Bis vor einigen Monaten war der Weg zwischen Schellbronn und Neuhausen im Enzkreis am Anfang und am Ende als benutzungspflichtig beschildert.
Meiner Kenntnis nach war der der Weg – entgegen der Beschilderung – noch nie benutzungspflichtig – da er nach Auskunft der Verwaltung nicht straßenbegleitend ist. Seit dieser Information habe ich den Weg auch fast nicht mehr benutzt.
Als im März 2021 der Radweg neu asphaltiert wurde – im Zuge des Ausbaus des neuen Industriegebiets in Neuhausen – wurde die Beschilderung des Weges der Realität angepasst. Der blaue Lolli wurde entfernt und an dessen Stelle kam ein Einfahrtsverbot für motorisierte Fahrzeuge.
Gestern habe ich gesehen, dass nun auch der Lolli auf der Seite von Schellbronn entfernt wurde.
Somit sollte jetzt jedem Menschen klar sein, dass es hier keine Benutzungspflicht mehr für den Weg gibt, dass man ihn nur noch freiwillig befahren kann. Aber ich werde mich auch weiterhin für die Fahrbahn entscheiden, die alle paar Jahre saniert wird und im Gegensatz zum Weg rechts eine relativ gute Qualität aufweist.
Noch vor ein paar Tagen sah die Beschilderung so aus:
Meines Wissens nach müsste da aber noch eine Beschilderung hin, die die Einfahrt für motorisierte Fahrzeuge verbietet. Aktuell könnte man dort wohl mit dem Auto und eine Geschwindigkeit von 100 entlang fahren(?).
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