Bitte, die eigene Berechnung zu überdenken und die Werte realistisch zu berechnen und letztlich davon auszugehen, dass das überholende Fahrzeug mindestens mit den rechten Reifen die Mittellinie überfahren muss, um mit genügend Abstand überholen zu können.

Bußgeldstelle Pforzheim berechnet Abstände ab Mitte des Radfahrenden

Update: Der ADFC Köln hat eine Anfrage an das BMVI gestellt, ob zur Berechnung die Außenkanten des Radfahrenden benutzt werden müssen. Ja, ist die Antwort. Die Anfrage und die Antwort habe ich heute an die Bußgeldstelle weitergeleitet. Vielen Dank an den ADFC Köln :)

Vor ein paar Tagen machte ich die Bußgeldstelle Pforzheim auf einen Berechnungsfehler aufmerksam. Man hatte den Radfahrenden schlicht in der Berechnung vergessen, die zeigen soll, wie viel Restbreite ein Fahrzeug beim Überholen eines Radfahrenden noch vom Fahrstreifen benutzen darf, ohne dass es zu einem Verfahren kommt. Man hatte einfach nur 2 m und 0,75 m addiert und kam auf 2,75 m.

Der Hintergrund dieser Berechnung ist hier beschrieben.

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Spoiler: Aus Sicht der Bußgeldstelle Pforzheim gehört der Vorfall im Titelbild zur „Kategorie 5“ – „Geringfügige Unterschreitung oder gar keine Unterschreitung, Grenzfälle“ – und wird deshalb nicht geahndet.

Nach ziemlich genau drei Monaten bekam ich gestern die Antwort der Bußgeldstelle auf meine Anfrage von Mitte April 2020.

Am selben Tag bekam ich auch ein paar Rückmeldungen zu meinen angezeigten Vorfällen, die ich auch hier erwähnen werde, da sie das Gesamtbild vervollständigen. Auch in der Antwort werden verschiedene Kennzeichen und Daten der Vorfälle als Beispiele genannt, die ich hier zeigen werde.

Den Anfang dieser Geschichte gibt es hier. Dort geht es vor allem um die Sichtweise der Bußgeldstelle Pforzheim zum Rechtsfahrgebot und zu Überholabständen; damals noch vor der StVO-Novelle.

Die jetzige Antwort hat bereits die neuen Regelungen zum Mindestabstand beim Überholen von Fahrradfahrenden als Hintergrund.

<- Update: Er hat sein Wort gehalten und mich vor wenigen Tagen mit sehr viel Abstand auf der Landstraße überholt. ->

Als ich kürzlich mit dem Fahrrad auf dem Parkplatz eines Lebensmittelmarkts hielt, sah ich ein Fahrzeug, dessen Kennzeichen mir leider schon sehr bekannt war. Mit diesem Fahrzeug wurde ich schon mindestens zehn Mal knapp überholt.

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Update
2021-04-08: Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, siehe hier
Update
2020-05-29: Aufgrund zahlreichen Feedbacks auf Twitter und auch anderswo, habe ich mich entschieden, in dem Fall doch eine Strafanzeige zu erstatten.

Ich glaube der Typ hat sein Fahrzeug knapp unter meinem Lenker durchgefahren. Er konnte mich definitiv sehen, denn er musste ein paar Meter hinter mir fahren. Der Abstandshalter ist ca. 30 cm breiter als der Lenker links, wenn er gerade absteht.

Der neue OpenBikeSensor – Abstandsmessgerät fürs Fahrrad

Der OpenBikeSensor (ehemals RadmesserS) wird am Fahrrad befestigt und misst verschiedene Daten, wie z. B. den Abstand beim Überholtwerden, und speichert diese. Sowohl die Hardwarespezifikation als auch die verwendete Software sind frei verfügbar. Jeder Interessierte kann somit den OpenBikeSensor selbst bauen und nutzen.

Es gibt eine neue Webseite openbikesensor.org und auch einen Twitter-Account @openbikesensor.

Mir wurde der neue OpenBikeSensor zur Verfügung gestellt. Das bedeutete, dass ich zum einen Daten zu Überholabständen sammeln und auch Feedback geben kann.