Anfang Januar bekam ich Post wegen der Erlebnisse bei einer Polizeidienststelle in Pforzheim am 29. November 2019. Der Brief ist unterschrieben vom Polizeioberrat und datiert auf den 23.12.2019, der Poststempel ist auf den 07.01.2020 datiert.
Die Erlebnisse (aus meiner Sicht) habe ich hier beschrieben.
Auch hatte ich sie im Anschluss des Gesprächs auf Twitter geschrieben. Darauf reagierte das Social-Media-Team des (damals noch zuständigen) Polizeipräsdiums Karlsruhe am 2. Dezember, bat um den Namen des Polizisten und leitete deswegen eine Beschwerde ein.
Im Brief wird auf die folgenden Punkte eingegangen, die ich auf Twitter gepostet habe:
- “nicht filmen dürften”
- “Ordnungswidrigkeiten an die Stadt schicken müssten”
- “der Polizeibeamte Ihnen sinngemäß mitgeteilt habe, dass die Straße für Autos da sei, Radfahrer nur geduldet würden”
Zu 1.
Das kurzfristige Filmen von konkreten Sachverhalten, die Sie selbst betreffen und die Sie zur konkreten Durchsetzung Ihrer Rechte benötigen, ist nach Abwägung der einzelnen widerstreitenden Grundrechte im Einzelfall erlaubt und wurde erst kürzlich durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs bestätigt. Das permanente Filmen von Lebenssachverhalten allerdings, bei denen Dritte dauerhaft in Ihren Persönlichkeitsrechten tangiert werden, ist nicht zulässig. Auf diese Problematik wollte Sie
mit seiner Aussage hinweisen. Antwortschreiben der Polizei vom 23.12.2019
Anmerkungen: Da meine beiden Kameras immer im sogenannten Loop-Modus laufen, gehe ich davon aus, dass ich filmen darf. Denn erst, wenn ich einen Knopf an der Kamera drücke, werden die letzten Minuten dauerhaft gespeichert, der Rest wird automatisch überschrieben/gelöscht. Das habe ich in der Vergangenheit bei der Polizei bei entsprechenden Hinweisen immer erklärt.
Zu 2.
Der Polizeivollzugsdienst nimmt grundsätzlich die ihm mitgeteilten Ordnungswidrigkeiten nach pflichtgemäßem Ermessen auf. In Ihrem Fall, hätte
die von Ihnen festgstellten Ordnungswidrigkeitenanzeigen nach Ihren Schilderungen und vorgelegten Beweisen angenommen, wenn Sie eine Aufnahme gewünscht hätten. Nachdem Sie aber auf die Möglichkeit hingewiesen hatte, das Sie auch aufgrund des vorhandenen Videomaterials Anzeigen direkt bei der Bußgeldstelle der Stadt Pforzheim machen könnten, hatten Sie sich, auch aufgrund der bei Ordnungswidrigkeiten bestehenden Verjährungsfrist von nur drei Monaten, für diesen Vorschlag entschieden. Antwortschreiben der Polizei vom 23.12.2019
Anmerkungen: Da mir das Amt für öffentliche Ordnung in Pforzheim auf Anfrage vor langer Zeit mitteilte, ich dürfe OWi-Anzeigen (außer Parkverstöße) nur über die Polizei stellen, versuchte ich das immer dort und bin letztlich froh, dass ich das auch direkt bei der Stadt machen kann. Dort wurde mir das dann später auf Anfrage auch so bestätigt. Denn es ist wesentlich weniger aufwändig für mich.
Es war meinem Erleben nach jedoch so, dass der Polizist mehrere meiner OWi-Anzeigen an diesem Tag von vornherein nicht annehmen wollte und sagte, dass ich diese selbst an die Stadt schicken müsse (nicht könne, wie behauptet). Ich hatte demnach den Wunsch, dass er diese aufnimmt und mich erst „entschieden“, das selbst an die Stadt zu schicken, nachdem er es ablehnte.
Zu 3.
Der Beamte weist den Vorwurf dieser Aussage von sich und entschuldigt sich aber bei Ihnen, falls Sie einen falschen Eindruck erlangt haben könnten. Vielmehr weist er darauf hin, dass er Ihnen gegenüber dargestellt habe, dass es für die schwächeren Verkehrsteilnehmer, wie Radfahrer und Fußgänger, immer günstiger sei, auf getrennten und besser geschützten Verkehrswegen geführt zu werden, um die Unfallgefahren von vornherein zu minimieren.
Antwortschreiben der Polizei vom 23.12.2019
Abschluss
Da es keine weiteren Zeugen unseres Gesprächs gab, bleiben unsere beiden gegensätzlichen Äußerungen stehen. Der Vollständigkeit und Fairness halber und zur Dokumentation der Sache habe ich das hier veröffentlicht.
Kommentare
Bisher gibt es hier keine Kommentare.
Kommentar oder Anmerkung für diesen Blogbeitrag
Öffentlicher Kommentar per E-Mail: Hier klicken
Nicht öffentliche Anmerkung per E-Mail: Hier klicken
Sonstige Kontaktaufnahme: Kontakt