Gestern gab es in der Pforzheimer Zeitung (online und Print) einen Beitrag über Ordnungswidrigkeitenanzeigen in Pforzheim. Dazu eine Anfrage an das Landesjustizministerium, ob Dashcam-Aufnahmen verwendet werden dürfen und über Menschen, die nicht akzeptieren können, dass das Überholen mit wenig Abstand gefährlich ist...

Mit 61 cm (?) Abstand und 180 km/h (?) überholt – Polizei sieht nur Ordnungswidrigkeit wegen Abstand – Erlebnisse eines Radfahrers bei der Polizei in Pforzheim #3

<– Update (2021-04-09): Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, siehe hier. –>

Nachdem ich seit vielen Monaten wegen der schlechten Erfahrungen der letzten Jahre sowohl Strafanzeigen als auch Ordnungswidrigkeiten direkt an die Staatsanwaltschaft oder die Bußgeldstelle schicke, hatte ich es vor ein paar Tagen mal wieder bei der Polizei vor Ort versucht. Zum einen, weil ich mir Hilfe versprochen hatte bei einer Anzeige und auch, weil ich mich nicht damit abgeben wollte, dass es bei motorisierter Gewalt keinen Ansprechpartner bei der Polizei Pforzheim gibt.

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Gestern habe ich mal eine, für meine aktuellen Verhältnisse, große Fahrradtour gemacht. Hauptsächlich über sehr schlecht ausgeschilderte Radwanderrouten in Pforzheim, dem Enzkreis und darüber hinaus.

Zuerst fuhr ich nach Pforzheim in den Enzauenpark. Dort fiel mir dann ein circa zwei Meter breiter und circa 50 Meter lange Streifen aus Wildblumen in einem riesigen Areal aus kurz gemähtem, teilweise total vertrockneten und braunen, Rasen auf. Teils konnte man auch nur noch Erde sehen.

Kosten: 7 Euro (offline) Zeit zum Wechseln: ca. 5 Minuten Kilometerstand: 4570,30 km /2020 Ausgaben bisher: 57,90 € /2020 Die alten Beläge haben gehalten: ~ 110 Tage und 2822,30 km; beim letzten Tausch davor im April 2020 waren es 3955 Kilometer; vermutlich hatte ich da aber einen Tausch vorher übersehen (siehe hier)....

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Gestern war der letzte Freitag im Juli und wir sind wieder zusammen mti dem Fahrrad durch die Stadt gefahren, es war CriticalMass in Pforzheim.

Ca. 70 Teilnehmende wurden gezählt. Einige Menschen hatten Schwimmnudeln als Abstandshalter an ihren Fahrrädern befestigt; teilweise mit der Aufforderung auf einem Schild, 1,5 m Abstand zu halten.

Am Donnerstag (23.07.2020) machte mich jemand auf Twitter auf die Pressemeldung „Stellungnahme der Stadt Pforzheim zum Seitenabstand beim Überholen zu Radfahrern“ aufmerksam. Sie wurde dem Datum nach schon am 21.07.2020 auf der Webseite der Stadt Pforzheim veröffentlicht, siehe hier.

Parallel dazu hat man am Donnerstag vom offiziellen Twitter-Account der Stadt Pforzheim auf die Pressemeldung verwiesen und eine größere Diskussion ausgelöst, siehe hier.

Weitere Antworten an mich direkt kann man hier nachlesen (Twitter-Suchfunktion).

So viele Anzeigen? Nein, nur ein Bruchteil

Da aktuell von der großen Anzahl an Anzeigen zu lesen ist, die man mit viel Zeitaufwand bearbeiten müsse, hier mal eine Relation dazu. Denn ich zeige nicht alles an, sondern sortiere sehr viel aus und zeige nur einen Bruchteil dessen an, was möglich wäre.

Mir ist klar, dass die Bußgeldstelle Pforzheim nur begrenzte Zeit zur Bearbeitung solcher Anzeigen hat. Deshalb stelle ich nur Anzeigen in solchen Fällen, in denen die Fahrzeugführenden erkennbar sind und wenn die Unterschreitung des Überholabstands aus meiner Sicht eindeutig ist. Doch selbst bei diesen, aus meiner Sicht eindeutigen, Fällen gibt es bei der Bußgeldstelle Pforzheim nicht immer nachvollziehbare Bewertungen und man kommt immer wieder zu dem Schluss, dass der Abstand doch ausreichend gewesen sei.

Am Donnerstagabend kam die Antwort auf meine Bitte, die eigene Berechnung zu überdenken und die Werte realistisch zu berechnen und letztlich davon auszugehen, dass das überholende Fahrzeug mindestens mit den rechten Reifen die Mittellinie überfahren muss, um mit genügend Abstand überholen zu können.

Bußgeldstelle Pforzheim – Reaktion auf die Antwort des BMVI – jain, aber

Update: Es gab eine sehr kurze Antwort auf meine letzte E-Mail, siehe hier.

Update 2: Winfried Hermann hat sich auf Twitter konkretisierend dazu geäußert, wie Abstände zu berechnen sind und hat nochmals die Antwort des BMVI bestätigt, siehe hier.

Nachdem der ADFC Köln vor ein paar Tagen eine Anfrage an den BMVI schrieb zur Berechnungsweise des Mindestabstands, habe ich die Antwort auf die Anfrage gestern an die Bußgeldstelle Pforzheim per E-Mail geschickt. Denn die nutzte in ihren Beispielen nicht die äußeren Kanten des Radfahrenden als Berechnungsgrundlage sondern die Mitte des Radfahrenden und kam so zu dem Ergebnis, dass es völlig ausreichend sei, wenn das überholende Fahrzeug mittig auf der Mittellinie fahre.

Der erste Teil dieses Marathons mit der Bußgeldstelle Pforzheim findet sich hier, der zweite hier und der dritte hier.

Bußgeldstelle Pforzheim berechnet Abstände ab Mitte des Radfahrenden

Update: Der ADFC Köln hat eine Anfrage an das BMVI gestellt, ob zur Berechnung die Außenkanten des Radfahrenden benutzt werden müssen. Ja, ist die Antwort. Die Anfrage und die Antwort habe ich heute an die Bußgeldstelle weitergeleitet. Vielen Dank an den ADFC Köln :)

Vor ein paar Tagen machte ich die Bußgeldstelle Pforzheim auf einen Berechnungsfehler aufmerksam. Man hatte den Radfahrenden schlicht in der Berechnung vergessen, die zeigen soll, wie viel Restbreite ein Fahrzeug beim Überholen eines Radfahrenden noch vom Fahrstreifen benutzen darf, ohne dass es zu einem Verfahren kommt. Man hatte einfach nur 2 m und 0,75 m addiert und kam auf 2,75 m.

Der Hintergrund dieser Berechnung ist hier beschrieben.