Update (2019-10-06): Es gibt einen offenen Brief eines Pforzheimer Stadtrats zu diesem Ermittlungsverfahren, siehe hier. Dieser ist adressiert an die Oberstaatsanwältin und an die Polizeipräsidentin.

Ich bekam Post von der Staatsanwaltschaft wegen einer Anzeige, die ich Anfang des Jahres gegen einen Busfahrer erstattet hatte, der mich aus meiner Sicht gefährlich überholte. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, die Begründungen sind jedoch für mich und andere Menschen ganz und gar nicht nachvollziehbar.

Wie es begann

Mitte Februar 2019 nutzte ich die Internetwache der Polizei Baden-Württemberg, um zwei Anzeigen zu erstatten. Daraufhin bekam ich eine E-Mail mit einem Termin, zu dem ich bei einer Dienststelle in Pforzheim vorstellig werden sollte und zu dem ich auch die von mir erwähnten beiden Videos mitzubringen hatte.

Wenige Tage später war ich bei dem Termin, mit Videos, die ich auf dem Laptop vorführte, teilweise Bild für Bild. Und mit einer DVD, die die Videos und auch Bilder aus den Videos enthielt.

Die beiden Vorfälle

Busfahrer überholt in Kurve

Einer der Vorfälle war der, eingangs schon erwähnte, mit einem Busfahrer, der mich in einer Kurve und trotz Gegenverkehr und durchgezogener Linie mit sehr wenig Abstand überholte.

Das Video dazu:

(Link zum Video)

Anmerkungen des Polizisten:

  • Ich hätte weiter rechts fahren müssen.
  • Der Fahrer des entgegenkommenden Fahrzeug habe auch gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen, da rechts von diesem noch Platz bis zur Begrenzungslinie war.
  • Wären alle Beteiligten ganz rechts gefahren, wäre es für den Busfahrer einfacher gewesen, zu überholen.
  • Der Bus habe genug Abstand zu mir eingehalten.
  • Außerdem könne der Bus nicht die ganze Zeit hinter mir fahren.

Eine Anzeige wegen Gefährdung im Straßenverkehr nahm der Polizist erst auf, nachdem ich mehrfach darauf bestand. Er wollte von sich aus nur eine Ordnungswidrigkeitenanzeige aufnehmen.

Autofahrer bedrängt mich mit Dauerhupen

Bei dem anderen Vorfall wollte ich Anzeige erstatten gegen einen Autofahrer, der mit Dauerhupe von hinten angeschossen kam und direkt hinter mir immer noch hupte und dann nochmal beim Überholen, während er wild gestikulierte.

In der StVO §5, Absatz 5, steht dazu: „Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden.“

Das Video dazu (laut!):

(Link zum Video)

Um deutlich zu machen, dass das keine einmalige Sache war, zeigte ich ein weiteres Video desselben Autos mit demselben Kennzeichen, das zwei Wochen zuvor entstand. Darin wurde ich mit wenig Abstand, hoher Geschwindigkeit und Dauerhupe überholt. Den Fahrer kann man leider nicht erkennen.

Anmerkungen des Polizisten:

  • Der Fahrer dürfe mit der Hupe anzeigen, dass er überholen will.
  • Im Gesetz stehe zwar „kurz“, aber es sei nicht definiert, wie lange „kurz“ ist. Deshalb sehe er hier kein Problem. Nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit.
  • Auch das zweite Hupen sei in Ordnung für den Polizisten, da der Fahrer wieder nur das Überholen anzeige.

An diesem Punkt war mir die ganze Situation zu Nerven aufreibend und ich verzichtete darauf, dass er gegen den Autofahrer eine Ordnungswidrigkeitenanzeige aufnahm, die er aber nur auf meinen Wunsch hin angenommen hätte, er selbst sah keinen Grund dafür.

Insgesamt war ich fast anderthalb Stunden in der Dienststelle und hatte zwischendurch mehrfach das Bedürfnis, den Laptop mit den Videos zuzuklappen und zu gehen, weil ich erschrocken davon war, von einem Polizisten dieselben Argumente zu hören, die mir auch Menschen immer wieder vorwerfen, die mich zuvor gefährdet hatten.

Zwischenspiel mit Abstandshalter

Zu dieser Zeit fuhr ich bereits seit über einem halben Jahr mit einem Abstandshalter am Fahrrad, der bewirkte, dass die Autofahrenden mehr Abstand hielten und den ich seit dem 14.6.2018 fast täglich am Fahrrad hatte. Es gab in der Zwischenzeit mehrere, davon unabhängige, Begegnungen mit der Polizei, aber nie Probleme mit dem Abstandshalter. Ich hatte auch direkt mal einen Polizisten darauf angesprochen, ohne Konsequenzen. Auch sahen mich viele Polizisten in Streifenwagen wie ich damit fuhr. Einmal sagte mir ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle, dass der Abstandshalter aus seiner Sicht nicht in Ordnung sei, doch als ich argumentierte, dass das die einzige Möglichkeit ist, mich vor gefährdenden Autofahrenden zu schützen, die jede Lücke ausnutzen, lies er mich damit weiterfahren.

Acht Tage, nachdem ich bei der Dienststelle war, und das erste Mal darauf bestand, eine Anzeige zu erstatten, gab es einen Polizeieinsatz. Zuvor hatte ich bereits mehrere Male versucht, Anzeigen zu erstatten, was jedoch immer abgelehnt wurde. Bei diesem Polizeieinsatz kam mir ein Einsatzwagen mit Blaulicht auf der Landstraße entgegen, hielt entgegen der Fahrtrichtung direkt vor mir auf meiner Spur und versperrte mir den Weg. Ich wurde, freundlich aber bestimmt, aufgefordert, den Abstandshalter abzunehmen.

Die Argumentation der Polizei vor Ort:

  • Es könne mich keiner mehr überholen.
    Anmerkung von mir: Bisher konnten mich an diesem Tag auf dieser Strecke um die 80 Autos, mehrere Lkws und zwei Busse überholen. Wer mit mindestens 1,5 Meter überholt, für den ist es irrelevant, ob ein Abstandshalter 30 Zentimeter breiter ist als mein Lenker auf der linken Seite.
  • Der Abstandshalter sei gefährlich.
    Anmerkung von mir: Es handelte sich an diesem Tag um ein leichtes Stück Holz mit einem weit sichtbaren, roten Stück Stoff, das so am Fahrrad befestigt war, dass es einklappte, falls mich jemand mit weniger als 30 Zentimetern Abstand überholt hätte.

Nachdem ich den Abstandshalter entfernt hatte, konnte ich nur wenige hundert Meter fahren, bis mich wieder jemand so knapp überholte, dass ich Angst bekam. Mit dem Abstandshalter passierte das nur sehr, sehr selten. Seit diesem Vorfall fuhr ich mehrere Monate ohne Abstandshalter und es gab jeden Tag sehr viele beängstigende Situationen. Wer hier im Blog liest, der weiß das auch, siehe meine Alltagserlebnisse.

Seit kurzem fahre ich wieder mit einer Pool-Nudel als Abstandshalter. In einer Schaumstoffstange sehe ich keinerlei Gefährdung. Seitdem ist Fahrradfahren wieder viel entspannter, siehe z. B. hier.

Brief von der Staatsanwaltschaft

Im Mai bekam ich Post von der Staatsanwaltschaft. Ich habe mich dazu entschieden, den Brief teilweise gekürzt hier in Textform wiederzugeben und jeweils nach einem Abschnitt meine Meinung anzufügen. Ich bin Laie auf diesem Gebiet und es kann sein, dass ich etwas nicht richtig verstehe. Ich habe im Text „Anzeigeerstatter“ immer durch „Natenom“ ersetzt, weil sonst die Lesbarkeit leidet.

[…]
Ermittlungsverfahren gegen … wegen Straßenverkehrsgefährdung
[…]

Das Schreiben beginnt damit, dass das Ermittlungsverfahren gegen den Busfahrer eingestellt wird. Soweit entspricht das dem, was mir in einer Beratung bereits gesagt wurde, nachdem ich die Anzeige erstattet hatte. Es muss wohl wirklich erst etwas passieren.

Zwar überholte der Beschuldigte mit dem Linienbus den Natenom augenscheinlich der Lichtbilder und der Videoaufzeichnung angesichts der Sichtstrecke an hierfür ungeeigneter Stelle. Der Natenom, welcher mit einem Mountainbike, an welches am Gepäckträger eine zur Fahrbahn ausgerichtete Stange mit Fahne angebracht ist, die Landstraße zwischen Hoheneck und Huchenfeld am rechten Fahrbahnrand hochfuhr, gibt an, der von dem Beschuldigten geführte Linienbus habe diesen in einem Abstand von weniger als 50 cm überholt.

Bezüglich der Einstufung meines Fahrrads als Mountainbike war ich schon bei der Erstattung der Anzeige etwas verwundert. Ich führte dem Polizisten damals aus, dass es eher ein Trekking-/Reiserad ist, mit entsprechender Bereifung, aber die Basis ein Mountainbike war. Das wird später noch wichtig sein.

Weiter im Text wird festgestellt, dass es von mir auf den Überholvorgang keine ausweichende Reaktion gegeben haben soll, dass ich nicht ins Schlingern geriet oder sonst wie reagiert habe und nicht in den Grünstreifen auswich.

Meiner Ansicht nach stimmt das mit der fehlenden Reaktion nicht ganz. Man kann im rückwärtigen Video sehen, dass ich nach rechts ausweiche.

Dass die am Fahrrad als Abstandshalter extra angebrachte Stange berührt worden sei, ist auf den Aufnahmen auch nicht ersichtlich. Hiernach wackelte diese zu keinem Moment. Auf die subjektive Empfindung des Natenom, die Situation sei sehr gefährlich gewesen, allein kann eine Verurteilungswahrscheinlichkeit nicht gestützt werden.

Es gilt meiner Kenntnis nach ein Mindestabstand von 1,5 Metern beim Überholen, bei Bussen oder bei Steigungen sogar 2 Meter. Und hier wird argumentiert, dass der 30 Zentimeter links überstehende Abstandshalter nicht wackelte.

Es folgt ein sehr langer Absatz, den ich zuerst komplett abbilde und danach in einzelne Bereiche aufsplitte:

Es erscheint nicht fernliegend, dass die Anzeigeerstattung mit gewissem Belastungseifer betrieben wird. Hierfür spricht schon der Umstand, dass der Natenom andere Verkehrsteilnehmer mit Helm- und Heckkamera aufnimmt und sich über einen weiteren Verkehrsteilnehmer, einen das Gefährt des Natenom überholenden PKW-Fahrer, beschwert, welcher nach den eigenen Videoaufnahmen des Natenom den teilweise fahrbahnmittig gondelnden Natenom, nach einem Abbremsen hinter Natenom mit entsprechend geringer Geschwindigkeit, überholt, wobei der Natenom nach diesen Aufzeichnungen durchaus als Verkehrshindernis unterwegs ist und offenbar aus Prinzip die L 574 nutzt, anstatt die insbesondere zwischen Hoheneck und Huchenfeld parallel zur L 574 bestehenden, deutlich erkennbaren und mit einem Fahrrad, gerade mit einem Moutainbike, sehr gut fahrbaren Waldwege zu nutzen.
Offensichtlich legt es der Natenom darauf an, ihn möglicherweise ordnungswidrig überholende Fahrzeuge zu filmen und sich über deren Führer zu beschweren.

Nun aufgesplittet:

Es erscheint nicht fernliegend, dass die Anzeigeerstattung mit gewissem Belastungseifer betrieben wird. […]

Belastungseifer ist z. B. bei Wikipedia beschrieben, siehe hier.

[…] Hierfür spricht schon der Umstand, dass der Natenom andere Verkehrsteilnehmer mit Helm- und Heckkamera aufnimmt und sich über einen weiteren Verkehrsteilnehmer, einen das Gefährt des Natenom überholenden PKW-Fahrer, beschwert, […]

Ich habe mich nicht über den Pkw-Fahrer beschwert, das klingt so merkwürdig und harmlos, ich wollte ihn anzeigen, weil er mir große Angst machte, nicht nur einmal. Zuletzt wurde ich von diesem Auto am 13.05.2019 mit Dauerhupe überholt; ich schreibe hier Auto, weil ich den Fahrer nicht erkennen konnte.

[…] fahrbahnmittig gondelnden Natenom […]

Ist das ein rechtlich definierter Begriff? Was soll ich mir darunter vorstellen? Falls mit gondeln der Umstand gemeint ist, dass ich nicht auf einer schmalen, gedachten Linie fahre, dann liegt das daran, dass das mit einem Fahrrad rein physikalisch gar nicht möglich ist, schon gar nicht, wenn man langsam einen Berg hoch fährt.

[…] durchaus als Verkehrshindernis unterwegs ist […]

Ernsthaft? Ich sei ein Verkehrshindernis, weil der dauerhupende, mich bedrängende und mir Angst machende Autofahrer bei durchgezogener Linie und bei Gegenverkehr nicht überholen kann, ohne den Mindestabstand massiv zu unterschreiten und mich in Gefahr zu bringen? Selbst, wenn ich hier rechts auf der Linie gefahren wäre, hätte mich der Autofahrer nicht mit genügend Abstand überholen können. Es gab schon viele Situationen, in denen man mich mit viel zu geringem Abstand, hohem Tempo und trotz Gegenverkehr überholt.

Ich habe zum Begriff Verkehrshindernis nur § 32 StVO gefunden, finde mich darin aber nicht wieder.

[…] anstatt die insbesondere zwischen Hoheneck und Huchenfeld parallel zur L 574 bestehenden, deutlich erkennbaren und mit einem Fahrrad, gerade mit einem Moutainbike, sehr gut fahrbaren Waldwege zu nutzen. […]

Es widerstrebt mir, mich auf diese Argumentation einzulassen, denn es ist völlig irrelevant, ob da Waldwege fernab der Landstraße sind oder nicht. Es ist legal mit dem Fahrrad diese Landstraße zu befahren.

Zudem sind die von Ihnen erwähnten Waldwege teilweise geschottert und haben eine viel höhere Steigung als die Landstraße, da sie direkt den Berg hochführen, statt sich, wie die Landstraße, serpentinenartig den Berg hinaufzuschlängeln.

Ein ernst gemeinter Vorschlag: Wir treffen uns, alleine oder mit der Presse, und fahren gemeinsam dieses von Ihnen erwähnte Stück Waldweg hoch, das übrigens eine Steigung von 16% aufweist. Sie bekommen mein Fahrrad, weil das ja ein Mountainbike sei. Tatsächlich hat mein Fahrrad Reifen drauf, die für Asphalt ausgelegt sind, nicht für Waldwege. Und es wiegt mit normalem Gepäck, das ich immer dabei habe, auch nur ca. 29 kg.

Den Unterschied zwischen den verschiedenen Strecken muss man selbst erleben. Nur die Zahlen miteinander zu vergleichen ist nicht deutlich genug.

[…] Offensichtlich legt es der Natenom darauf an, ihn möglicherweise ordnungswidrig überholende Fahrzeuge zu filmen und sich über deren Führer zu beschweren. […]

Nein.

Es wäre schön, wenn ich frei von Angst und ohne Kameras, ohne Warnweste und ohne Abstandshalter auch auf Landstraßen oder ähnlich guter Infrastruktur mit dem Fahrrad schnell von A nach B kommen könnte und nicht andauernd solchen Situationen ausgeliefert wäre.

Wenn mich jemand gefährdet, dann erwarte ich, dass der- oder diejenige zur Verantwortung gezogen wird, sei es über eine Ordnungswidrigkeitenanzeige oder in Fällen, wo man mir droht, mein Leben aufs Spiel setzt oder Ähnliches, auch mit einer Strafanzeige.

Nun zu den Kameras: Manche Autofahrende überholen teilweise absichtlich knapp Radfahrende, bedrohen sie, bedrängen, hupen, beleidigen, aktivieren den Scheibenwischer, bremsen aus und mehr. Mangels Interesse vieler Beteiligter, meist auch mangels Zeugen, ist ein Video die einzige Möglichkeit, in so einem Fall etwas beweisen zu können.

Und weil ich diese Erfahrungen leider machen musste, habe ich mir die Kameras zugelegt. Und jetzt unterstellen Sie mir, ich würde absichtlich auf der Landstraße fahren, um solche Situationen zu provozieren, in denen ich knapp überholt werde, um mich über diese Leute zu „beschweren“? Auf so etwas muss man erst mal kommen.

Solche Verhaltensweisen von Autofahrenden sind auch nicht auf diese Landstraße beschränkt. Radfahrende werden überall gefährdet. Wie würde Ihre Argumentation ausfallen, wenn ich eine Situation angezeigt hätte, in der mich auch ein Busfahrer in einer Kurve in der Stadt bei Gegenverkehr sehr knapp überholt hätte?

Dann wird noch angemerkt, dass der Fahrer oder die Fahrerin des entgegen kommenden Pkw (beim Überholvorgang des Busses) sich nicht bei der Polizei gemeldet habe und ein paar Sätze dazu, dass man die Abstände von Bus zum Pkw im Gegenverkehr nicht nachvollziehen könne, weil diese sich im Video hinter dem Bus abspielten.

Es gibt ein gutes Werkzeug zum Ermitteln von Abständen. Alternativ müsste man nicht einmal etwas ausmessen, sondern nur die Breite des Pkw, die des halben Busses und von mir von der bekannten Fahrbahnbreite abziehen. Das Ergebnis dieser Berechnung ist, dass alle Beteiligten nicht so auf die Breite der gesamten Straße passen, ohne die 1,5 Meter Mindestabstand grob zu unterschreiten.

Die von den Beteiligten gefahrenen Geschwindigkeiten sind eher gering – der Bus kommt in einer Steigung aus der Kurve und beschleunigt hinter dem Fahrrad hervor, der LKW fährt auf diese enge Kuve zu ist dürfte vor dem Bremsvorgang etwa 40 km/h gefahren sein.

(Die Fehler habe ich so vom Brief übernommen.)

Das finde ich interessant. Man könne nicht ermitteln, wieviel Abstand der Bus zu mir und dem entgegen kommenden Pkw hatte man könne aber sehr wohl die Geschwindigkeit des Busses bestimmen. Und welcher Bremsvorgang ist hier gemeint? Ich kann im Video keinen solchen beim Bus erkennen.

Warum erwähnt wird, dass die Geschwindigkeit des Busses mit 40 km/h eher gering sei, verstehe ich nicht. Ist es etwa weniger gefährlich von einem Bus erfasst zu werden, wenn dieser 40 km/h statt vielleicht 80 fährt?

Der Pkw-Führer […] sich nicht veranlasst, sich bei der Polizei als Zeuge oder Geschädigter zu melden.

Wozu sollte der sich auch melden? So etwas passiert doch immer wieder ohne Konsequenzen, wie man in diesem Fall sehen kann. Das wissen die Menschen. Vielleicht hat der Fahrer oder die Fahrerin des Pkw auch gar nicht gesehen, dass der Bus mich gefährdete und sah deshalb keinen Grund, sich zu melden?

Der Rest des Briefs besteht aus rechtlichen Informationen.

Eines frage ich mich noch. Ganz am Anfang wird geschrieben, dass auch hinsichtlich der Ordnungswidrigkeit(en) das Verfahren eingestellt wird. Mir war nicht klar, dass es eine OWi-Anzeige gegen den Busfahrer gab. Ich bin jedoch überrascht, dass dieser nicht einmal eine OWi-Anzeige wegen des zu geringen Abstands bekommen hat, wenn das gemeint war.

Ich bin Laie auf diesem Gebiet, deshalb habe ich Unterstützung zur Beurteilung des Briefes gesucht. Ein Verkehrsjurist, dem ich das Einstellungsschreiben gezeigt habe, bewertet es so:

Der Ton des Schreibens spricht nicht für die gebotene Objektivität der Staatsanwaltschaft. Das zeigt sich daran, dass Ihnen quasi unterstellt wird, Sie würden Fehlverhalten provozieren, um es anzuzeigen. Auch die Bezeichnung Ihrer Fahrweise als „Gondeln“ mit einem „Gefährt“ ist abwertend.

Update 1 (14.6.2019): Erst bei der Diskussion über die Situation beim Überholen des Busses ist mir aufgefallen, dass da Schnee am Straßenland liegt. Und da die Waldwege meist im Schatten sind, bleiben dort Schnee und Eis viel länger bestehen als auf der Straße. Das macht es noch absurder, dass die Staatsanwaltschaft mich durch den Wald schicken will, wo nicht einmal geräumt oder gestreut wird.