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Hier geht es um die neue “Fahrradinfrastruktur”, die gerade in Form von Schutzstreifen auf der Westlichen Karl-Friedrich-Straße in Pforzheim entsteht. Dabei sind diese Malerarbeiten aber nur ein kostengünstiges Nebenprodukt, da die gesamte Straße von Hauswand zu Hauswand neu gestaltet wurde und z. B. auch Bushaltestellen behindertengerecht umgebaut wurden.

Das heißt, die alten Gehwege und die Fahrbahn (je zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung) wurden zuerst komplett entfernt und dann komplett neu aufgeteilt und bebaut. Man hätte also die Chance gehabt, sichere Infrastruktur für Radfahrende zu bauen, hat sich aber dagegen entschieden.

Ich habe vor Ort Fotos gemacht und die Abstände vermessen. Die Ergebnisse und die Schlüsse daraus gibt es hier.

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Im Juni 2020 hatte mich der selbe Fahrer auf einer Landstraße innerhalb von zwei Wochen zwei Mal mit zu wenig Abstand überholt. Beide Male zeigte ich den Vorfall bei der Bußgeldstelle Pforzheim an. Dazu gab es, wie sonst auch, Fotos aus dem Video des Überholvorgangs, in dem Kennzeichen, Abstand und auch der Fahrer erkennbar waren.

Es ist inzwischen bekannt, dass sich die Bußgeldstelle Pforzheim verschiedene Kategorien ausgedacht hat und auf Grundlage dieser selbst Überholvorgänge auf Landstraßen mit unter einem Meter als (l)egal ansieht, wenn z. B. das Fahrzeug mittig der Mittellinie gefahren wurde.

Auf Facebook und Twitter veröffentlichte die Polizei Pforzheim am Dienstag, 7.09.2021, ein Video zum Thema Abstand beim Überholen von Radfahrenden.


Im Video ist aus der Perspektive einer Kamera am Lenker zu sehen, wie jemand fast ganz rechts auf der Begrenzungslinie einer Landstraße mit dem Fahrrad fährt.

Ermittlungsverfahren im Fall des „ganz normalen Überholvorgangs“ wurde eingestellt, keine konkrete Gefahr

Ende 2019 gab es einen für mich sehr beängstigenden Vorfall. Jemand hatte mich mit einem Fahrzeug mit sehr wenig Abstand, hoher Geschwindigkeit und trotz Gegenverkehr auf einer Landstraße (bergauf) überholt. Der Abstand wäre noch geringer gewesen, wenn ich nicht ausgewichen wäre. Ich veröffentlichte das Video und bekam...

OpenBikeSensor und auch (meine) Videos bei „Brisant“ im ARD

In der Sendung “Brisant” vom 26.03.2021, die im ARD ausgestrahlt wurde, ging es um den OpenBikeSensor. Das ist ein Messgerät, das Abstände zu Fahrzeugen beim Überholen von Radfahrenden misst.

Der Titel der Sendung: “Auto vs. Fahrad: OpenBikeSensor misst (nicht) eingehaltene Abstände”.

Das Video gab es hier; leider wird es in wenigen Tagen wieder depubliziert werden. Also schnellstmöglich gucken.

Das Video ist eigentlich Teil der aktuellen Berichterstattung des SWR zum Thema “Besser Radfahren”, siehe hier. Das Video selbst gibt es auch in diesem Bericht zum OpenBikeSensor direkt beim SWR, siehe hier.

Inhalte des Berichts

Zuerst werden Ausschnitte mehrerer meiner Videos gezeigt. Diese Videos wurden schon vor ein paar Wochen angefragt. Man hatte mich auch zu einem Videointerview angefragt, das ich jedoch aus Gründen abgelehnt habe.

Mit wenig Abstand auf Landstraße überholen – legal – mit Abstandshalter 70 cm Abstand einfordern – illegal, da keiner überholen könne

Ich war wieder mit einem neuen Abstandshalter unterwegs. Es ist eine Fahnenstange mit zwei Fähnchen (gelb und rot) am Ende für gute Sichtbarkeit.

Da sich ein Autofahrer auf einer Landstraße dadurch behindert fühlte, aber gar nicht behindert wurde, rief er die Polizei, und löste so einen Polizeieinsatz aus.

Warum Abstandshalter?

Ohne so einen Abstandshalter werde ich auf Landstraßen (trotz Gegenverkehr) oft mit deutlich weniger als 2 Metern Mindestabstand überholt. Immer wieder auch mit deutlich unter einem Meter. Das sind teilweise sehr beängstigende und mitunter sehr gefährliche Situationen. Nicht nur für mich, manchmal auch für andere Verkehrsteilnehmende.

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Seit dem letzten Update von der SimRa App als auch der OpenBikeSensor-Firmware können beide miteinander kommunizieren und so voneinander profitieren.

Firmwareupgrade notwendig

Wer noch einen Sensor mit einer Firmware 0.2 oder kleiner fährt, der benötigt ein Upgrade auf die Version 0.3 oder höher. Da dabei jedoch das interne Partitionsschema (nicht das der SD-Karte) verloren geht, muss man das Update über den internen USB-Anschluss des OpenBikeSensors durchführen. Eine Anleitung dazu gibt es hier.

Fahrstreifenbreite „meiner“ Landstraße L574 ausgemessen – E-Mail an Bußgeldstelle

Einige Punkte in den Erläuterungen zu den verschiedenen Kategorien der Bußgeldstelle Pforzheim sind aus meiner Sicht nicht tragbar, denn sie legalisieren praktisch Überholvorgänge mit Abständen um 1 m, mal mehr und mal weniger, abhängig vom überholenden Fahrzeug.

Gefährliche Abstandsunterschreitungen werden legalisiert

Kategorie 5 nennt das die Bußgeldstelle Pforzheim – „Geringfügige Unterschreitung oder gar keine Unterschreitung, Grenzfälle (z.B. das Fahrzeug ist deutlich über der Mittellinie), …

Mit „deutlich drüber“ definiert die Bußgeldstelle Pforzheim dann, dass das Fahrzeug mittig auf der Mittellinie fährt.

Aber auch Kategorie 4 ist in diesem Kontext relevant – „Sicherheitsabstand mit großer Wahrscheinlichkeit unterschritten, aber keine objektive Beeinträchtigung des Radfahrers, es ist noch ausreichend Raum (vielleicht nicht nach der StVO), aber für ein gefahrloses Überholen; […]

In beiden Fällen wird bisher kein Verfahren eingeleitet. Und das, obwohl das bedeutet, dass Fahrzeuge mit deutlich unter 1 m überholen. Dabei schreibt selbst die Bußgeldstelle Pforzheim, dass man einen Abstand außerorts von weniger als 1,5 m als deutliche Unterschreitung ansehe.

Falsche Annahmen bezüglich Fahrstreifenbreite

Der Grund dieser falschen Annahmen: Bei der Berechnung der Kategorie 5 (und vermutlich auch 4) ist man bisher von einer Fahrstreifenbreite von 3,75 m ausgegangen. Denn das ist die Breite, die ich ganz am Anfang der Kommunikation mit der Bußgeldstelle erwähnte. In der Annahme, dass das die maximal mögliche Breite eines Fahrstreifens auf Landstraßen sei. Diese Annahme stelle sich jedoch als falsch heraus. In der Regel sind Fahrstreifen auf Landstraßen deutlich schmaler und die 3,75 m gibt es eigentlich nur auf Autobahnen.

Deshalb begann ich damit, an verschiedenen Stellen der Landstraße L574 die Fahrstreifenbreite zu vermessen. Und siehe da, es waren 3,20 m, nicht 3,75 m. Damit bricht ein Teil der Argumentation der Bußgeldstelle zusammen.

Um nicht manuell die gesamte Landstraße vermessen zu müssen, hat jemand für mich eine Anfrage über FragDenStaat.de gestellt mit der Bitte um Übermittlung der „Ausführungspläne für den Bau der L574 bei Pforzheim“, siehe hier. Die Frist läuft morgen ab. Vielen Dank für diese Anfrage.

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Ich werde immer wieder von Autofahren überholt, die genau auf meiner Höhe bzw. kurz zuvor oder danach den Scheibenwischer ihres Autos aktivieren. Ich bekomme das Reinigungsmittel dann oft ab und das ist widerlich und auch nicht ungefährlich, wenn z. B. etwas ins Auge kommt. Teilweise sind es mehrfach dieselben Menschen, die das machen.