Die letzten Tage war ich nur ohne Anhänger unterwegs und habe nicht explizit aufgeräumt, sondern nur an wenigen Stellen nebenher.
Am 24. August 2020 habe ich 24 Zigarettenstummel an meiner Pausenbank in Huchenfeld aufgeräumt.
Die letzten Tage war ich nur ohne Anhänger unterwegs und habe nicht explizit aufgeräumt, sondern nur an wenigen Stellen nebenher.
Am 24. August 2020 habe ich 24 Zigarettenstummel an meiner Pausenbank in Huchenfeld aufgeräumt.
Am Montag war ich mit dem Fahrrad unterwegs und fuhr mit einer Geschwindigkeit von circa 50 km/h bergab auf einer Landstraße. Der Fahrer eines Kleinlasters überholte mit gemessenen 150 cm Abstand und aktivierte beim Überholen oder kurz danach die Scheibenwischer und auch das Scheibenwischwasser.
Am 21. August 2020 war ich wieder mit dem Fahrrad und dem Fahrradanhänger unterwegs, um Müll zu sammeln. Ich hatte geplant, den Waldrand zwischen Schellbronn und Neuhausen abzufahren, denn dort hatte am Tag zuvor viel Müll gesehen.
Einige Punkte in den Erläuterungen zu den verschiedenen Kategorien der Bußgeldstelle Pforzheim sind aus meiner Sicht nicht tragbar, denn sie legalisieren praktisch Überholvorgänge mit Abständen um 1 m, mal mehr und mal weniger, abhängig vom überholenden Fahrzeug.
Kategorie 5 nennt das die Bußgeldstelle Pforzheim – „Geringfügige Unterschreitung oder gar keine Unterschreitung, Grenzfälle (z.B. das Fahrzeug ist deutlich über der Mittellinie), …„
Mit „deutlich drüber“ definiert die Bußgeldstelle Pforzheim dann, dass das Fahrzeug mittig auf der Mittellinie fährt.
Aber auch Kategorie 4 ist in diesem Kontext relevant – „Sicherheitsabstand mit großer Wahrscheinlichkeit unterschritten, aber keine objektive Beeinträchtigung des Radfahrers, es ist noch ausreichend Raum (vielleicht nicht nach der StVO), aber für ein gefahrloses Überholen; […]„
In beiden Fällen wird bisher kein Verfahren eingeleitet. Und das, obwohl das bedeutet, dass Fahrzeuge mit deutlich unter 1 m überholen. Dabei schreibt selbst die Bußgeldstelle Pforzheim, dass man einen Abstand außerorts von weniger als 1,5 m als deutliche Unterschreitung ansehe.
Der Grund dieser falschen Annahmen: Bei der Berechnung der Kategorie 5 (und vermutlich auch 4) ist man bisher von einer Fahrstreifenbreite von 3,75 m ausgegangen. Denn das ist die Breite, die ich ganz am Anfang der Kommunikation mit der Bußgeldstelle erwähnte. In der Annahme, dass das die maximal mögliche Breite eines Fahrstreifens auf Landstraßen sei. Diese Annahme stelle sich jedoch als falsch heraus. In der Regel sind Fahrstreifen auf Landstraßen deutlich schmaler und die 3,75 m gibt es eigentlich nur auf Autobahnen.
Deshalb begann ich damit, an verschiedenen Stellen der Landstraße L574 die Fahrstreifenbreite zu vermessen. Und siehe da, es waren 3,20 m, nicht 3,75 m. Damit bricht ein Teil der Argumentation der Bußgeldstelle zusammen.
Um nicht manuell die gesamte Landstraße vermessen zu müssen, hat jemand für mich eine Anfrage über FragDenStaat.de gestellt mit der Bitte um Übermittlung der „Ausführungspläne für den Bau der L574 bei Pforzheim“, siehe hier. Die Frist läuft morgen ab. Vielen Dank für diese Anfrage.
Gestern war ich wieder weiter weg und hatte gar nicht vor, Müll zu sammeln, habe es dann aber doch getan, weil ein Pauseort von mir total vermüllt war.
Der Ort ist eine Art Rastplatz zwischen Perouse und Heimsheim. Von dort hat man immer eine schöne Aussicht, Schatten dank der Bäume und es ist immer relativ windig. Ideal für Hitze.
Gestern war es wieder sehr heiß und deshalb war ich im Wald Müll sammeln. Denn im Wald ist es immer angenehm kühl.
Angefangen habe an der Abzweigung der L574 in Richtung Würm, dem „Würmer Weg“. Dann weiter bis zum Parkplatz oberhalb von Würm.
Gestern gab es in der Pforzheimer Zeitung (online und Print) einen Beitrag über Ordnungswidrigkeitenanzeigen in Pforzheim. Dazu eine Anfrage an das Landesjustizministerium, ob Dashcam-Aufnahmen verwendet werden dürfen und über Menschen, die nicht akzeptieren können, dass das Überholen mit wenig Abstand gefährlich ist...
Gestern war ich in Huchenfeld und bei Würm unterwegs, um im großen Stil Müll zu sammeln; und ich habe viel gefunden.
Den Anfang machte ich mal wieder in bem Waldparkplatz des Familienbewegungspfads in Huchenfeld.
Eigentlich hatte ich an diesem Tag gar nicht vor, irgendwo aufzuräumen. Da ich aber fast immer mindestens einen Müllsack und den Müllgreifer dabei habe, wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs bin, kann ich das flexibel gestalten.
Am 09.08.2020 war ich wieder mit dem Fahrrad und dem Fahrradanhänger unterwegs, um Müll zu sammeln.
Den Anfang machte ich in Huchenfeld in Waldnähe an einer Einfahrt zu einem Parkplatz. Dort fand ich 22 Zigarettenstummel und konnte einen ganzen Putzeimer mit Müll füllen.