Nach weiteren 19 Tagen ohne Reaktion auf meine Erinnerung an die Bußgelstelle Pforzheim bzw. nach fast 7 Wochen ohne Antwort auf die ursprüngliche Anfrage habe ich erneut eine Erinnerung per E-Mail an die Bußgeldstelle Pforzheim geschickt und die übergeordenete Behörde ins CC eingetragen.
In der Anfrage ging es darum, dass die Bußgeldstelle mir seltsame Ansichten bezüglich des Rechtsfahrgebots für Radfahrende mitteilte. Ich habe diese, übrigens mit derselben Quelle (nur ein paar Zeilen vorher und weiter), beantwortet, woraus sich das Gegenteil ergibt.
Die Bußgeldstelle ist, meinem aktuellen Kenntnisstand nach, der Auffassung, dass ein Abstand von 30 cm (teilweise noch weniger) nach rechts zur Fahrbahnbegrenzungslinie zu groß sei und verweigert in solchen Fällen die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
Auf meine Anfrage habe ich bisher heute keine Antwort erhalten. Der Hintergrund der ganzen Angelegenheit ist hier beschrieben.
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