So sehen 1,5 Meter Mindestabstand wirklich aus. Und der gilt nach Rechtsprechung schon seit vielen Jahren. Der Unterschied zur StVO-Novelle ist, dass dann die Werte (1,5 Meter innerorts u. 2 Meter außerorts) explizit genannt werden.
Ich hatte die Fotos für einen anderen Zweck gemacht; dort wurden sie jedoch nicht gebraucht und damit ich sie nicht unnötig gemacht habe, veröffentliche ich sie hier in diesem Kontext.
Da mir kein Auto zur Verfügung stand, habe ich irgendein an der Straße stehendes Auto für die Fotos benutzt. Auch wenn es links steht und mein Fahrrad auf der Straße, es geht um den relativen Abstand zu meinem Fahrrad, nicht um die Position der Fahrzeuge.
Die Positionen sind so ausgemessen, dass die rechte Kante des Rückspiegels des Autos ziemlich genau 1,5 von der linken Kante meines Rückspiegels links am Lenker entfernt ist und beide Fahrzeuge parallel zueinander stehen.
Der Abstandshalter an meinem Fahrrad ist ziemlich genau 30 cm breiter als der Lenker links (inklusive Spiegel). D. h. der Abstand linke Kante Abstandshalter zu Rückspiegel des Autos beträgt ziemlich genau 1,2 Meter.
Falls sich jemand über den Zollstock wundert, der ist zwar komplett ausgeklappt, alles über 1,60 m fehlt, weil es mal abgebrochen ist.
Kommentare
Bisher gibt es hier keine Kommentare.
Kommentar oder Anmerkung für diesen Blogbeitrag
Öffentlicher Kommentar per E-Mail: Hier klicken
Nicht öffentliche Anmerkung per E-Mail: Hier klicken
Sonstige Kontaktaufnahme: Kontakt