Am Freitag war ich bei der Polizei, hatte Datenträger mit Videos und Screenshots dabei, Briefe mit Daten wie Ort, Datum, Uhrzeit und Kennzeichen von fünf Anliegen, die aber teilweise mehrere Vorfälle beinhalteten. In allen Videos sind die Kennzeichen der Fahrzeuge erkennbar, in einigen auch die Fahrer. Bei drei der Anliegen handelte es sich meiner Ansicht nach klar um Ordnungswidrigkeiten (OWi) und bei den anderen beiden Anliegen wollte ich bei der Polizei um Hilfe bei der Einordnung bitten.
Während der Gespräche und auch nach dem Verlassen der zweiten Dienststelle machte ich Notizen. Zuhause erstellte ich ein Gedächtnisprotokoll. Ich gebe alles nach bestem Wissen und Gewissen wieder. Falls ich etwas falsch verstanden habe und/oder hier falsch wiedergebe, so möge man mich bitte korrigieren.
Zuständigkeit?
Da ich in der Vergangenheit bereits von einer Dienststelle in Pforzheim zu einer anderen geschickt wurde, fragte ich vor einigen Wochen online via Twitter das Social-Media-Team des Polizeiprädiums Karlsruhe, wie das geregelt sei. Als Begründung für das Weiterschicken damals wurde das Tatortprinzip genannt, nach dem man eine Anzeige nur bei der zuständigen Dienststelle stellen könne.
Auf Twitter bekam ich die öffentliche Antwort, dass das Tatortprinzip lediglich für die Sachbearbeitung gelte, ich jedoch bei jeder Polizeidienststelle eine Anzeige erstatten könne.
Deshalb ging ich zu einer Polizeidienststelle meiner Wahl in Pforzheim. Dort hörte sich der Beamte meine Anliegen kurz an und sagte dann, dass ich zu einer anderen Dienststelle müsse, da man hier nur Verkehrsunfälle aufnehmen würde.
Er rief beim anderen Revier an, gab meinen Namen durch und fasste kurz die Situation zusammen.
Update (2. Dezember 2019): Via Twitter hat das Social-Media-Team des Polizeiprädisium Karlsruhe bestätigt, dass die erste von mir besuchte Dienststelle tatsächlich nur Unfallaufnahmen mache.
Filmen verboten?
In der Dienststelle angekommen schilderte ich kurz worum es ging: Drei OWis sind und zwei Sachen, bei denen ich nicht wisse, was es wäre und dass ich auch zu jedem Vorfall Videos und Fotos hätte.
Der Polizist sagte ich dürfe keine Leute filmen und fragte, ob ich das wisse. Ich führte aus, dass es meiner Information nach legal sei, da die Kameras einen Loop-Modus haben. Ich fragte, gegen welchen Paragrafen ich verstoßen würde, es wurde jedoch keiner genannt.
OWi-Anzeigen nicht bei der Polizei?
Dann übergab ich zuerst die drei Schreiben mit den OWis an den Polizisten. Er sagte, dass ich Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen der Stadt „geben“ müsse.
Prinzipiell ist mir das lieber, da ich es per E-Mail machen kann und es keine Zeit bei der Polizei bindet. Und genau deshalb hatte ich in der Vergangenheit bei der Stadt nachgefragt. Dort bekam ich jedoch die Information, dass ich OWi-Anzeigen bei der Polizei erstatten müsse und nicht direkt der Stadt schicken könne (außer bei Parkverstößen).
Heute (2. Dezember 2019) rief ich daher noch einmal bei der Bußgeldstelle in Pforzheim an und siehe da, Anzeigen per E-Mail oder sonstwie schriftlich seien doch möglich. Auch Videos könne ich übermitteln.
Wenigstens anrufen?
Eines der Anliegen, bei dem ich nicht wusste, wie es einzuordnen wäre, war ein extrem knappes Überholmanöver eines Autofahrenden. Ich war schon mehrere hundert Meter weit sichtbar auf komplett einsehbarer Strecke, trug eine neongelbe Jacke, eine neongelbe Warnweste mit hellen Reflexstreifen, einen neongelben/schwarzen Helm, am Fahrrad befestigt waren zwei große, hellrote Gepäckträgertaschen und eine orangene Poolnudel mit neongelbem Fähnchen dran. Es war hell zu diesem Zeitpunkt. Beim Überholvorgang hätte der Autofahrende die ganze, weit sichtbar, freie Straße nutzen können. Stattdessen überholte er mich mit nur wenigen Zentimetern Abstand und hoher Geschwindigkeit. Das ergibt für mich nur Sinn, wenn ich Absicht annehme. Kritisch an dem geringen Abstand war auch, dass es an der Stelle bergauf ging.
Ich führte das Video auf meinem Smartphone vor. Eine Straftat sei das nicht, sagte er, lediglich eine Ordnungswidrigkeit wegen des zu geringen Abstands. Das müsse ich selbst an die Stadt geben.
Ich bat darum, dass der Beamte zumindest anruft und ein Gespräch führt. Das verneinte er mit dem Hinweis, dass man nicht wisse, wer der Fahrer sei, sondern nur wer der Halter sei.
Ich hätte rechts vorbeifahren können?
Das letzte Anliegen war etwas, das schon im Januar 2019 passierte und das ich damals nicht weiter verfolgt hatte. Ein Autofahrer hatte mich dauerhupend auf der Landstraße überholt, vor mir bis zum Stillstand abgebremst, die rechte Seitenscheibe herunter gelassen, und angefangen mich schreiend zu beleidigen. Rechts neben dem Auto bin ich stehen geblieben und habe mit ihm und dem Beifahrer gesprochen. Er beleidigte mich ein weiteres Mal und forderte mich auf, den Radweg zu benutzen. Der „Radweg“ war zu diesem Zeitpunkt übrigens vereist, nicht geräumt und nicht gestreut.
Der Beamte sah sich das Video an und sagte, dass das keine Nötigung sei und auch keine Straftat, weil ich entschieden hätte, anzuhalten. Zudem wäre rechts genug Platz gewesen, um vorbeizufahren. (Ich hätte mich da mit meinem sehr breiten Fahrrad mit Gepäckträgertaschen langsam und vorsichtig vorbei quetschen müssen. Und das bei einem Autofahrer, der sich sehr aggressiv verhielt.)
Ich erklärte dem Beamten, dass ich das nicht tat, weil ich befürchtete, dass der Autofahrer dann entweder beim Rechtsvorbeifahren weiter nach rechts fahren oder mich wenige Meter später erneut bedrängen könnte.
Ich erklärte auch, dass ich damit erst jetzt wegen einer Anzeige zur Polizei komme, weil ich „von diesem Fahrzeug“ seitdem immer wieder mit wenig Abstand überholt worden bin. Das letzte Mal erst vor ein paar Tagen. Im Brief dazu hatte ich es auch so formuliert, dass klar war, dass ich nicht weiß, wer jedes Mal gefahren ist.
Auf der CD waren auch mehrere Videos von Überholmanövern „dieses Autos“ mit wenig Abstand und diese waren auch im Schreiben mit Ort, Datum und Uhrzeit aufgeführt.
Er nahm die Beleidigung auf, die man im Video hören kann. Auch nahm er den dazugehörigen Brief von mir und notierte meine Daten. Die CD wollte er nicht haben. Ich äußerte die Befürchtung, ob die Staatsanwaltschaft dann das Verfahren einstellen würde, weil es keine Beweise gebe. Er sagte, er würde vermerken, dass es das Video gibt und die Staatsanwaltschaft würde sich bei mir melden, wenn sie das Video wollte. Er machte ein Foto von einem Screenshot des Videos, auf dem die Insassen zu sehen sind.
Das Aktenzeichen zu der Anzeige bekam ich dann, als ich am nächsten Tag anrief.
Verständnis
Weil es mir wichtig war und auch immer in solchen Situationen ist, dass der Mensch gegenüber mein Handeln verstehen kann, erzählte ich dem Beamten teilweise den Hintergrund meines „Besuchs“. (Ja ich weiß, das bringt nichts, aber mir steht da ein Mensch gegenüber und ich bilde mir ein, dass Erklärungen Verständnis schaffen können.)
Ich habe nämlich mit einem ortsansässigen Unternehmen zu kämpfen. Dessen Fahrer überholten und überholen mich wiederholt mit wenig Abstand. Von diesen Überholmanövern hatte ich auch Videos dabei. Vor einigen Monaten rief ich den Chef nach einer beängstigenden Situation an. Bei dieser wurde ich trotz nahendem Gegenverkehr auf der Landstraße mit geschätzt 80 km/h erst von einem Firmenwagen mit wenig Abstand überholt, direkt danach von einem weiteren Firmenwagen mit noch weniger Abstand. Der Chef brüstete sich beim Telefonat mit mir damit, dass das nicht 80 km/h gewesen seien, sondern 120 km/h. Das habe der Tacho angezeigt und er sei selbst gefahren. Er sagte auch, dass er keinen Bock auf das Gespräch mit mir habe. Wenn mich der Abstand störe, dann solle ich zur Polizei gehen und eine Anzeige machen. Und wenn ich die Videos veröffentlichen oder jemandem zeigen würde, dann bekäme ich eine Anzeige wegen „Datenschutz“.
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