Ich hatte im November 2018 darüber berichtet, wie umständlich es ist, in Pforzheim Falschparker anzuzeigen. Man musste ein online nicht verfügbares PDF-Formular nutzen, es für jede Anzeige ausdrucken, ausfüllen, einscannen oder fotografieren und per E-Mail an den Gemeindlichen Vollzugsdienst schicken.

Dank einer Anfrage an die zuständige Stelle im Dezember 2018 gab es vor wenigen Tagen über Umwege eine Antwort.

Im Ergebnis verzichtet die Stadtverwaltung jetzt auf die Verwendung des PDF-Formulars. Es ist sogar möglich geworden, Anzeigen über die Wegeheld-App aufzugeben – die Stadtverwaltung habe die App geprüft. Bisher wurden solche Anzeigen ignoriert. Gleichermaßen werden auch formlose Anzeigen per E-Mail bearbeitet, sofern dieselben Informationen enthalten sind, die auch auf dem PDF-Formular abgefragt werden. Optional kann man das Formular auch weiterhin nutzen.

Anforderungen

Doch es gibt gewisse Anforderungen, die erfüllt sein müssen; diese werden folgend erläutert.

Maßvoll und zweifelsfrei

Man wünscht sich seitens der Verwaltung einen maßvollen Umgang mit Privatanzeigen, damit dieses auch von den Mitarbeitern bearbeitet werden können.

Es wird außerdem gebeten, Privatanzeigen nur bei eindeutigen Verstößen zu machen, sonst würde man diese nicht bearbeiten.

Eindeutige Verstöße seien zum Beispiel:

  • Parken auf Gehwegen (wenn Restbreite < 1,5 Meter)
  • Parken auf gemeinsamen Geh- und Radwegen oder Gehwegen mit dem Zusatzschild „Radverkehr frei“ (wenn Restbreite < 2,5 Meter)
  • Falschparker auf reinen Radwegen (unabhängig von der Restbreite)

Nicht eindeutige Verstöße seien zum Beispiel:

  • Falschparker in Gegenden mit hohem Parkdruck (ausgenommen die oben genannten Verstöße)

Ich würde mir wünschen, dass man Anzeigen zusätzlich auf solche Tatvorwürfe beschränkt, in denen Menschen behindert oder gefährdet werden.

  • Wenn Fahrzeuge im Kreuzungsbereich parken, sofern dadurch Fußgänger/Kinder übersehen werden könnten, die über die Straße wollen.
  • Wenn Feuerwehreinfahrten zugeparkt werden.
  • Wenn Fahrzeuge unberechtigt auf Parkplätzen für Menschen mit Behinderung geparkt werden.
  • Fahrzeuge im Bereich von Bushaltestellen, wenn der Einstieg mit Kinderwagen/Rollstuhl/Rollator dadurch erschwert wird.

Es gibt natürlich Fälle, in denen man bestimmte Falschparker direkt abschleppen/umsetzen muss. Das ist wieder ein anderes Thema und noch schwieriger als das bloße Anzeigen. Damit werde ich mich in Zukunft noch beschäftigen.

Ablauf einer Anzeige

Mein Wissen bezüglich des Ablaufs einer Ordnungswidrigkeitenanzeige beinhaltet unter anderem:

  • Die Verwaltung entscheidet selbst, ob eine Ordnungswidrigkeit geahndet wird oder nicht.
  • Wird geahndet, dann bekommt der Angezeigte einen Anhörungsbogen, in dem der Name (ohne Anschrift) mitsamt des Wohnorts des Anzeigenden (des Zeugen) steht.
    Anmerkung: Ich habe mitbekommen, dass in zwei anderen Städten mittels des Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Bundeslandes solche Formulare geändert wurden, sodass im Anhörungsbogen keine Namen des/der Zeugen mehr aufgeführt werden. Das wäre vielleicht auch Weg für Pforzheim. Im endgültigen Bescheid wird der Name dann aber trotzdem aufgeführt.
  • Grundsätzlich bekommt man keine Rückmeldung auf eine Anzeige. Im Zweifel muss man auch vor Gericht aussagen.

Anzeige per Wegeheld App

In der Wegeheld App (Android, iOS) sind alle Informationen anzugeben. Fotos sind hinzuzufügen. Daraus wird eine E-Mail generiert, die man mit der E-Mail-App auf dem Smartphone versendet.

Ich bevorzuge diese App, denn Anzeigen, die man damit erstellt, werden auch in einer Karte hinterlegt, auf der man die Hotspots gut erkennen kann. Auch hat man in der App eine Übersicht der bisher erstellen Anzeigen.

Anzeige per E-Mail

Die Angaben, die man für eine formlose Anzeige per E-Mail benötigt, sind im Detail:

  • Fahrzeug (Marke/Typ)
  • Amtliches Kennzeichen
  • Ortsangabe (Straße, Nr.)
  • Datum, Uhrzeit (von – bis)
  • Name des Zeugen, also euch selbst, und eure ladungsfähige Adresse
  • Telefonnummer für Rückfragen
  • Tatvorwurf (Parken auf Radweg, Gehweg, etc.)
  • Beweisfoto(s)

Die E-Mail wird an die E-Mail-Adresse zentrale.vued@stadt-pforzheim.de geschickt.

Es geht voran

Das ist aus meiner Sicht ein gutes Signal der Stadtverwaltung Pforzheim, war es doch bisher sehr umständlich, Falschparker anzuzeigen.

Der nächste Schritte muss sein, dass man gefährdend geparkte Autos auch wirklich abschleppen lassen kann, statt nur ein „Knöllchen“ dranzuhängen oder den Verursacher/die Verursacherin nachträglich anzuzeigen.