Am Montag war ich mit dem Fahrrad unterwegs und fuhr mit einer Geschwindigkeit von circa 50 km/h bergab auf einer Landstraße. Der Fahrer eines Kleinlasters überholte mit gemessenen 150 cm Abstand und aktivierte beim Überholen oder kurz danach die Scheibenwischer und auch das Scheibenwischwasser.

Normalerweise bekomme ich bei solchen Attacken vom Scheibenwischwasser zumindest auf die Augen nichts oder nur sehr wenig ab, weil die Brille schützt.

Gestern war das anders. Ich habe eine ganze Menge des Reinigungsmittels in beide Augen bekommen. Es hat sofort angefangen zu brennen und ich habe eine Vollbremsung gemacht, habe im Grünstreifen neben der Landstraße angehalten und sofort die Augen mehrmals hintereinander mit Wasser aus der Trinkflasche gespült.

Da ich an einer sehr gefährlichen Stelle am Fahrbahnrand stand, fuhr ich nach ein paar Minuten ein paar hundert Meter weiter und machte eine längere Pause.

Nach dieser Pause fuhr ich dann zu einer Polizeidienststelle, um Anzeige zu erstatten. Normalerweise schreibe ich Strafanzeigen lieber selbst und schicke sie direkt an die Staatsanwaltschaft, aber dieses Mal war es eine ganz neue Situation und ich hatte mir Unterstützung von der Polizei gewünscht und eigentlich auch erwartet, da der Fall so klar war.

Meine Kleidung roch immer noch stark nach Reinigungsmittel als ich bei der Polizei ankam.

Bei der Polizei in Pforzheim

Das gesamte Gespräch fand im Zwischenraum statt.

Es folgen Gesprächeerinnerungen.

Natenom: Ich möchte Strafanzeige erstellen.
(Ich erzähle alles zum genauen Ablauf. Auch, dass ich eine Vollbremsung machte und die Augen mehrfach spülte und dass sie gebrannt haben.)

Polizist: Und wegen was möchten Sie jetzt eine Anzeige machen?

Da war ich dann erstmal sprachlos. Eigentlich ist Körperverletzung ein Offizialdelikt und ab hier müsste der Polizist von sich aus wissen, was er zu tun hat.

Natenom: Wegen Körperverletzung?
Polizist: Wissen Sie denn, ob das Absicht war?
Natenom: Ne, das war Zufall. (total ironisch gesagt)
Natenom: Denken Sie denn, dass es Absicht war?
Polizist: Ne.
Natenom: Worauf stützen Sie diese Annahme?
Polizist: Sie haben mich gefragt, ob ich das annehme.

Der Polizist ging zum Kollegen, um sich zu beraten. Als er zurück kam, sagte er, er nehme jetzt eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung auf.

Natenom: Wieso fahrlässig?

Der Polizist erklärte, dass es ziemlich unwahrscheinlich sei, mit dem Scheibenwischer jemanden beim Überholen zu treffen und erst recht genau in die Augen, daher sei es fahrlässig und keine Absicht.

(Bei all den vielen Überholmanövern, bei denen die Fahrzeugführenden das Scheibenwischwasser aktivieren, werde ich fast immer getroffen.)

Ich frage, ob das nicht die Staatsanwaltschaft zu entscheiden habe.

Nein, das sei seine Aufgabe. Er sei genervt davon, dass ich ihm sagen wolle, was er zu tun habe.

Ich sagte, dass ich ihm nicht sagen wolle, was er zu tun habe, sondern, dass ich es anders kenne.

Natenom: Wenn Sie ne fahrlässige Körperverletzung anzeigen, dann schließen Sie doch von vornherein eine Absicht aus, das können Sie doch nicht.

Darüber könne ich dann mit dem Sachbearbeiter diskutieren, meinte er, zu dem ich dann geladen werde, um die erwähnten Videos mitzubringen.

Er fragte auch noch, ob ich aktuell medizinische Unterstützung bräuchte, was ich verneinte, da es nicht mehr brannte.

Mir kam der ganze Ablauf merkwürdig vor. Ich hab es dann sein lassen und gesagt, dass ich das mit der Strafanzeige selbst machen werde und deshalb vor Ort war, weil ich mir Unterstützung dabei gewünscht hätte.