Es hat sich was getan auf dem „Radweg“ zwischen Neuhausen und Schellbronn im Enzkreis. Dieser Radweg war letztes Jahr eine Zeit lang gesperrt, da man direkt bei Neuhausen den Wald abgeholzt hat, um ein neues Gewerbegebiet zu bauen. In dem Zuge wurde auf ca. 200 Metern die Oberfläche neu asphaltiert. Die Arbeiten waren schon länger abgeschlossen, doch die Beschilderung fehlte bisher.
Hier das neue Gewerbegebiet und hier die Karte dazu.
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Benutzungspflichtig beschildert, aber laut Verwaltung nicht Straßenbegleitend
Er war als benutztungspflichter Zweirichtungs Geh- und Radweg beschildert. Jedoch war er meiner Ansicht nach – basierend auf einer Auskunft der Kreisverwaltung im letzten Jahr – entgegen der Beschilderung gar nicht benutzungspflichtig. Denn er ist nicht Straßenbegleitend. Die Auskunft bekam ich, weil ich anfragte, ob es Pläne gibt, den Radweg irgendwann zu sanieren, da in dem Zeitraum auch die Straße saniert wurde.
Will man nicht benutzen
Ich habe den Radweg schon zuvor immer öfter nicht benutzt, weil die Asphaltdecke sehr viele Schlaglöcher und Wellen hat. Wenn man dort bergab fährt (von Schellbronn nach Neuhausen), dann muss man die ganze Zeit Slalom fahren. Fährt man dagegen bergauf (von Neuhausen nach Schellbronn), dann ist man wesentlich langsamer wegen der vielen Schlaglöcher, die einen immer wieder bremsen. Zum Vergleich: Bei gefühlt gleichem Kraftaufwand kann ich auf der Straße 20 km/h fahren, während es auf dem „Radweg“ nur 15 km/h sind.
Neue Beschilderung – mit dem Fahrrad nur noch freiwillig
Heute ist mir die neue Beschilderung aufgefallen und das Ergebnis finde ich fast gut.
Von Neuhausen aus in Richtung Schellbronn ist der Weg nicht mehr mit dem Zeichen Z240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg) beschildert sondern nur noch mit Zeichen Z260 (Verbot für Kraftfahrzeuge). Das bedeutet, die Verwaltung hat hier klar gestellt, dass man dort als Radfahrender nicht fahren muss, sondern kann. Die meisten Radfahrenden werden den Weg sicherlich nutzen. Aber es ist eben nur noch freiwillig.
Fast gut – Vorfahrt aber nur für den echten Verkehr
Wer aber doch in Zukunft diesen Weg mit dem Fahrrad benutzt, der muss sich dem echten Verkehr unterordnen, wie sonst auch auf anderen „Radwegen“ in diesem Gebiet. Während der echte Verkehr auf der Fahrbahn hier natürlich Vorfahrt hat, müssen Radfahrende dem Abbiegevekehr Vorrang gewähren.
Jetzt muss nur noch die Beschilderung in Schellbronn angepasst werden. Dort steht noch das Zeichen Z240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg).
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