Anfang Februar bekam ich Post von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim). Ein Verfahren wegen Nötigung und Beleidigung, gegen einen Autofahrer, wurde eingestellt. Dieser hat mich mit seinem Fahrzeug zum Anhalten gezwungen, hat mich bedrängt, angeschrien, mich verfolgt und mich anschließend beleidigt.

Erster Vorfall: Vorgeschichte

Im Juni 2020 – circa 1,5 Monate vor dem Vorfall, der mit diesem Brief eingestellt wurde – hatte ich eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen einen Fahrzeugführenden des selben Fahrzeugs gestellt: Überholen eines Radfahrers außerorts mit circa 60 cm Abstand bei hoher Geschwindigkeit und ohne Gegenverkehr (linker Fahrstreifen war also frei nutzbar).

Zweiter Vorfall: Wie es im Juli weiter ging

Der eigentliche Vorfall, um den es hier geht, fand in einer 30er-Zone in Pforzheim statt. Dabei hatte ich mit dem Fahrrad eine Geschwindigkeit von ziemlich genau 30 km/h. Von hinten näherte sich schnell ein Fahrzeug. Der Autofahrer blieb eine Zeit lang hinter mir, schloss dann aber zu mir auf und rief mir bei geöffneter Seitenscheibe zu, ich solle anhalten. Er musste sich dann wieder wegen Gegenverkehr zurück fallen lassen. Dann schloss er wieder zu mir auf und gestikulierte weiterhin, dass ich anhalten solle.

Ich habe die Aufforderungen und die Gesten erst später im Video gesehen und damals so nicht wahrnehmen können, sondern nur gesehen, dass er mich überholen wollte und rief entsprechend, dass hier eine 30er-Zone sei und ich bereits 30 fahren würde.

Dann überholte er mich, setzte sich vor mich, bremste sofort und nötigte mich, anzuhalten. Da gerade Gegenverkehr kam, konnte ich nicht ausweichen.

Der Autofahrer stieg aus, kam auf mich zu, wiederholte immer wieder „Kamera ist verboten“, „Lösch das, sonst gibt es eine Anzeige“ und „Du provozierst“.

Ich wiederholte die ganze Zeit, er möge mir bitte nicht so nahe kommen (es war bereits Pandemie) und ging immer weiter rückwärts. Er wurde immer lauter und schrie mich nur noch an. Dann bat ich ihn, die Polizei zu rufen. Er ging zu seinem Fahrzeug, um einen Stift zu holen, da er sich meinen Namen aufschreiben wollte. Als er im Fahrzeug suchte, ergriff ich die Flucht und fuhr einige Meter weiter zu einem belebten Parkplatz. Als er bemerkte, dass ich weg fuhr, rief er hinterher „Ich will deinen Namen“.

Mit dem Auto folgte er mir auf den Parkplatz, wiederholte seine Forderungen und ignorierte meine Bitte um das Hinzuziehen der Polizei. Stattdessen: „Lösch den Scheiss“ und „Lösch den Scheiss, oder ich geb dir was“. Auch wisse er, wo ich wohne. Dann hielt er mir sein Smartphone knapp vor das Gesicht, machte ein Foto und sagte „Und deine Scheißfresse hab ich auch“. Dann stieg er wieder in sein Auto, rief noch ein paar unverständliche Dinge aus dem Auto heraus und fuhr weiter.

Was ich nicht verstehe: Erst durch seine Aktion sah ich mich dazu veranlasst, die letzten Minuten der Videoaufnahme sicherheitshalber zu speichern. Andernfalls wäre die Aufnahme von der Kamera automatisch gelöscht worden und ich hätte nie gesehen, wer hinter mir fuhr.

Anzeige?

In der Zeit nach diesem Vorfall hatte ich nicht vor, eine Anzeige zu erstatten. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten müssen nicht sofort angezeigt werden. So blieb der Vorfall auf meiner gedanklichen „eventuell noch zu erledigen“-Liste.

Dritter Vorfall: Läuft noch…

Im September 2020 gab es mit demselben Fahrer einen weiteren Vorfall. Hierzu läuft noch ein Verfahren.

Update: Zum dritten Vorfall gibt es einen eigenen Blogbeitrag, da das Verfahren eingestellt wurde, siehe hier.

Jetzt aber Anzeige

Einen Tag nach dem dritten Vorfall ging ich zur Polizei. Ich hatte Informationen zu allen Vorfällen dabei. Zur Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen unterschrittenem Mindestabstand beim Überholen auf der Landstraße im Juni, zum zweiten Vorfall in der 30er-Zone im Juli und zum dritten Vorfall, bei dem der Autofahrer beteiligt war. Zu den beiden letzten Vorfällen hatte ich auch Videos abgegeben. Ich war in Begeleitung bei der Polizei. Die Anzeige wurde aufgenommen.

Fristen

Der zweite Vorfall in der 30er-Zone war Ende Juli, die Anzeige stellte ich am 21. September, den Strafantrag (Beleidigung und Nötigung, von der Polizei vorausgefüllt) dazu bekam ich von der Polizei jedoch erst nach mehrmaligen Nachfragen Mitte November. Auf Nachfrage zur (meines Wissens nach damals bereits abgelaufenen?) Frist sagte mir der Polizist (Plz) am Telefon, die Frist von drei Monaten würde dann beginnen, sobald ich Kenntnis von der Tat habe UND den Namen des Beschuldigten kenne. Und da mir der Name erst mit dem Erhalt des Strafantrags bekannt geworden ist, sei die Frist gewahrt.

Trennung der Vorfälle durch die Polizei

Einer der Punkte, den ich nicht nachvollziehen kann: Der Polizist (Plz) sagte bei einem unserer Telefonate, er würde den zweiten Vorfall in der 30er-Zone im Juli und den dritten Vorfall im September in voneinander getrennten Anzeigen bearbeiten. Auf Nachfrage sagte er mir jedoch zu, dass er einen entsprechenden Vermerk machen würde, dass da noch etwas anderes war.

Brief von der Staatsanwaltschaft – Ermittlungsverfahren eingestellt

Zurück zum eigentlichen Grund dieses Blogbeitrags. Am 13. Februar 2021 bekam ich Post von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim) mit der Information, dass das Ermittlungsverfahren wegen des (zweiten) Vorfalls in der 30er-Zone eingestellt wurde.

[…]

Der Anzeige wird mangels öffentlichen Interesses keine Folge gegeben, §§ 374, 376 StPO.
D. Antragsteller(in) steht der Privatklageweg offen. […] Da der Rechtsfrieden über den Lebenskreis d. Verletzten hinaus nicht gestört ist und die Strafverfolgung kein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit darstellt, ist im vorliegenden Fall eine Mitwirkung der Staatsanwaltschaft nicht geboten.

Schreiben der Staatsanwaltschaft

Jetzt wird es interessant.

Die angezeigte Tat steht in Zusammenhang mit dem Umstand, dass der Geschädigte mit zwei Helmkameras dauerhaft, umfassend und anlasslos […] filmt […] Dazu war er nicht befugt, auch nicht bei seinem Verdacht, der ihn überholende Beschuldigte könne die zulässigen 30 km/h dort leicht überschritten haben.

Schreiben der Staatsanwaltschaft

Ich frage mich, wie die Staatsanwaltschaft darauf kommt, dass ich dauerhaft, umfassend und anlasslos aufnehmen würde. Das tue ich nämlich nicht, da mir der Datenschutz sehr wichtig ist. Und der Polizist Plz, der den Fall bearbeitete, kennt mich bereits von früheren Verfahren und könnte eigentlich wissen, dass die Kamera im Loop-Modus läuft, schließlich fertigte er in einem anderen Verfahren einen Aktenvermerk an, in dem er mein Kamera-Setup beschreibt. Rückfragen an mich zu den Videoaufnahmen und den Kameras gab es nicht, weder von der Polizei noch von der Staatsanwaltschaft.

Zudem habe ich die Aufnahme nicht deshalb dauerhaft gespeichert (per Knopfdruck), weil der Autofahrer mit 30+ km/h überholte, sondern weil er mich bedrängte.

Und jetzt der beängstigende Vorfall in der 30er-Zone in Worten der Staatsanwaltschaft:

Der Beschuldigte hatte ihn [Anmerkung: mich, den Natenom] angehalten und die Löschung einer ihn betreffenden Sequenz gefordert.

Schreiben der Staatsanwaltschaft

Kann man so ausdrücken, fehlt halt der größte Teil. Ich frage mich ernsthaft, ob man bei der Staatsanwaltschaft das, aus meiner Sicht bedrohlich wirkende, Video überhaupt angesehen hat.

Es steht d. Antragssteller(in) frei, durch Erhebung einer Privatklage (§ 381 StPO) […]

Der für die Verfolgung einer Beleidigung zwingend erforderliche Strafantrag wurde nicht fristgerecht gestellt.

Etwaige Ordnungswidrigkeiten sind verjährt.

Mit freundlichen Grüßen

Schreiben der Staatsanwaltschaft

Wieso nur wurde der erforderliche Strafantrag bezüglich der Beleidigung nicht fristgerecht gestellt? Hmm?

Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch mich gab es in diesem Fall gar nicht.

Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb nicht noch wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz ermittelt wurde, da mir der Beschuldigte trotz wiederholender Aufforderungen sehr nahe kam und mich dabei anschrie. Von einem anderen Fall weiß ich, dass dort zumindest dahingehend ermittelt wurde.

Fazit: Das Prinzip Hoffnung

Gelegentlich wirft man mir in Online-Kommentaren oder in Briefen der Staatsanwaltschaft vor, ich sei besonders erpicht darauf, Leute anzuzeigen und habe daher eine Kamera am Fahrrad.

Das Gegenteil ist der Fall: Ich habe eigentlich gar keine Lust, mich mit diesem Kram zu beschäftigen. Das ist anstrengend, mühsam und hat letztlich Blogbeiträge wie diesen zur Folge. Ich hoffe nur, dass das noch laufende Verfahren vom dritten Vorfall nicht ebenfalls eingestellt wird. Das war nämlich noch ein paar Stufen härter. Es kann nur besser werden.

Lasst mich doch einfach in Ruhe. Ich will niemandem etwas Böses, in Ruhe meine Fahrten mit dem Fahrrad mit möglichst wenig Aufwand (daher auf Landstraßen statt durch den Wald) fahren und entspannt Zuhause ankommen.