Ich werde immer wieder von Autofahren überholt, die genau auf meiner Höhe bzw. kurz zuvor oder danach den Scheibenwischer ihres Autos aktivieren. Ich bekomme das Reinigungsmittel dann oft ab und das ist widerlich und auch nicht ungefährlich, wenn z. B. etwas ins Auge kommt. Teilweise sind es mehrfach dieselben Menschen, die das machen.
Interessant daran ist, dass die Leute, die ich später darauf anspreche oder bei Firmenwagen mit ihnen telefoniere, dass sie das eben nicht aus Versehen gemacht haben sondern sich völlig klar darüber waren. Sie argumentieren dann z. B., dass es ihre Sache sei, wann sie ihre Scheibe sauber machten.
Mit diesem Video war ich vor einigen Wochen bei der Polizei in Pforzheim:
Im Video ist zu sehen, wie die Fahrerin des Fahrzeugs kurz vor dem Überholen zuerst das Fernlicht aktiviert, dann den Scheibenwischer und dann mit sehr wenig Abstand überholt. Der geringe Abstand war auch der Grund für meinen „Aufschrei“.
Für die Polizei hatte ich eine CD dabei, auf denen die Videos der vorderen und hinteren Kamera drauf waren. Ein paar Screenshots der Situation und auch ein paar Screenshots der erkennbaren Fahrerin. Die Erkennung des Fahrers ist bei einer Ordnungswidrigkeitenanzeige sehr wichtig. Auf meinem Smartphone habe ich alle Videos vorgeführt und auch die Bilder gezeigt.
Mir war klar, dass nur eine Ordnungswidrigkeit (OWi) in Betracht kam, weil mir nicht schlecht wurde und ich auch nichts davon ins Auge bekommen hatte. Ich gab aber an, dass ich etwas abbekommen hatte und dass das ziemlich widerlich war. Da ich es nicht wusste, fragte ich die Polizistin, welche OWi das sei. Zu meiner Überraschung sagte sie, das könne sie erst sagen, wenn sie mit dem Beschuldigten gesprochen habe. Sie versprach mir, das zu tun und sich bei mir in den nächsten drei Tagen telefonisch zu melden. Sie notierte alle relevanten Daten wie Kennzeichen, Uhrzeit, Datum, Ort, meine Personalien und nahm auch die CD entgegen.
Es gab auch nach fast drei Wochen keine Rückmeldung bei mir also rief ich an. Über den genauen Tag und die ungefähre Uhrzeit konnte herausgefunden werden mit welcher Polizistin ich gesprochen hatte und zwei Tage später konnte ich mit ihr telefonieren.
Sie habe keine Ordnungswidrigkeitenanzeige aufgenommen, denn da sei gar nichts zu machen, denn der Scheibenwischer sei eine Funktion des Fahrzeugs und diese dürfe auf der Straße zum Reinigen genutzt werden. Eine OWi wäre es erst dann, wenn man nachweisen könne, dass es mit Absicht passiert sei.
Darauf führte ich an, dass ich fünf Videos von einer anderen Person bzw. einem anderen Fahrzeug habe, in denen zu sehen ist, wie der Scheibenwischer beim Überholen aktiviert und ob ich damit eine OWi machen könne, weil Absicht dann klar erkennbar sei. Ihre kurze Antwort: Nein.
Ob die Polizistin tatsächlich auf mit dem Beschuldigten gesprochen hat, sagte sie mir nicht. Sie machte auch keine OWi-Anzeige wegen des viel zu geringen Abstands.
In kurz zusammengefasst: Es ist nichts passiert.
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