Immer wenn ich falsche Beschilderungen sehe, dann gebe ich entsprechende Infos an die zuständigen Behörden weiter. Hier drei Beispiele aus Pforzheim.
Fehlendes Vorfahrtsschild
Wenn man die Bleichstraße stadteinwärts befuhr, dann war die verkehrstechnische Situation an der Kreuzung mit der Weiherstraße unklar, denn es gab keine Beschilderung, dass man Vorfahrt hätte. Gleichzeitig gab es aber am Ende der Weiherstraße ein „Vorfahrt beachten“-Schild (Zeichen 205). Dadurch gab es schon mehrere unschöne Situationen, weil ich anfangs annahm, es gelte „Rechts vor links“.
Ich hatte das vor einigen Monaten an das Grünflächen- und Tiefbauamt Pforzheim gemeldet. Es dauerte trotzdem viele Wochen bis das Verkehrszeichen „Vorfahrtstraße (Zeichen 306) auf der Bleichtstraße aufgestellt wurde.
Einbahnstraße Ludwig-Wilhelm-Straße
Man darf laut des Zugsatzzeichens „Radfahrer frei“ (ZZ1022-10) entgegen der Einbahnstraße die Ludwig-Wilhelm-Straße befahren. Kommt man jedoch bergab von der Bayernstraße, so darf man hier nur links abbiegen oder geradeaus fahren. Hier fehlt ein „Radfahrer frei“-Schild. Ob die Beschilderung passt, wenn man die Bayernstraße bergauf befährt, konnte ich nicht sehen.
Ich habe den Radbeauftragten der Stadt Pforzheim darauf aufmerksam gemacht und bin gespannt, wie lange es dauert, bis die Beschilderung korrigiert wird.
Einbahnstraße Untere Rodstraße
Auch in die Einbahnstraße „Untere Rodstraße“ kann man dank „Radfahrer frei“-Beschilderung die Einbahnstraße entgegengesetzt befahren. Fährt man jedoch auf der Bleichstraße stadtauswärts, dann kann man nicht legal in diese abbiegen, da man laut Beschilderung nur rechts abbiegen oder geradeaus fahren darf.
Auch das habe ich dem Radverkehrsbeauftragten gesagt.
Kommentare
Bisher gibt es hier keine Kommentare.
Kommentar oder Anmerkung für diesen Blogbeitrag
Öffentlicher Kommentar per E-Mail: Hier klicken
Nicht öffentliche Anmerkung per E-Mail: Hier klicken
Sonstige Kontaktaufnahme: Kontakt